Weicheizwei Geschrieben 28. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2010 Huhu, da hab ich nun doch ein Problemchen mit unserem schönen Neuen: In unserem Sommerurlaub ist uns etwas am Aufstelldach passiert: Beim Schliessen des Aufstelldaches hat sich der Zeltbalg in der hinteren linken Hebekonstruktion (diesem "Stahlkreuz") verklemmt. Da das Dach vorne weiter zugezogen hat, jedoch der verklemmte Zeltbalg hinten einen Widerstand geleistet hat, hat sich das Dach an der Stelle "aufgebogen". Als ich aus dem Wagen vor Abfahrt ausstieg hab ich das gesehen und nen ziemlichen Schreck bekommen. Ich habe das Dach wieder hochgefahren und erneut geschlossen. Von da ab gings auch (wie davor) einwandfrei. Nun haben wir eine "schöne" Delle im Aufstelldach. Dies ist passiert, obwohl wir alles wie in der Einweisung in Hannover, bzw. gemäß dem Handbuch gemacht haben, also - Dachbereich freiräumen, Fenster auf etc.... In der Werkstatt habe ich den Schaden an unserem Cali vorgeführt (Baujahr 07/2010). Die Anfrage bei VW ergab, dass VW eine Gewährleistung bzw. Reparatur des Schadens ablehnt und uns über das Autohaus mitteilte dass dies ausschliesslich einem Bedienfehler zuzuordnen ist und wir den Schaden selbst bezahlen müssen. Ich sehe dies einfach nicht ein, da wir ja wirklich genau die Anweisungen aus der Einführung zur Bedienung des Daches befolgt hatten. Also habe ich VWN einmal direkt angeschrieben (Mitte Oktober) und warte seitem auf eine Rückmeldung - vergeblich... Leider habe ich noch keine Fotos die ich einstellen kann, werde das aber baldmöglichst nachholen. Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Hattet Ihr schon einmal ein solches Problem? Danke für Euren Input. Schöne Grüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 28. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2010 Auf jeden Fall Schreiben! Es ist oft so, dass die Verkäufer behaupten, dass das Werk die Übernahme der Kosten abgelehnt hat. Manchmal weiss das Werk aber davon gar nichts. Die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher beträgt zwei Jahre ab Lieferung und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware. Schreibe also deinen Verkäufer an! Kopie an: Volkswagen Nutzfahrzeuge Kundebetreuung Volkswagen AG 38436 Wolfsburg Fax +49 (0) 800 3298655792436 nutzfahrzeuge@volkswagen.de Innerhalb der ersten 6 Monate Zitieren Link zu diesem Kommentar
Weicheizwei Geschrieben 28. Oktober 2010 Autor Teilen Geschrieben 28. Oktober 2010 Das mit den 6 Monaten wusste ich nicht, ein sehr wichtiger Hinweis. Ich habe mein Schreiben, das ich oben genannt habe, direkt an VWN unter der von Tom genannten Email geschickt, jedoch bis dato keine Antwort erhalten. Da der Wagen erstmal nicht gekauft, sondern geleast ist, werde ich nun parallel auch noch den "Verleaser" anschreiben, also das Autohaus, über den der Leasingvertrag abgeschlossen wurde. Schon einmal vielen Dank. Schöne Grüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 28. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2010 Ich würde: es so schreiben, dass Du Ihnen 1. Den Mangel anzeigst 2. Einen Termin zur Mangelbeseitigung stellst (mind. 3 wochen) 3. Du vom Kauf- und/oder Finanzierungs- Leasingvertrag bei Nichtbeachtung ohne weiteren Schriftverkehr zurücktreten wirst. Habe noch nie erlebt, dass das keine Wirkung zeigt! Zitieren Link zu diesem Kommentar
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