Semmi Geschrieben 8. August 2020 Teilen Geschrieben 8. August 2020 Ich habe meinen Cali bei Campercars bestellt angebot und Rückfragen wurden zügig bearbeitet, schon mal gut ! was nicht zu gut war, er wollte die 16 % nicht weitergeben mit fadenscheinigen Aussagen. seine Preise sind fixpreise ! ich habe ihm dann mal erklärt wie ich das sehe, wann wollte er die 3 Prozent teilen! ich habe ihm nochmal gesagt das ich das nicht so sehe! dann wollte er von seinen 1,5 % ein halbes % spenden, ich habe dann gesagt spenden kann ich selber wenn ich will! irgenwann hat er eingesehen dass er so nicht weiterkommt und hat eine neue Rechnung mit 16 % geschrieben !! bei der Abholung hat er dann auch noch das willkommenspaket von Luxemburg geplündert! dann soll er es eben komplett rausnehmen dann fällst nicht auf ich würde allen raten, lasst euch auf das Spielchen Fixpreis und teilen nicht ein. besteht auf die 16%!!! gruss Semmi Zitieren Link zu diesem Kommentar
wirklich_rainer_zufall Geschrieben 8. August 2020 Teilen Geschrieben 8. August 2020 Das ist ja fies! Vielleicht magst du den Händlernamen nennen um andere zu warnen. Ich hatte keine Probleme und der Händler hat sofort die Senkung weitergegeben. Take-Your-Car in meinem Fall. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 8. August 2020 Teilen Geschrieben 8. August 2020 Ihr wisst aber schon dass es keine Pflicht ist die Mwst-Senkung weiterzugeben.... Diese Maßnahme dient ja auch dazu Händler und Firmen zu unterstützen. Wenn also ein Händler das nicht weitergeben will—-> Händler wechseln. Wegen der 3% würde ich keinen Aufriss machen, entweder woanders kaufen, oder wenn das Gesamtpaket passt trotzdem kaufen... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Semmi Geschrieben 8. August 2020 Autor Teilen Geschrieben 8. August 2020 Campercars 😊😊 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Flh75 Geschrieben 8. August 2020 Teilen Geschrieben 8. August 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das stimmt so nicht.Ein Händler verkauft netto plus gesetzlicher MWST. Und es geht bei der MWST Senkung nicht darum die Händler und Firmen zu unterstützen. Es geht darum, den Konsum anzukurbeln. Etwas anderes ist das bei der Senkung der MWSt auf Speisen u Getränke. Das war in der Tat dazu gedacht, die Gastronomen für den Umsatzausfall zu entschädigen. Thomas 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Semmi Geschrieben 8. August 2020 Autor Teilen Geschrieben 8. August 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das stimmt nicht !! wie oben schon geschrieben, es geht darum beim Endverbraucher den Konsum anzukurbeln . und ich zahle ganz sicher nicht 3% mehr damit der Händler Gewinn macht ! vor allem da die sonstigen Händler keinen Aufriss machen und die Senkung anstandslos weitergeben , wie es sich gehört . aber klar, jeder kann es so machen wie er will. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 8. August 2020 Teilen Geschrieben 8. August 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nein, kann er nicht. Er ist verpflichtet 16% MwSt. anzusetzen. Und es ist richtig,dass damit der private Konsum gefördert werden soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hendrixx Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Der Händler kann jedoch mit dem Kunden einen Endpreis „inkl. gesetzlicher MWSt.“ festgelegt haben. Oft fehlt in den VB-en ein Passus zum MWSt.-Satz und was bei einer Änderung des Steuersatzes geschieht. Dann hat der Kunde schlechte Karten, wenn wie aktuell die MWSt. reduziert wird (und der Händler, wenn sie erhöht wird). Insofern hat @Bertram-der-Bulli Recht. Bearbeitet 9. August 2020 von Hendrixx Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Also die Bundesregierung sieht es so: You do not have the required permissions to view the image content in this post. Aber natürlich sollte es jeder Kunde so machen und dort kaufen wo er es für richtig hält! Ich sehe es eben so, dass wenn man bei einem Luxusgut wie einem Cali auf diese 3% achten muss, ist es vielleicht nicht ganz das ideale... Da sollte das Gesamtpaket passen... Zudem wird es bei solchen Dingen wohl öfters so sein das der Endpreis bei Händler X 65000€ inkl. 19% Mwst beträgt und bei Händler Y kostet er mit 16% Mwst eben dann 65000€.... z.B. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 Ok das gleitet hier echt ab thematisch. Dann kann ich ja auch meinen Senf dazugeben Die Einschätzung der Bundesregierung basiert/passt auf Fälle/n, wo die Kaufverträge UND Lieferung zwischen Juli und Dezember erfolgen, denn da sind die Handeltreibenden (natürlich) regelmäßig frei in der Preisgestaltung. Die Bespnderheit beim Calikauf ist, dass die vertragliche Grundlage weit vor Lieferung gelegt wird. Die Steuer wird hingegen erst bei Lieferung/Verschaffen fällig und deswegen in der dann gültigen Höhe. Daher gilt in diesem Fall wie so oft in der Juristerei: es kommt drauf an. Und zwar in diesem Fall auf die (kauf)vertragliche Grundlage, ggf. inkl. AGB. Zwei sehr simple Beispiele für Vertragsklauseln aus Januar 2020: 1. Der Kaufvertrag beträgt 65.000 € inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. 2. Der Kaufvertrag beträgt 54.621,85 plus jeweils gültiger Umsatzsteuer. Diese beträgt aktuell 19%. = Gesamtpreis 65.000 € In Var. 1 profitiert der Händler durch die Mehrwertsteuersenkung, in Var. 2 der Kunde. Klar, genau diese Klauseln wird keiner verwendet haben - daher wird es eine schier unerschöpfliche Anzahl von Varianten geben, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Ggf. wird es dann in ein paar Jahren die ersten höherinstanzlichen Urteile dazu geben, bei welcher Variante eine Bruttoabrede anzunehmen ist. Wie immer bei Rechtsthemen gilt: keine Individualberatung, keine Gewähr. Im Zweifel fachkundig beraten lassen, falls Streit gewünscht. Bin ja schließlich auch kein Steuerrechtler Viele Grüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar
danshred Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 Geht es hier jetzt um Erfahrungen mit dem Reimport oder im die Mwst ? Zu der Mwst gibt es schon einen Tröt. Zurück zum Thema. War das Willkommenspaket in der AB enthalten ? Wieso plündert der Händler das dann ? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 Ok zurück zum Thema: Mein Reimporteur hat telefonisch angeführt, dass die coronabedingt längere Wartezeut ärgerlich ist, ich aber wenigstens die reduzierte Steuer als Zückerli hätte. Ich gehe also mal ziemlich sicher davon aus dass ich da nicht streiten muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hank1978 Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hey, Welche Wartezeit, also Dauer. Welcher Händler? Magst Du ihn nennen? Bearbeitet 9. August 2020 von Hank1978 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 Klar: ona.de Neuwagenvertrieb Rhein-Main. Sehr netter Kontakt, natürlich bzgl. Der Coronaverzögerung genauso hilflos wie alle ... was sollen sie auch tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Für den Händler ist dennoch der Satz am Tag der Auslieferung mit Rechnungsstellung und Übergang des Eigentums verpflichtend. Wie es da steht wurde ja die gesetzliche MwSt. vereinbart und in den Kaufpreis eingerechnet und die beträgt zwischen 01.07. und 31.12.2020 16%. Der Käufer kann das ja auch ganz einfach prüfen, denn der Preis im Kaufvertrag war dann ja mit 19% kalkuliert. Wenn der Verkäufer also dennoch den alten Preis verrechnet, ist das mit einer Preiserhöhung seinerseits verbunden, aber nicht weil er nicht die getzliche MwSt. angepasst hat. Davon hätte er ja auch nichts. Denn gegenüber dem Finanzamt muss der gewerbliche Verkäufer den Mehrwertsteuersatz ja ausweisen und mit der Umsatzsteuer abführen. Bearbeitet 9. August 2020 von ibgmg Zitieren Link zu diesem Kommentar
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