danshred Geschrieben 1. Juli 2020 Teilen Geschrieben 1. Juli 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Vielleicht gibt es auch ein passendes Lagerfahrzeug, der deiner Konfiguration nahe kommt. Vorkasse wäre mir zu heiß, wenn irgendetwas sein sollte bringen dir die 1,5k auch nicht mehr viel. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 1. Juli 2020 Teilen Geschrieben 1. Juli 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Niemals würde ich ein Fahrzeug mit Vorkasse bezahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 1. Juli 2020 Teilen Geschrieben 1. Juli 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Da kannst Du recht beruhigt sein. Wenn der Händler die USt. im Vertrag ausgewiesen hat, hast Du Anspruch darauf, daß er sie bei der Leistung (Auslieferung) mit dem dann gültigen Satz neu berechnet. Wenn ich Deine Frage in dem unten aufgeführten Link richtig verstehe, weist doch auch Dein Vertrag die USt. aus ("gesetzlich enthaltende Mwst. 19 % 7251,93 €"). Auch hier ergibt die Auslegung des Vertrages, daß Du einen Anspruch auf den MWSt.-Ausweis hast. Natürlich in der gesetzlichen Höhe, da der Händler kein schützenswertes Interesse daran hat, zuviel USt. zu berechen. Die müßte er dann nämlich nach § 14c UStG auch an das Finanzamt abführen. Das würde Dich schädigen, ohne ihm auch nur den geringsten Vorteil zu bringen . Und soetwas ist nach § 826 BGB verboten. Ein "Festpreis" im Sinne der Dir dort gegebenen Antwort liegt nicht vor, wenn die Vertragsparteien die USt. ausdrücklilch zur Berechnung des Gesamtpreises genannt haben. Vielleicht solltest Du da noch ein zweite Meinung einholen... Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 1. Juli 2020 Teilen Geschrieben 1. Juli 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nö, denn der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist entscheidend. Wird Dein Fahrzeug am 31.12.2020 geliefert, die Rechnung aber erst am 2.1.2021 erstellt und bezahlt, sind nur 16 % MwSt fällig. Vorkasse bringt also gar nix. Gegen entsprechende Bankbürgschaft könnte man das machen und das Risiko deutlichst reduzieren. Grundsätzlich gebe ich Dir aber Recht, Leistung gegen Leistung, Zug um Zug. (Wie man es beim Hausbau auch machen sollte, viele aber sehr blauäugig agieren... aber das würde jetzt abschweifen). Wird nicht auch bei der Finanzierung das Auto direkt gekauft und an den Händler bezahlt? Du leihst Dir das Geld bei der Bank und bezahlst damit das Auto. Den Kredit stotterst Du dann in den nächsten X Monaten ab. Der Netto-Kaufpreis wird dann komplett mit 16 % MwSt besteuert. Auf den Kredit fällt doch keine MwSt ab. (Habe mich damit aber noch nie beschäftigt, da ich mir immer nur Autos gekauft habe, für die ich auch das Geld hatte. Und wenn ich nicht genug Geld hatte, wurde es eben ein anderes Fahrzeug). Zitieren Link zu diesem Kommentar
Mr_Nobody Geschrieben 2. Juli 2020 Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 Auch „Frühbucher“ haben was davon! Ihr bestelltes Fahrzeug wird zwischen dem 01.07. und 31.12.2020 ausgeliefert? Sofern Sie es finanziert oder bar gekauft haben, zahlen auch Sie nur 16 % Mehrwertsteuer! Sollten Sie Ihr Fahrzeug geleast haben, wird die Leasingrate im gleichen Zeitraum ebenfalls von 19 % auf 16 % reduziert. Was Sie sonst noch zum Konjunkturpaket und den 16 % Mehrwertsteuer wissen müssen, lesen Sie hier! Quelle: You do not have the required permissions to view the link content in this post. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hendrixx Geschrieben 2. Juli 2020 Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Danke für den Link, sehr gute Zusammenfassung aller Szenarien. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 2. Juli 2020 Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ist richtig. wenn die Auslieferung/Rechnungsstellung in diesem Zeitraum July bis Dezember anfällt werden 16% fällig. Allerdings unterlieget die Zinszahlung aus der Finanzierung des Kreditbetrags der Mehrwertsteuer. Da ist dann wieder der Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung maßgeblich. Beim Leasing ist es einfach, Leasingzahlungen unterliegen immer komplett der Mehrwertsteuer, also ist nur im Senkungszeitraum die Rate auf 16% MwSt. reduziert. Auch Leasing Sonderzahlungen werden nur anteilig reduziert. Bearbeitet 2. Juli 2020 von ibgmg Zitieren Link zu diesem Kommentar
no-ir Geschrieben 2. Juli 2020 Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 (bearbeitet) Das war auch meine Ansicht. Wenn man das jetzt in einfachen Zahlen ausdrückt müsste das doch eigentlich so sein: Vor der Steuersenkung hätte ich zum Zeitpunkt der Übernahme einen Kredit in höhe von 1900€ aufgenommen, nach der Steuersenkung nehme ich jetzt eben nur noch einen Kredit in Höhe von 1600€ auf weil das zu kaufende Gut eben insgesamt weniger kostet... Danke für das Feedback in 6 Wochen bin ich dann auch schlauer hoffe ich. Bearbeitet 2. Juli 2020 von no-ir Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 2. Juli 2020 Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Dein Beispiel ist richtig für den Fall, dass a) der Nettopreis 10.000 € beträgt und b) du den Nettopreis nicht als Kredit aufnimmst und c) du nur die MwSt finanzierst und dafür den Kredit aufnimmst. Oh, war mir nicht bekannt und bewusst. Danke für die Aufklärung. Caliboard bildet! 😉 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 2. Juli 2020 Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Du zahlst USt. auf die Zinsen für Deine Finanzierung? Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, daß das bei einer Immobilienfinanzierung nicht so ist. Aber möglicherweise gilt für die Finanzierung von Konsumgütern etwas anderes, wobei ich davon ausgegangen wäre, daß auch solche Zinsen gemäß § 4 Nr. 8 a) UstG von der Mehrwertsteuer befreit sind. Oder hast Du Dein Kfz. betrieblich angeschafft? Dann darf der Finanzierer Dir nach § 9 UStG Steuern auf die Zinsen berechnen. Was dann aber egal ist, weil Du dann ja vorsteuerabzugsberechtigt bist. Oder stehe ich irgendwie auf dem Schlauch? Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 2. Juli 2020 Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 Ich habe noch nie, weder bei beruflichen Investitionen als Freiberufler noch bei privaten wie einer Immobilienfinanzierung Umsatzsteuer auf Zinsen gezahlt. Was mach ich falsch? Zitieren Link zu diesem Kommentar
davem85 Geschrieben 2. Juli 2020 Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Wir holen unseren Cali am Samstag in Reutte ab. Auf der Rechnung steht brav der 01.07. als Rechnungsdatum aber auch ein Datum der Bestellung / Vertragsschluss im Januar. Sollte aber kein Problem sein, da Leistungserbringung nach dem 01.07. oder was meint ihr? Frage mit dem IHK Link von oben selbst beantwortet. Danke! You do not have the required permissions to view the image content in this post. Bearbeitet 2. Juli 2020 von davem85 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 2. Juli 2020 Teilen Geschrieben 2. Juli 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das habe ich bei Sixt gelesen und bezieht sich auf die Vario-Finanzierung. Das ist allerdings eine Mischformen aus Leasing und Finanzierung. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Majanicho2020 Geschrieben 2. August 2020 Teilen Geschrieben 2. August 2020 Ich habe jetzt in der Suche noch nicht gefunden, wann ungefähr die Rechnung erstellt wird. Ich habe bei einem deutschen Händler bestellt mit Abholung in Hannover. Wann schreibt der Händler dann die Rechnung? Vor Versand der Zulassungsbescheinigung oder gar nach Übernahme in Hannover? Vielleicht kann ja jemand berichten. Dankeschön! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Nietnagel Geschrieben 2. August 2020 Teilen Geschrieben 2. August 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. ... du solltest beides zusammen bekommen, dann kannst du den Wagen schon mal zulassen. Erst wenn du bezahlt hast, bekommst du vom Händler den „Abholschein“ für die Werksabholung in Hannover. Gruß Nietnagel Zitieren Link zu diesem Kommentar
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