Siggy75 Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das ist meines Erachtens nicht richtig. Steuerlich gilt in Deutschland das Zuflussprinzip. Das heißt der Zeitpunkt an dem das Geld fließt, ist relevant für die steuerliche Betrachtung. Der Abholeueitpunkt ist irrelevant. Das Auto kann auch noch ein paar Wochen „parken“. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Currywurst Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. ...nicht der Abholzeitpunkt, sondern - wie ich schrieb- die Übergabe/Auslieferung ist entscheidend...ob der Wagen dann da bleibt oder nicht ist egal, genauso, wie die Zulassung . Bearbeitet 31. Dezember 2020 von Currywurst Zitieren Link zu diesem Kommentar
Nietnagel Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. ... so ganz habe ich deine Verunsicherung noch nicht verstanden ... Fakt scheint doch zu sein, dass du den Bus erst im Januar 2021 abholen kannst. Zahlst du jetzt schon die Rechnung bzw. Raten (Rechnungsstellung 2020), werden diese mit 16% versteuert. Zahlst du die Rechnung/Raten (Rechnungsstellung 2021) erst im Januar - wenn du den Bus holen kannst - wird das mit 19% besteuert. Was ist dir denn lieber? - 16% -> nix tun - 19% -> dringend mit dem 🙂 sprechen. Gruß Nietnagel Bearbeitet 31. Dezember 2020 von Nietnagel 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Wurstblinker Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Eine 0,99% Finanzierung auf einen Cali? Im Juli wollte die VW Bank noch unverschämte 2,9% haben... Oder hast du einen Multivan gekauft, da gab es die 0,99%. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Der tatsächliche Abholzeitpunkt spielt keine Rolle, das ist richtig. Bei diesem Geschäft ist aber der Leistungsabschluss das maßgebliche Kriterium. Der tatsächliche Geldfluss noch in 2020 ist dann ein begünstigendes Indiz dafür, dass der Leistungsabschluss auch auch wirklich in 2020 erfolgt ist, die Voraussetzungen für den Ansatz des verringerten Mehrwertsteuersatzes also vorgelegen haben. Die Übergabe/Abnahme des Fahrzeugs ist als das sehr entscheidende Kriterium für den wirksamen Ansatz des verringerten Mehrwertsteuersatzes ist. Kann man übrigens auch in zahlrechen Publikationen, wie z.B. vom ADAC, genau nachlesen. Sprechen alle Indizien dafür, dass der Leistungsabschluss 2020 erfolgt ist, die Übergab also durchgeführt wurde, dazu die Rechnung mit 16% ausgestellt und wenn möglich auch noch in 2020 bezahlt wurde, wird kaum ein Finanzbeamter darin rumrühren. Es wird ja zahlreiche interessante Fälle fürs Finanzamt geben. Nämlich die Fälle, wo sich das Verfahren der Kaufabwicklung augenscheinlich ins Jahr 2021 verschleppt hat. Genau das werden dann die Fälle sein, die z.B. im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung des Händlers näher angeschaut werden. Deshalb verstehe ich den TE da auch überhaupt nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
davem85 Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 Es wurde ja jetzt schon mehrfach geschrieben: Keiner versteht das Problem - wenn alles so bleibt, bleibts bei 16%. Warum hat der Händler das wohl so angebahnt? Normalerweise würde der Kunde im Dreieck springen, wenn das Auto schon längst da steht aber man wegen der Auslieferung nun 19% zahlen müsste. Richtig ist aber auch, dass der Leistungszeitpunkt zählt. In der Regel fällt dieser aber ja mit der Zahlung zusammen bzw. findet kurz darauf statt. Nie jedoch umgekehrt, weswegen es im Juni bei bereits übergebenem Fahrzeug auch nicht möglich war die Rechnung nach hinten zu datieren. Die Abholung und Zahlung nach hinten zu verschieben war hingegen problemlos machbar. Das Zuflussprinzip wurde ja auch bereits erwähnt. Mit der Zahlung (vor allem beim kompletten Kaufpreis) geht das Fahrzeug in das Eigentum des Käufers über. Zahle ich am 31.12. gehört der Wagen schon mir auch wenn er erst am 02.01. abgeholt wird. Ob der Händler ihn so lange verwahrt ist unerheblich, so lange das Auto existiert und fertig beim Händler steht. Eine etwaige spätere Abholung interessiert das FA nicht und wird schon gar nicht kontrolliert. Und selbst wenn: Die Rechnung würde mit 16% erstellt, was für den Käufer relevant ist. Wenn der Händler hinterher Probleme bekommt, ist das nicht das Problem des Käufers. Ich würde da jetzt einfach die Füße still halten und mich freuen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Currywurst Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nein, erst mit der Übergabe wirst du Eigentümer. Der Eigentümer eines Pkw ist immer derjenige, der sich mittels Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Eigentümer des PKW über den Kauf des PKW geeinigt hat ( Kaufvertrag) und dem das Fahrzeug nach Zahlung des Kaufpreises übergeben wurde. Die Übergabe ist Teil der Leistungserbringung. ...das dürfte je nach Kaufvertrag bzw AGBs dann entschieden, je nachdem, was da drin steht zur gesetzlichen MwSt. Steht da zb zuzüglich der gültigen gesetzlichen MwSt von aktuell 16% wird dann bei Übergabe die 19 vom Käufer fällig. Bearbeitet 31. Dezember 2020 von Currywurst Zitieren Link zu diesem Kommentar
Kaasaa Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich halte das eher für ein akademisches Problem und denke, dass in der Praxis so, wie es scheinbar jetzt angedacht ist, trotzdem die 16 % ermöglicht werden da formal der Bezahlprozess abgeschlossen ist. Dass der Eigentümer erst mit der Übergabe definiert ist, ist durch dieses Konstrukt meiner unjuristischen Meinung nach egal, Preis und Steuer wurden vor dem 1.1. beglichen. Das existierende Auto steht bezahlt und wartet auf die Abholung (zumal in Coronazeiten, wo sowas schwieriger ist). Wenn das FA da meckert, haben sie zu wenig zu tun - und das haben sie nicht. Wie gesagt, Praxis und graue Theorie mögen hier auseinander gehen, aber ich wüsste nicht, wer hier was gegen haben sollte. Ich hab allerdings auch gut laienhaftes reden, ich habe meinen Bus im April mit 19 % MwSt. bekommen und war einfach froh, dass trotz aller Umstände alles geklappt hat. Sicher ist nur, dass bei Rechnungsstellung 2021 stand heute 19 % MwSt. fällig werden, dann ist die Aktion nämlich einfach vorbei. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Currywurst Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. ...ich halte es eher für ein juristisches Problem über das man durchsucht aufgeklärt sein sollte...weil der Kauf eben ein juristischer Vorgang ist und nicht nur wie in dem speziellen Fall wegen der MwSt wichtig ist...bei einer Insolvenz kann man bei Vorauszahlungen schnell zum Gläubiger werden, statt Eigentümer eines PKW....da schauen in Inslvnzverwalter schon genau hin, ob der Kauf durch Übergabe abgeschlossen ist. Auch das FA würde ich mich da auch nicht verlassen, wenn diese das prüfen, werden sie es finden. In der Pflicht sehe ich eher das Autohaus, die sollten sich vorab mit der Problematik befasst und entsprechend Lösungen in den Verträgen haben...daran erkennt man die guten Händler... Bearbeitet 31. Dezember 2020 von Currywurst 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Wurstblinker Geschrieben 2. Januar 2021 Teilen Geschrieben 2. Januar 2021 (bearbeitet) edit Bearbeitet 2. Januar 2021 von Wurstblinker Zitieren Link zu diesem Kommentar
diddo Geschrieben 2. Januar 2021 Teilen Geschrieben 2. Januar 2021 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Beim Multivan gab es die Mehrwertsteuer „geschenkt“ und 0,99%. Beim California die 0,99% Finanzierung und das auch ab Juli... Bearbeitet 2. Januar 2021 von diddo Zitieren Link zu diesem Kommentar
Wurstblinker Geschrieben 2. Januar 2021 Teilen Geschrieben 2. Januar 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hmm, bist du sicher? Als ich meinen Cali im Juli bezahlt habe gab es laut meinem Freundlichen die 0,99 nur auf den Multivan. Das ergab auch meine Recherche im Netz, dort wurde nur der Multivan mit 0,99 beworben, da hatte ich mich noch richtig geärgert. Sind die 0,99% auf den California immer noch gültig? Ich finde da nichts zu. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Mario2u Geschrieben 2. Januar 2021 Teilen Geschrieben 2. Januar 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Mir wurde auch gesagt, dass dies nur den multivan mit der mwst betraf - nicht den california. Zitieren Link zu diesem Kommentar
diddo Geschrieben 2. Januar 2021 Teilen Geschrieben 2. Januar 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ja, wir haben die 0,99% Finanzierung genutzt für unseren California Beach und die wurde auch von VWN beworben für alle T6.1 bis Ende Juli 2020. Die Multivans hatten zusätzlich noch die „geschenkte Mehrwertsteuer“ direkt von VWN. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Wurstblinker Geschrieben 2. Januar 2021 Teilen Geschrieben 2. Januar 2021 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Tja, dann wurde ich falsch informiert. Nun gut, jetzt ist die Kiste bezahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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