jimmirain Geschrieben 16. Juli 2020 Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 (bearbeitet) Bei mir wurde als Liefertermin genannt: KW 16.2020 unverbindlich. Da wir mittlerweile bei KW29 sind, sind wir ja schon 13 Wochen über dem Termin! Mich würde interessieren, ob ich hier irgendwas unternehmen kann, das Fahrzeug endlich zu bekommen. Zumal ich hier im Forum sehe, dass deutlich später bestellte Fahrzeuge locker an uns vorbeigezogen sind. Nun steht dazu im Vertrag: Der Käufer kann sechs Wochen nach Überscheitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. ... Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Was sagen die Experten dazu? Bearbeitet 16. Juli 2020 von jimmirain Zitieren Link zu diesem Kommentar
Nietnagel Geschrieben 16. Juli 2020 Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. ... wie ist denn die aktuelle Prognose und was sagt dein Händler dazu? Gruß Nietnagel Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 16. Juli 2020 Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 Es gilt was da steht. 6 Wochen nach dem unverbindlichen Termin kannst du den Verkäufer auffordern zu liefern. Von dieser Möglichkeit hast du bisher keinen Gebrauch gemacht. Der Verkäufer ist also nicht in Verzug. Die weiteren möglichen 4 Monate Lieferverzug dürften sich in Zeiten von Corona locker begründen lassen (kein eigenes Verschulden....). Durch die Inverzugsetzung des Verkäufers könntest du dann aber in 4 Monaten vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn immer noch keine Lieferung erfolgt ist. Allerdings hast du dann kurz vor dem Ziel immer noch keinen Beach und alles beginnt von vorn. Zitieren Link zu diesem Kommentar
jimmirain Geschrieben 16. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. der Händler sagt, das Fahrzeug ist fertig produziert und steht, da Teile fehlen! Genau das will ich auch vermeiden aber irgendwas würde ich gerne machen. Fühle mich VW gegenüber recht machtlos. Bearbeitet 16. Juli 2020 von jimmirain Orthografie Zitieren Link zu diesem Kommentar
Nietnagel Geschrieben 16. Juli 2020 Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. ... da das Fahrzeug schon produziert ist und „nur“ ein paar Teile fehlen könnte ich mir vorstellen, dass diese innerhalb der o.g. Frist geliefert und eingebaut werden. Somit würde für mich diese Variante - den Verkäufer in Verzug setzten - ausscheiden, da er ebenfalls machtlos ggü VWN sein wird und du das Fahrzeug so auch nicht schneller bekommst. Die schnellste (und schwerste) Variante ist wahrscheinlich einfach warten und mit dem Händler im konstruktiven Dialog bleiben. Sorry, ich weiß du hast dir eine andere Antwort erhofft ... 🥴 Gruß Nietnagel 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 16. Juli 2020 Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. gelassen nehmn, warten und die Vorfreude weiter genießen . Was anderes bleibt dir nicht übrig........ Bearbeitet 16. Juli 2020 von ibgmg Zitieren Link zu diesem Kommentar
Radix Geschrieben 16. Juli 2020 Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 Kenne das mit dem Warten , mussten auch fünf Monate länger Warten als geplant . Grüße Andy Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 16. Juli 2020 Online Teilen Geschrieben 16. Juli 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Du hast doch alles entscheidende schon selber zusammengetragen: unverbindlicher Liefertermin (Tul) war: 2020 KW 16 Corona-Bedingter Stillstand (wird wohl als Höhere Gewalt gelten): waren das 8 Wochen? (ich nehme das für die Rechnung mal an) Frühest möglicher Zeitpunkt für die In-Verzug-Setzung: 16 + 8 + 6 = 30. also KW 30. Du kannst Deinen Händler damit ab Ende nächster Woche in Verzug setzen, in dem Du ihn aufforderst, zu liefern. Dies machst Du am besten schriftlich und lässt es Dir vom Händler quittieren/bestätigen. Rechtsfolgen: In 4 Monaten kannst Du vom Vertrag zurücktreten. Soweit das, was Du oben zitiert hast mal auf Deine konkreten Daten runtergebrochen. Die Regelungen zum Schadenersatz findest Du im You do not have the required permissions to view the link content in this post. , dort ab den , insbes. der . Zitieren Link zu diesem Kommentar
jimmirain Geschrieben 17. Juli 2020 Autor Teilen Geschrieben 17. Juli 2020 Vielen Dank für die Ausführung. Ich will eigentlich, dass mein Händler, bzw. VW sich etwas mehr kümmert und hatte die Hoffnung, dass das ein Mittel sei. Man fühlt sich als Kunde echt alleine gelassen. Das kenne ich von anderen Produkten und auch bei uns im Werk ganz anders, da wird von Kundenorientierung gesprochen und die Interessen des Kunden werden ernst genommen und verfolgt. Mein Interesse ist, dass ich den Wagen noch vor unserem Urlaub bekomme. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 17. Juli 2020 Teilen Geschrieben 17. Juli 2020 Also die Hoffnung, dass sich da jemand auf Druck eines Einzelkäufers 'mehr bemüht' kannst du meiner Meinung nach mal gepflegt knicken. Das ist kein kleines Familienunternehmen, sondern ein riesiger Konzern. Das funktioniert nach anderen Mechanismen. (Nur am Rande: Die Vier Monate in den Muster-AGB beziehen sich übrigens nur auf die zusätzliche Frist durch höhere Gewalt etc. Andere Rücktrittsrechte bleiben ja ausdrücklich unberührt. Also z.B. Die vertragsrechtliche in § 323 BGB. - aber dadurch hat man ja immer noch keinen Bus 🤷♂️) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Nietnagel Geschrieben 17. Juli 2020 Teilen Geschrieben 17. Juli 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. ... bei mir war auch kurzfristig eine Verschiebung um einige Monate „geplant“. Habe dann mit meinem Verkäufer gesprochen und das Fahrzeug bekam eine Priorisierung. Ob das auf den Verkäufer zurück zu führen ist oder seitens VWN entschieden wurde kann ich nicht beurteilen. Unterm Strich war es in meinem Fall positiv, sich mit dem Verkäufer konstruktiv auszutauschen und nicht diesen unter Druck zu setzen. PS: Ich gebe aber zu, dass ich die vertraglichen Rahmenbedingungen in meinem Frust auch ausgelotet habe 😇 Gruß Nietnagel Bearbeitet 17. Juli 2020 von Nietnagel Zitieren Link zu diesem Kommentar
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