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Osram LED-Bar gerade im Angebot: Erfahrungen?


KjuP

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Servus @KjuP,

 

Ihr scheint in Bayern entspannte TÜVler zu haben? Ein weiteres Fernlichter höher als 150cm ist genauso wenig normgerecht wie mehr als zwei Standlichter. Deshalb hab ich die Varianten mit Positionslichtern eigentlich schon abgeschrieben. Mir schwebt ein reines Arbeitslicht 😊über/vor der Frontscheibe vor, da ich die Gesamthöhe nicht über 2m bringen will. Schaumermal...

 

Liebe Grüße,

Martin

 

Wie oben gesagt - als Scheinwerfer für Fernlicht geht das laut ECE-R48 eigentlich gar nicht. Ist das eingetragen?

 

Liebe Grüße,

Martin

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Wie wir in Bayern sagen:

Schaung ma moi dann seng mas scho 😉

 

Ich probiers einfach. Gibt ja diverse Beispiele im Internet wo auch einzelne Scheinwerfer verbaut sind. Wenns klappt ok, wenn nicht, dann gibt es entweder einen Zweiten dazu (hätte ich auch nichts dagegen und war sowieso in der Überlegung, nur momentan nicht im Budget) oder es werden alle nur als "Arbeitslicht" verbaut... Da ich ja die originalen LED Scheinwerfer im T6 habe reicht mir für den Normalfall sowieso dieses Fernlicht. Und bei Bedarf kann man dann ja zuschalten...

 

Das mit den TÜVlern ist eh immer so eine Sache an wen man gerät. Zumindest meiner bisherigen Erfahrung nach.

Bei meinem T3 habe ich z.B. neben den originalen Standlichtern im (eckigen) Scheinwerfer auch noch zusätzliche Standlichter in gelb (!) in den Blinkleuchten UND noch zwei Tagfahrlichter mit Standlichtfunktion in der Spoilerlippe unter der Stoßstange... Also insgesamt 6 Standlichter an der Front 😉 

Das hat, bisher zumindest, auch keinen TÜVler gestört 🙂

 

Der Bullfänger vorne muss eh irgendwann her (Frau findet dass nur zu protzig und weigert sich bisher - muss manN das verstehen?) und dann kommen die "Fernlichter" sowieso wegen der besseren, blendfreieren Sicht dort dran. Und dann halt die anderen oben nur als Arbeitsscheinwerfer...

 

Bin da entspannt und noch in der Findungs-und-Machbarkeitsphase

 

Grüße

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Verstehe - Bayern ist nicht Preußen. Bzw. fast schon Balkan - eh wie bei uns... :scherz:

 

Weißt Du in Deiner Findungs-und-Machbarkeitsphase schon, wie man die Lichtkennzahl vom Bestand herausfindet? Damit zumindest DAS innerhalb des Grenzwerts bleibt? Weil wenn einer von uns je wegen eines durch Blendung verursachten Unfalls vor Gericht landet, wird der großzügige bayerische TÜV den/die RichterIn vielleicht nicht beeindrucken...

 

Viel Erfolg jedenfalls mit Deinem Projekt - freu mich schon auf ein Update. Der Thread  mit dem Beitrag von @HannesHH im

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ist bekannt? Finde seine Lösung großartig! Möchte nur versuchen unter 2m Aufbauhöhe zu bleiben und fürchte mich daher vor der Blendung von der Motorhaube. Schaumermal... 😀

 

Liebe Grüße,

Martin

 

Bearbeitet von BulliWien
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Ja den Thread bzw. die Lösung kenne ich bereits (gibts hier im Forum gleucbe ich auch).

Wär auch mein Favorit, aber leider bin ich da handwerklich nicht geschickt genug mir so einen "Träger" zu bauen...

 

Da meiner bereits ohne Dachträger schon 2,10 m hoch ist, ist mir der Rest sowieso egal 😉

 

Ich habe nur irgendwo gelesen dass die Kennzahl für die Helligkeit auf der Scheibe des jeweiligen Scheinwerfers (meistens in der Nähe des E Kennzeichens) stehen muss/sollte. Und insgesamt darf man nicht über 100 kommen... Aber wie genau diese Kennzeichnung aussieht hab ich noch nicht rausgefunden 😉

 

 

Nachtrag:

Auf der Scheibe von meiner LED-Bar steht sowas wie "HR PL30". Eventuell ist das die Angabe. Alle anderen Zahlen sehen mehr nach Seriennummern aus... Weiß das jemand genauer?

 

Grüße

 

Bearbeitet von KjuP
nachtrag
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