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Tagfahrlicht bei Zündung ein deaktivieren?


FKarl

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... ok, hab sie doch ... hatte davon im Vorfeld hier schon gelesen. In meinem Handbuch ist eine REAR-Taste in der CU abgebildet und dort habe ich sie auch vermutet: Da habe ich keine.

Die Funktion hatte sich mir eben aber durch mehrmaliges Betätigen (Licht hinten angemacht, Wagen verschlossen etc.) nicht erschlossen. Egal ...

 

Gruß Nietnagel

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Weiß jemand näheres zur Rechtsgrundlage für das Tagfahrlicht? Bei google lande ich immer wieder bei § 49a StVZO, wo aber definitiv nicht ein Tagfahrlicht angeordnet oder dessen Funktionsweise bestimmt wird.

 

Bevor ich mich (einmal mehr) über VW auskxxxe, möchte ich ausschließen, daß nicht vielleicht doch eine EU-Norm vorschreibt, daß das Tagfahrlicht bereits bei Einschalten der Zündung und nicht erst bei Einschalten des Motors oder Bewegung des Fzg. leuchten muß.

 

Sollte es  - wovon ich ausgehe - keine entsprechende Vorschrift geben, sehe ich auch insoweit einen von VW verschuldeten Mangel:

Selbst wenn man die eigentümliche Denkweise von VW-Ingenieuren berücksichtigt, kann es VW nicht entgangen sein, daß die Calis durchaus auch mal auf Campingplätzen abgestellt werden und das grelle LED-Licht dort nicht nur asozial ist, sondern ganz handfest gegen die AGB der Plätze verstoßen kann.

 

Da ich wegen weiterer Mängel ohnehin rechtlichen Ärger mit VW haben werde, wäre ich sehr dankbar, wenn hier jemand etwaiges Wissen über die Rechtsgrundlagen des Tagfahrlichts teilen würde.

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Zubehörhandel aufgemerkt!

Lichtdichte Lappen mit Saugnäpfen für die Scheinwerfer. In der DeLuxe - Variante mit Magneten und Bulli-Schriftzug...

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Oder alternativ immer nur zu 3 verreisen. Während 2 sich vor die Led-Lichte stellen darf der 3. die Zündung einschalten

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Alles zum Tagfahrlicht findest Du hier.
 

Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2016/1723]

 

Einen juristisch durchsetzbaren Mangel des Calis sehe ich hier nicht. VW ist im Einklang mit den Vorschriften. Ggf. hätte man es anders machen können, aber nicht müssen. Daher würde ich mich hier nicht drauf versteifen. Vielleicht gibt es sogar eine (weitergehende) deutsche Regelung, die verlangt, dass das Tagfahrlicht an ist, wenn die Zündung aktiv ist. 

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Herzlichen Dank, das ist genau das was ich gesucht habe aber nicht zu finden in der Lage war.

 

Ziff. 6.19.7 listet auf, welche Möglichkeiten VW gehabt hätte, den Mangel zu vermeiden:

- Handbremse

- Wählhelbel

- Bewegung

 

Zu Deinen Überlegungen:

Vielleicht hat die deutsche Autoindustrie ttsl. die Bundestagsparteien angewiesen, diese Regelung so zu verschärfen, daß das Tagfahrlicht bereits mit der Zündung schalten muß, um die o.g. weiteren Schaltungen einsparen zu können. Allerdings halte ich das für unwahrscheinlich, da hierin eine europarechtswidrige Zugangsbeschränkung für  den Absatz von Kfz aus anderen EU-Ländern, die nicht dieser Verschärfung unterliegen, begründet würde. Das scheint mir eher eine "Selbstverpflichtung" der deutschen Hersteller zu sein.

 

Tja, und über die Frage, ob das wirklich einen Mangel darstellt, muß ich nochmal nachdenken.

 

"Zu der [geschuldeten] Beschaffenheit gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen ... des Herstellers ... insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann..." (§ 434 BGB)

 

"Campingmodus" in der CU könnte so eine Eigenschaft sein. Ich habe wirklich geglaubt, daß das Problem mit dem Taglicht, das ich aus dem 6.0 kannte, damit endlich gelöst wäre. Es ist natürlich unerheblich, was ich glaube. Aber als ich das bei den sehr erfahrenen Vermietern "Ahoi Bullis" in HH moniert hatte, meinte einer der GF auch, daß er davon ausgehe, daß dieses Problem mit dem 6.1 behoben wird.

Insofern: "Werbung über bestimmte Eigenschaften"? VW hat über den Campingmodus nur sehr pauschal auf der Cali-HP geschrieben und suggeriert, daß dieser Campingmodus den Zweck hat, andere nachts nicht zu stören. Da war keine Rede davon, daß andere Camper davon ausgenommen sind.

 

Ich glaube, die fühlen sich durch die jahrzehntelange Protektion im niedersächsischen Sump unantastbar und realisieren erst langsam, daß Gerichte in Deutschland durchaus auch noch Recht sprechen können.

Seit neuestem weißt VWN z.B. ausdrücklich darauf hin, daß die Standheizung als LZH nicht fernsteuerbar ist. Das war bei meiner Bestellung im Februar noch nicht so. Da hatte ich nur mehr oder weniger durch Zufall entdeckt, daß WeConnect nicht hilft (funzt bei mir allerdings ohnehin nicht - "es tut uns leid..."). Mittlerweile haben die da wohl auch etwas juristischen Gegenwind bekommen.

 

Lange Rede - kurzer Sinn: wenn ich mich mit VW vor Gericht treffe, werde ich wohl auch diesen Mangel mit aufführen. Das verteuert den Prozeß kaum und schafft etwas Verhandlungsmasse ;-)

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Nun ich denke, die Verknüpfung Tagfahrlicht und Zündung ist technisch schlicht die einfachste Lösung. Und stört bei den restlichen 99% der T6(.1) nicht. Denn das sind Transporter, Multivans etc. 
 

Ich verstehe deinen Ärger, aber es ist halt eine Camping-Sonderlocke und die spielt dann im Gesamten eine untergeordnete Rolle. Ist auch für VWN immer ein Kompromiss zwischen Spezialität und Wirtschaftlichkeit. 
 

Das hat aber jeder Hersteller. Bei Mercedes kann man mitunter nicht einfach den Beifahrer-Airbag per Schlüssel deaktivieren (Kindersitz) sondern man braucht einen originalen Mercedes Kindersitz oder einen Adapter. Ist genauso hirnrissig, mal als Beispiel. 

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Es gibt in der Software die Optionen:

ENG141647-ENG149104-Aussenlicht_Front-Tagfahrlicht_Dauerfahrlicht_bei_Handbremse_abschalten

und

ENG141647-ENG149107-Aussenlicht_Front-Tagfahrlicht_nur_in_Schalterstellung_AUTO

 

Es ist nur nicht aktiviert. Kann also nicht an Wirtschaftlichkeitsgründen liegen.

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Ok, davon hab ich keine Ahnung. Kann man das dann ändern/aktivieren?

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Mit der passenden Hard- Software ja.

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Welche Hard + Software braucht man dazu? Kann man das im Prinzip auch beim :) machen lassen?

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Hallo Dieselschnüffler, du brauchst VCDS - das ist aber nicht ganz günstig...

Der 🙂könnte das sicherlich machen. Must ihn mal fragen.

Es kann auch jeder machen, der ein neues VCDS hat, d.h. ein VCDS HEX-V2 oder HEX-NET. Allerdings ist das Basissystem nur für bis zu 3 FINs ausgestattet. Und da müsstest du erst mal jemand finden, der dir sozusagen eine FIN seines Systems abtritt.
 

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Ich hab 250€ für ein VCDS HEX-V2 mit 3 FIN gelöhnt, und habe es nicht bereut, hab schon einige Einstellungen geändert.

Wenn ich dazu jedesmal zum Freundlichen gegangen wäre, hätte ich schon weitaus mehr bezahlt.

 

 

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Stichworte sind hier OBDeleven oder VCDS. Die VW Werkstatt könnte das mit Sicherheit machen, wird es aber nicht tun.

Fragen kostet allerdings nichts.

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Oh weia, was ist denn bei dir alles schief gelaufen das du wegen so einem Mini-Problemchen so ein Fass aufmachst? Ich sag mal so, das Auto ist ein Multivan mit Sonderumbau.

Bearbeitet von wirklich_rainer_zufall
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Moin,

 

hast du es mal ausprobiert ob es geht (bzw. nicht geht)?

 

Grüße

Dirk

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