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DSG Getriebe tropft


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servus,

mir sind letze Woche ölflecken auf dem Garagenboden aufgefallen. ein kurzer Blick unters Fahrzeug sah ich schon  Öl an der Schutzabdeckung.

am nächsten Tag bekamm ich gleich einen Termin beim freundlichen...

Getriebeöl wurde festgestellt allerdings nicht das Leck.

Fotos wurden nach Hannover Geschick mit der Anforderungen auf neues DSG Getriebe.

 

Antwort aus Hannover: DSG ausbauen und Untersuchen - mind. 3 Tage Werkstatt und das beste zum Schluss, Mietwagen sollte ich bezahlen!!!

 

unser Cali hat mittlerweile 800km!!! auf dem Tacho.

 

 

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Was steht denn dazu in den Garantiebedingungen?

 

Absatz 5:

"Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG sind aus dieser Garantie ausgeschlossen. 
Insbesondere sind von dieser Garantie keine Ansprüche auf Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung) umfasst. Das 
Gleiche gilt für Ersatzansprüche wie z. B. auf Stellung eines Ersatzwagens, auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher 
Aufwendungen. Dies gilt auch, wenn ein Mangel endgültig nicht durch Nachbesserung beseitigt werden kann."

 

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Aber Mal zum Thema: ist natürlich Kacke mit dem Öl. Aber du bekommst ein neues Getriebe.

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Es ist unerheblich was bei Vw in den Garantiebedingungen steht. Es gibt ja noch die gesetzlich geregelte Gewährleistung des Verkäufers und du bist noch innerhalb der der ersten sechs Monate, sodass standartmäßig von einem defekt gelieferten Auto ausgegangen wird. 
Also fordere von Deinem Verkäufer ein kostenlosen Ersatzwagen. Bei meinem Freundlichen bekomme ich das unaufgefordert.

Dein Freundlicher hat wahrscheinlich zu viele Kunden und braucht mehr Ruhe. 😉
 

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Hier möchte ich mal auf die Bremse treten.

Wo ist denn in den Gewährleistunggesetzen geregelt, dass man einen Ersatzwagen bekommen muss?

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die Volkswagen auch erbringt. In dem Zusammenhang gelten die Garantiebedingungen. Erst wenn Volkswagen die eigene freiwillige Garantieleistung nicht erbringen möchte, kann sich der Kunde auf die Gewährleistung beziehen. Solange wir hier aber von Garantie sprechen und Volkswagen die Garantie auch umsetzt, wird das zu deren Garantiebedingungen passieren.

 

Möchte dass ein Jurist mal aufklären?

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Dies ist falsch!

Es handelt sich um 2 verschiedene Ansprüche, die unabhängig voneinander geltend gemacht werden können, es gibt hier keine Reihen- oder Rangfolge, du kannst sie auch gleichzeitig geltend machen. 

gesetzliche Gewährleistung/Sachmängelhaftung nach BGB aus dem Kaufvertrag gegen den Verkäufer,

Garantie aufgrund des freiwilligen Garantieversprechens gegen den Garantiegeber, meist der Hersteller (hier VWN) oder eine Garantieversicherung (bei der deutschen VW-Garantie der VVD).

 

Ob bei (längeren) Mangelbeseitigungsversuchen aus Sachmängelhaftung ein Ersatzwagen gestellt werden muß, entzieht sich meiner Kenntnis.

Zum Ersatzwagen bei Garantie hast Du ja weiter oben richtigerweise schon die Garantiebedingungen zitiert, danach besteht kein Anspruch.

 

Mein Freundlicher hat uns bei Garantiearbeiten aber immer einen kostenlosen Ersatzwagen gestellt udn wohl auch irgendwie mit VW/VVD abgerechnet; bei sonstigen Werkstattaufenthalten (bspw Inspektion) muss ich den Ersatzwagen leider selber zahlen (spare ich mir und fahre mit dem ÖPNV).

 

 

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Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso du das von mir gesagte als falsch hinstellst. Die Anwendung in der von mir genannten Reihenfolge wird täglich gelebt. Erst Grantie (da zucken sie meistens schon), dann erst mit Gewährleistungsansprüchen drohen. Es mag juristisch keine Reihenfolge geben, aber die dargestellte Reihenfolge wird gelebt und ist in den allermeisten Situationen angebracht.

 

Zurück zum Leihwagen. Vielleicht wollte ihr das mal lesen hier: 

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Da das kaputte DSG nicht vom Verkäufer verschuldet ist, besteht kein Anspruch auf Ersatzwagen.

 

Ich möchte die Leute im AH nicht verteidigen, einen zu stellen, sollte nicht das Problem sein, bei einem so teuren Auto. Aber die Erwartungshaltung sollte korrekt sein, denke ich.

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Kann die "gelebte Reihenfolge" ehrlich gesagt so auch nicht bestätigen, weder bei Volkswagen (Up! 2x, Golf und Bus) noch bei BMW (ehemals Z4).

Die Kommunikation war bisher immer, dass die jeweiligen Arbeiten unter Garantie oder Gewährleistung abgewickelt werden, dass muss vorher klar sein.

(Bei BMW ist es, zumindest in München sogar Vorschrift vom Konzern, vermutlich hat das mit Kostenstellen o.ä. zu tun)

 

Beispiel am VW Up!:

Leder am Lenkrad löst sich nach 800km und zwei Wochen, Lenkrad-Tausch -> Gewährleistung

Zündkerze muss nach 4000km und 9 Monaten getauscht werden -> Garantie

 

Wieso das so ist, ob VW und VWN da unterschiedliche Prozesse haben, kein Plan, aber das es täglich so gelebt wird kann ich für Wolfsburg und einige Werkstätten in München nicht bestätigen - wo ist denn deine Werkstatt? Vielleicht hängt das mit dem Händler zusammen?

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ich erwarte aber auch das bei einem Neuwagen alles in Ordnung ist und nicht nach drei Wochen die ersten undichten stellen unterm Auto auftreten.

 den Schaden hab ich als Privatkunde irgendwo...

 

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Moin,

 

ist es do so, das der Händler  in solchen Fällen den "kostenlosen " Leihwagen auf seine Kappe nimmt. Dieses halt, weil der Kunde bei ihm ein Auto gekauft hat, und sich dieses wie alles andere positive natürlich für das AH auszahlt Nichts geht über zufriedene Kunden für einen Händler.

 

Grüße 

Dirk

 

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Hallo in die Runde, 

auch ich wäre komplett verärgert, wenn mein Getriebe an einen neuen Wagen noch so kurzer Zeit kaputt wäre. Ich habe bei Garantifällen immer über die Mobilitätsgarantie ohne Probleme einen kostenlosen Ersatzwagen bekommen. Egal ob es bei VWN für den Bus war oder bei Audi für unsren Q7. Es war aber immer nur möglich einen Wagen aus dem gleichen Hause zu bekommen VW bei VW und bei Audi einen Audi. Grund hierfür habe ich aber nie verstanden, beide Wagen wurden im gleichen Autohaus gewartet. 

Die Wagen wurden immer über den Hersteller abgerechnet. Bei Audi wird der Wagen bei kleinsten Aufenthalten übernommen, bei VWN, wenn es länger als 1Tag dauert.

Zusammengefast, hatte ich nie Probleme einen kostenlosen Ersatzwagen zu erhalten.

 

Gruß Jens

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Hi, 

ich habe die rechtliche Situation dargelegt (Du hattest ja auch nach einer juristischen Einschätzung gefragt, und Dein Eintrag war juristisch gesehen falsch oder zumindest irreführend, das wollte ich deutlich machen und klar stellen; es war und ist ein Beitrag zu Deiner Aussage und definitiv kein persönlicher Angriff!) . Die beiden Ansprüche aus Gewährleistung und Garantie bestehen rechtlich gesehen unabhängig voneinander. Und darauf bezog sich meine Anmerkung.

Ja, in der Praxis werden die meisten Verkäufer die Fehlerbeseitigung über die Garantie laufen lassen (wollen), da sie dann nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sondern der Garantiegeber (hier also VWN oder VVD) alles bezahlen muss. Dem Endkunden ist das in der Regel dann ja auch egal, Hauptsache, der Fehler ist weg und jemand anderes bezahlt dafür.

 

 

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  • 2 Wochen später...

Update:

erstmals kein neues Getriebe.

 

Werkstatt soll Getriebe ausbauen,

trockenlegen,

mit Leckspray einsprühen,

wieder montieren anschließend Auto bewegen,

und danach  Fotos von der Lecktage zu VW Getriebebau nach Kassel schicken.

Werkstattaufenthalt vorerst mal 4 Tage 

 

in diesem Sinne, Prost!!

 

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