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Wertverlustberechnung in Unfallgutachten realistisch?


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Hallo zusammen,

 

mein erstes geplantes Campingwochenende 2020 an diesem Wochenende hatte sich leider bereits am Montag erledigt. 

Eine ältere Dame ist in einen Kreisverkehr eingefahren und voll in unseren Cali gekracht. O-Ton: „Ich habe den Bus nicht gesehen.“
Kann passieren und am Wichtigsten, es ist keinem was passiert. 
 

Erwischt hat sie uns offensichtlich voll am rechten Vorderrad. 
 

Ergebnis:

10.000.-€ Schaden lt. Gutachten (komplette Aufhängung/Achse usw.)

45.000.-€ Fahrzeugwert (bei ca. 74.000km)

 

Was mich aber stutzig macht ist der Wertverlust, der beträgt lt. Gutachten nur 1.000.-€.

Begründung: es sind nur austauschbare Teile betroffen, kein Rahmenschaden o.ä.

 

Ist das aus Eurer Sicht realistisch? Das kommt mir extrem wenig vor.

Wer kauft schon einen Gebrauchtwagen von privat mit so einem Unfallschaden? Das geht doch nur über den Preis. 
 

Frustrierte Grüße

Matthias

 

 

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Hallo,

Bilder vom Schaden wären nicht schlecht.

Was wurde alles beschädigt, Kotflügel, Stoßstange, usw.

Die Höhe der Wertminderung hängt von mehreren Faktoren ab. So ist z.B. zu unterscheiden, ob der Schaden einen großen, geringen oder gar keinen Einfluss auf einen zukünftigen Verkauf hat. Auch Bj., Laufleistung, Allgemeinzustand usw. gehören dazu.

Ich glaube nicht, dass sich ein Schaden an der Achse stark wertmindernd auswirkt. 

Zudem gibt es verschiedene Berechnungsmethoden. 

Wenn, so wie du schreibst, kein Rahmenschaden und keine anderen tragenden Teile beschädigt sind, wird die Wertminderung auch nicht so hoch sein.

 

 

 

Bearbeitet von habu01
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Gab es gar keinen Blechschaden ? ?

 

Ich habe was im Kopf das bei kompletter Teiletausch ohne Lackierarbeiten das Fzg nicht als Unfallwagen 'gilt' macht zwar nicht viel Sinnaber könnte so sein.

 

(Ausser mit der Annahme das beim Teiletausch ja kein verschlechterung Stattfindet was beim ausbeulen, spachteln, oder nachlackieren durchaus der Fall ist.)

 

Hab im Netz dafür aber keinen eindeutigen Beleg gefunden.

 

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kann man aber so interpretieren.

 

Gruss Gam

 

+ Hauptsache alle wohlauf !

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Danke für deine Antwort. Genau so hat es mir der Werkstattmeister auch erklärt.
Aus Sicht des Gutachters sind Achsschäden wenig Wert mindernd und es werden verschiedene Berechnungsmethoden angewendet und die für den Kunden Beste genommen. 

 

Blechschaden hat es schon gegeben. Ich kenne das Gutachten noch nicht im Detail, hab gestern nur mit der Werkstatt telefoniert. Aber der Kotflügel ist mindestens betroffen. 

Den Link würde ich schon so interpretieren, dass ein Schaden immer angegeben werden muss. Davon bin ich auch ausgegangen und würde es immer so tun, schon mal wegen der Fairness und um unnötigen Ärger zu vermeiden. Irgendwann kommt so was immer raus und fällt einem auf die Füße. 
 

Mal zwei Bilder, die ich direkt am Unfallort aufgenommen habe. 
 

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Schaut auf den ersten Blick eigentlich ziemlich harmlos aus, war überrascht über die Höhe des Schadens. Bin damit noch 15km langsam zur Werkstatt gefahren ohne dass es sich anders angefühlt hätte. 
 

Beim Wertverlust bin ich einfach mal von mir als technischem Laien ausgegangen. Wenn ich in der Preisregion eines vierjährigen Calis „Unfallwagen“ in der Anzeige sehen würde und der Preis sich nicht von unfallfreien unterscheidet würde ich den gar nicht in Betracht ziehen. Da müsste der Preis schon sehr attraktiv sein.

 

Danke für Eure Antworten, damit kann ich das schon realistischer einschätzen. 
 

Grüße

Matthias

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Beim Verkauf angeben musst Du den Schaden in jedem Fall.

 

Ich würde diesen Schaden von einem Anwalt abwickeln lassen. Weil die Schuldfrage ja klar ist muss den die gegnerische Haftpflichtversicherung in jedem Fall zahlen.

Wenn Du da einen kompetenten Fachanwalt wählst bekommst Du auch eine fundierte Aussage zum Wertverlust.

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Hallo,

ich würde mir eher Gedanken über die Höhe des Gutachtens machen!

Wer hat das erstellt? Ein von dir beauftragter Gutachter oder der von der Versicherung des Unfallgegners?

 

Was auf dem Bild zu sehen/zu vermuten ist:

- Kotflügel, Stoßfänger muss bestimmt ersetzt werden.

- Motorhaube wird unten rechts einen Lackditscher vom Kotflügel haben.

- Scheinwerferbefestigungen alle intakt?

- Radhausschale rechts vorne

- Kabelage ABS-Sensor intakt?

- Felge muss neu

- 2 Reifen müssen neu, die können dir ja nicht nur rechts vorne einen neuen aufziehen, links vorne also auch

- Spurstange?

- Hat das Lenkgetriebe durch den Stoß was abbekommen?

- Gesamte rechts Radaufhängung ist zu prüfen

- Aggragateträger (das Teil was die vordere Radaufhängung und den Motor trägt) muss geprüft werden

 

Stell doch bitte mal das Gutachten anonymisiert ein!

 

Grüße

Jochen

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Hallo,

wie ärgerlich.

Ein Tipp: Bei meinem Schaden war im Scheinwerfer nur ein kleiner Kratzer. Wurde ersetzt. Jetzt ärgere ich mich, ihn nicht mitgenommen zu haben. Nach der Norwegentour sieht der neue auf der Front durch die Steinchen jetzt schlimmer aus als der alte...

Also alles, was verkehrstechnisch noch ok ist, mitgeben lassen.

Ich hatte den Gutachter von der VWN-Werkstatt genommen und eine Freundin, die Anwältin kurz vor Ruhestand ist, mit der Regelung beauftragt. So richtig reingehängt hat sie sich nicht, ich musste sie auf weitere Kostenerstattungen wie Ersatzwagen hinweisen. Also lieber einen Fachanwalt und selber einen Gutachter suchen.

 

Die Wertminderung fand ich bei mir auch zu gering. Das LFW wollte er nicht reinrechnen 😤

 

Bearbeitet von Binou
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Hallo Binou, warum sollte das Luftfahrwerk in die Wertminderung einfließen? Ein neu verbautes Fahrwerk stellt doch keine Wertminderung beim Verkauf dar.

Das mit dem mitnehmen erneuerter Teile ist auch eine Sache für sich, denn die gehören weder der Werkstatt noch dem Halter, sondern gehen rechtlich eigentlich in den Besitz der Versicherung über. 

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Die Altteile gehören dem Anspruchsteller bei HP-Schäden und dem VS-Nehmer bei VK. Die Versicherung kann evtl. einen Abzug für die Altteile vornehmen. Das ist aber ein Thema für lange Streitigkeiten und wird gerade bei relativ neuen Fahrzeugen nicht gemacht.

Wertminderung ist im Grunde individuell zu beurteilen. Formeln decken nicht immer den Einzelfall ab. Wertminderung kann technisch oder Merkantilismus sein.

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Oh jeh, heißes Eisen...

Sollte zum Gesamtpreis gezählt werden, wovon der prozentuale Anteil an Wertminderung abgezogen wird... oder so...

 

Ach, welche Materialverschwendung 🙄 Gleiches bei den Stühlen. Nur kleine Kratzer, die mich nicht gestört hätten... Vielleicht sind sie ja irgendwo zu Geld gemacht worden. Als ich nachfragte, wo sie sind...Der Müll ist schon abgeholt worden!!! Ich hätte stattdessen lieber einen neuen Stossfänger gehabt...🤪

 

OK, dann zieh ich meine Anmerkungen zurück

 

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Nee, brauchst du nicht, ich lag nicht ganz richtig, sorry. Die Teile gehören, egal ob Haftpflicht oder Kasko den Besitzer des Fahrzeugs.

Bei Kaskoschäden kann die Versicherung aber einen Veräußerungswert auf die Entschädigung anrechnen.

Bei Haftpflichtschäden nennt man das dann z.B. Neu-für-Alt-Abzug.

Da ich das Thema ganz interessant finde, habe ich mal ein bisschen gegoogelt.

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und wird's meines Erachtens recht gut beschrieben.

Fest steht aber, in keinem Fall hat eine Werkstatt Anspruch auf die Teile.

Bearbeitet von habu01
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Hallo zusammen,

 

danke für eure Beiträge und die vielen Tipps. 


Der Gutachter wurde mir von meiner Werkstatt empfohlen. Gestern kam das Gutachten.
 

@exCEer: Link ist eingefügt.
 

Was mich wundert, es muss die Felge ersetzt werden und der Reifen ist beschädigt. Im Gutachten steht aber nur ein neuer Reifen.
Die Reifen haben ca. 15tkm drauf, Restprofil 8mm lt. Gutachten. 

Ich bin immer davon ausgegangen, dass Reifen achsweise getauscht werden. 
 

Werde am Dienstag mal beim Gutachter anrufen und mir den Wertverlust und den Reifen erklären lassen. 
 

Grüße

Matthias


 

 

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Bearbeitet von aderci
Gutachten verlinkt
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Hallo Matthias,es ist hier schon angeklungen. Unbedingt einen versierten Fachanwalt hinzuziehen!!!!!!!  Gruß Charly

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Fabrikneue Autoreifen eine Profiltiefe von 8 bis 9 mm.  Bei deinem Fahrzeug wurde ein Restprofil von 8 mm gemessen, also wie neu. Deshalb wird der Gutachter auch nur ein Reifen aufgeschrieben haben. 

Bearbeitet von habu01
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Was ich nicht wirklich glauben mag, bei 15 tkm auf der Uhr.

Was sind/waren denn für Reifen drauf? Van- / Cargo- / Transporter-Reifen? da mag das vlt noch hinhauen, da ja für 70 tkm + "designt" wurden.

 

Unterstütze den Tip zum Fachanwalt vollumfänglich! 

 

Vielleicht hat auch @T2-Fahrer noch Tips, wenn ich es richtig mitbekommen habe, ist er sehr nah dran am Versicherungs-Thema.

 

VG

Jörg

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