BenBe Geschrieben 30. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2020 (bearbeitet) Mein Cali wurde Ende Juni 2020 bestellt und im November fertiggestellt. Eine Abholung konnte mir erst für den 22.01.2021 angeboten werden. Für Rechnungsstellung und Finanzierung mit 0,99 % musste das Fahrzeug bis zum 31.12.2020 zugelassen werden. Nun bucht mir die VW Bank eine erste Rate ab, ohne dass ich das Fahrzeug erhalten habe. Gibt es hier ähnliche Erfahrungen? Fälligkeit des Darlehens ohne Leistungserbringung etc.? Ist das rechtlich ok? Bearbeitet 30. Dezember 2020 von BenBe Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 30. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2020 Naja, du hast das Fahrzeug mit der Zulassung übernommen und abgenommen. Die Rechnung dürfte also auch mit 16% MwSt. ausgestellt worden sein. Dies ist nur dann rechtens, wenn die Leistung auch erbracht worden ist. Wenn du das in Zweifel ziehst, könnte das Folgen haben…. Zitieren Link zu diesem Kommentar
BenBe Geschrieben 30. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nein, das ist Quatsch. Man hat mit der Zulassung überhaupt nichts übernommen oder abgenommen. Wenn man ein Fahrzeug im Werk abholt, hat man es nicht mal gesehen, wie könnte man es dann ab od übernehmen? Und die Leistung ist nunmal erst erbracht, wenn man das Fahrzeug abgeholt hat. Vielleicht noch jemand hier mit mehr Erfahrung/Kompetenz? Bearbeitet 30. Dezember 2020 von BenBe Zitieren Link zu diesem Kommentar
Treviso7 Geschrieben 30. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Servus Zusammen, die Mehrwertsteuer ist nur mit 16% gültig wenn das Leistungsdatum max 31.12.2020 ist. Mit diesem Datum muss der Gefahrenübergang an den Kunden übergeben wurden sein + schriftlich dokumentiert sein ( Übergabeprotokoll etc). Wird das Fahrzeug erst im Werk 2021 Ausgeliefert meine ich kann deine Finanzierung auch noch nicht starten, dass solltest du Prüfen, denn dann hat die Bank den Brief ohne Zulassung das sollte bei einem Neuwagen glaube ich nur schwer möglich sein zumal das Fahrzeug im Werk nicht als ausgeliefert gemeldet ist. Also nochmal nachfragen ! 🤕 Zitieren Link zu diesem Kommentar
BenBe Geschrieben 30. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Super danke. Das entspricht dem, was der Verkäufer im Autohaus mit versprochen hatte. Die Rate startet erst frühestens 30 Tage nach der Abholung. Leider hat sich die Bank nicht an die warmen Worte des Verkäufers gehalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Scoty81 Geschrieben 30. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das hat der Händler aber verbockt, nicht die VW Bank. Die haben die Unterlagen direkt nach Zulassung zur Bank geschickt, dann etwa 30 Tage später erfolgt der Einzug. Da ist es total egal wann du das Auto abholst. solltest auch auf die Rückgabe Bedingungen achten, die wollen den Bulli X Monate nach Zulassung zurück, nicht nach der Abholung. Sofern du das Fahrzeug nicht übernehmen willst nicht unwichtig Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 30. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2020 Das Auto ist zugelassen, die Rechnung erstellt mit 16% und bezahlt, die Finanzierung läuft. Wo ist jetzt eigentlich das Problem? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 30. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2020 Dann ist die Rechnung aber auch mit 19% auszustellen, da die Leistung nicht erbracht ist, was ich ja auch geschrieben habe. Wenn du natürlich vorsteuerabzugsberechtigt bist spielt es keine Rolle. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Kini Geschrieben 30. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2020 (bearbeitet) Ich habe eine Woche nach Zulassung und Übergabe die Rechnung vom Händler mit 16% bekommen, meinen Teil bezahlt und den Rest überweist dann die Bank an den Händler. Ich warte aktuell noch auf die Bestätigung der Bank. Danach werden die Raten abgebucht. Ich sähe als Privatperson jedoch kein Problem, wenn die Rechnungsstellung direkt nach Zulassung erfolgt, um die geminderte MwSt. zu sichern, da ich zu dem Zeitpunkt als Eigentümer des Fahrzeugs eingetragen werde. Wäre die Zulassung nicht formal als Leistungserbringung zu werten? Der Eigentumsnachweis (Zulassungsbescheinigung) geht dann an die Bank als Sicherheit. In Besitz nehme ich das Fahrzeug bei der Übergabe. Zählt hier wirklich nur die physische Besitznahme als Leistungsdatum? Ist doch meistens so, dass die Zulassung vor der Übergabe erfolgt. Das Thema Annahmeverweigerung wegen gravierender Mängel, oder Fehlen von wesentlichen Eigenschaften, bzw. Mangelbehebung sollte dann gemeinsam mit dem Händler zu klären sein. Was schwierig sein wird, ist die Rechnungsstellung vor Zulassung des Fahrzeugs. Bearbeitet 30. Dezember 2020 von Kini Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 30. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Schwierig in Hinblick auf was? Für den Abschluss der Leistungserbringung ist die Zulassung nicht erforderlich. Man könnte sich das Fahrzeug auch auf einfach als Sammlerstück in die heimische Garage stellen. Die Zulassungsbescheinigung und COC-Papier müssen nachweislich übergeben worden sein, das Fahrzeug muss vorhanden und formal übernommen worden sein. Danach kann es auch wieder auf den Hof des Händlers gestellt werden, z.B. um weitere Ausbauten vorzunehmen. Natürlich muss die Rechnung in 2020 mit 16% gestellt worden sein und sollte, um alle Zweifel auszuräumen, noch in 2020 bezahlt werden. Deshalb sehe ich auch den sofortigen Beginn der Ratenzahlung bei einer Finanzierung als richtig an. Sonst könnten berechtigte Zweifel entstehen, dass eben kein Leistungsabschluss erfolgt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Kaasaa Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 Ich sehe das genauso. Will man noch von den 16 % profitieren, muss die Rechnung bis spätestens 31.12.20 gestellt sein. Wenn dann keine Ratenpause o.ä. vereinbart wurde, gehts wohl auch gleich mit der Finanzierung los, aber das ist mit vermittelndem Händler/Bank zu klären. Wenn man die Rechnung erst bei tatsächlicher Übergabe im neuen Jahr will, müssen wieder die 19 % MwSt. hingenommen werden. Man kann nicht alles haben. Wenn das entgegen Absprachen war, ist das natürlich keine gute Kommunikation. Aber von außen klingt das für mich erstmal so, als wäre das als kundenfreundliche Aktion gedacht, um den MwSt.-Rabatt (für den Fall einer Privatperson) zu sichern. Zitieren Link zu diesem Kommentar
gervais Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nein. Aus den Zulassungsbescheinigungen geht lediglich der Halter hervor. Eigentümer sowie Besitzer werden da nicht benannt. Es kann schon sein, dass diese Personen identisch sind, aber das ist keineswegs zwingend. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Currywurst Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 (bearbeitet) Wichtig für die 16% ist der Zeitpunkt der Auslieferung /Übergabe ( Leistungserfüllung) , ob da ( oder wann auch immer) zugelassen wurde oder nicht spielt keine Rolle...wissen aber auch einige Autohäuser nicht. Bearbeitet 31. Dezember 2020 von Currywurst Zitieren Link zu diesem Kommentar
Kaasaa Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Na, dann würde das in diesem Fall jedenfalls nichts mit den 16 %... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Currywurst Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Wird halt die Frage sein, wie das FA da genau hinschaut. Die Rechnung aus 2020 wird ja mit 16% ausgewiesen..... Zitieren Link zu diesem Kommentar
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