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Inspektion 80.000 km


Empfohlene Beiträge

Moin,

 

vielleicht hilft der Blick in den Bußgeldkatalog. 

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Dort ist, neben der Höhe des Bußgeldes, auch an einem Beispiel die Vorgehensweise beschrieben, wenn es zu einem Ölaustritt kommt.

 

Und was @BulliWien (Martin) geschrieben hat: Es wäre schön, wenn sich alle mal solche Gedanken machen würden dazu wenn so etwas passiert (damit meine ich nicht nur die Leute hier im Board), denn 1 Tropfen Öl verunreinigt zwischen 600-1000 ltr. Wasser. 

Aber leider geht es vielen (grade den Unternehmen / Bauern usw ) am A..... vorbei was das mit unserer Umwelt passiert wenn es zum Ölunfall kommt.

 

Grüße

Dirk

Bearbeitet von Almroad
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Servus @Almroad,

 

ich finde es ehrlich gesagt schon sehr super, dass man hier eigentlich IMMER mindestens eineN AuskennerIn trifft. Eine Halterhaftung macht ja ehrlich gesagt auch Sinn, also danke vielmals für die Aufklärung! Genau deshalb übrigens meine obige Frage nach dem nächsten Gewässer?!?

 

Liebe Grüße,

Martin

#FlattenTheCurve !!

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Mir geht es darum, dass man nicht wegen jedem Missgeschick direkt einen Anwalt einschalten muss. Wenn die Werkstatt einsichtig ist und das Auto instand setzt, ist das doch super.

 

Der Themenersteller spricht von Ölflecken auf seiner Auffahrt. Eine grössere Menge wäre eine Öllache.
 

Bussgeldwürdig ist das wohl nicht zwingend.

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Servus @BenCH,

 

ich glaube der kritische Satz in der Quelle ist: "Sie haften für den Schaden und nicht etwa Ihre Werkstatt oder der Hersteller des betreffenden Autoteils. Dies gilt so lange, bis Sie beweisen können, dass die Schuld bei einem Dritten liegt". Deshalb war oben die Rede von "Alles genau dokumentieren sollte kein Fehler sein."

 

Nur: "Wenn die Werkstatt einsichtig ist" umfasst nicht nur die Reparatur des Autos, sondern im ungünstigsten Fall eben auch die Kostenübernahme für eine fachmännische Dekontamination. Wenn @MarBos worst case Szenario eintritt ("Da sind ja mindestens 7 l Öl im Boden...") wird das eventuell teurer als die Reparatur? Und deshalb muss das ggü. der Werkstatt jetzt gleich auf den Tisch. Schon allein wegen der Versicherung(en) - die der Werkstatt oder die eigene. Denen gegenüber hat man doch eine Schadensmeldepflicht, sonst ist die Haftung evtl. perdu?

 

Na jedenfalls bleiben wir Optimisten und es sind hoffentlich nur ein paar oberflächliche Tropfen. Das entsprechende Rezept dagegen haben wir hier ja auch schon. Nur das Ganze zu ignorieren wäre wohl potentiell Bußgeld-relevant. 

 

Liebe Grüße,

Martin

#FlattenTheCurve !!

 

 

 

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Von ignorieren spricht ja zum Glück niemand.

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