Zum Inhalt springen

T6.1 Meine Mängelliste


Tom50354

Empfohlene Beiträge

Ich würde hier nicht so voreilig auf den Händler eindreschen. Für eine Garantiearbeit braucht es eine Freigabe vom Werk, ansonsten bleibt der Händler auf den Kosten sitzen, und das wird bei dem Austausch der gesamten Bodenplatte teuer.

Wie es nun beim Boden der Fall ist, besteht auch die Möglichkeit, das es durch den Kunden selber verursacht wurde. Hier wurde entsprechend darauf verwiesen! 

 

Ansonsten bleibt nur zu sagen, das wie bei mir, das Fahrzeug mit zu vielen Mängeln ausgeliefert wurde. Bin immer wieder überrascht bei den Californias..

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Garantie und Gewährleistung sind zweierlei Schuhe. Hier greift erstmal die Gewährleistung. Der Kunde kann und muss demnach erstmal den Händler in die Pflicht nehmen. Der Händler hat dann einen Anspruch an VW wenn VW der "Schuldige" ist.

 

Das heißt der Händler muss für die Beseitigung des Schadens sorgen, selbst wenn VW (zunächst) nicht zahlen will. Das ist dann das Problem des Händlers.

Bearbeitet von Borni1977
Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

das ist ja der Punkt... das hat mit der Garantie auch nix zu tun... und jeder Händler weiß das... Der Händler muss euch ein tiptop Auto übergeben... haften tut dafür er und nicht VW...  wenn der Händler beginnt von Garantie zu reden beginnt direkt die Verarsche des Kunden... und ja ich bin der Meinung jeder VW-Händler kennt den rechtlichen Hintergrund ganz genau...

 

Guter Service wäre, wenn er von sich aus die Gewährleistungsmängel direkt beseitigt... noch dazu wenn es so offensichtlich ist und er selbst zur Reparatur raten würde... 🙈

Bearbeitet von gentleman4ever
Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Richtig, genau auf den Punkt hat mich der Händler hingewiesen.

Der Boden wird zu VW eingeschickt, wenn hier jetzt rauskommen sollte ich habe den Schaden irgendwie verursacht, bleibe ich auf den Kosten sitzen bzw. müsste das mit meinem Reimport Händler klären.

Naja offensichtlich ist es leider nicht, da man den Unterboden erst nach Ausbau sieht...

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

und das ist falsch... der Händler muss nachweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestanden hat... ihr müsst gar nichts beweisen und wurdet somit ziemlich schlecht beraten... er nutzt eure Gutgläubigkeit aus...

 

was er mit VW im Hintergrund macht ist völlig irrelevant... er muss den Mangel beseitigen und sonst kein anderer...

 

😒

Bearbeitet von gentleman4ever
Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Welcher Händler jetzt ?

Mein Reimport-Händler oder die Werkstatt bei der ich heute war und von welcher das Zitat stammt ?

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

der Händler der dir das Fahrzeug verkauft hat... vermutlich ein Reimporteur in Deutschland...

 

richtig wäre: Gewährleistungsmangel beheben lassen durch Händler, der euch das Auto verkauft hat... dieser kann auch gerne deine jetzige Werkstatt dafür beauftragen oder alternativ für sämtlich Kosten aufkommen die eine Mängelbeseitigung bei ihm vor Ort für euch mit sich bringt...

Bearbeitet von gentleman4ever
Link zu diesem Kommentar

Weiss ja auch nicht...die paar Kleinigkeiten die bei meinem Cali zu machen waren hat mein lokaler VW-Händler vor Ort problemlos über die Garantie abgewickelt. 

Das Auto habe ich selber in Luxemburg bei VW gekauft,  es war nie die Rede davon, dass der verkaufende Händler  irgendwie vorher in der Pflicht wäre.

Link zu diesem Kommentar

Es ist genauso wie Gentlemen4ever es geschrieben hat. Du hast einen Kaufvertrag mit dem Händler geschlossen, nicht mit VW. Du hast deine Pflicht erfüllt indem du den Kaufpreis gezahlt hast. Der Händer ist dagegen seiner Pflicht, Dir eine mangelfreie Ware zu liefern, noch nicht nachgekommen. Er ist ganz klar in der Pflicht. Der Händler kann dann seinerseits Schadenersatz verlangen wenn VW der Verursacher ist.

 

Bei anderen Sachen bringt ihr die Ware doch auch zurück ins Geschäft wo ihr es gekauft habt oder lasst ihr euch dann wochenlang vom Händler vertrösten bis der Hersteller eine Freigabe erteilt???

Bearbeitet von Borni1977
Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

das ist ja auch i.O. solange die Mängel behoben werden... dann ist es auch egal was ihr beanspruchen wollt.. Gewährleistung oder Garantie... 

was m.M.n. nicht geht ist, dass ein Händler euch die Garantie (nur mit Zustimmung VW) als die einzige Lösung verkaufen will und das Problem erstmal aussitzt - meist bei größeren Mängeln wie hier...

Zudem muss ein Händler bei Verkauf sicherstellen, dass das Fahrzeug mangelfrei ist. Vorher sollte er es gar nicht ausliefern....

Allerdings reichen die meisten das "Produkt" nur durch, verdienen mit und verweisen dann auf VW... das ist einfach nicht ok... egal ob 15.000€ für einen VW-UP oder 100.000 €für einen Cali..... 

 

bei dritter misslungener Mängelbeseitigung oder Verzug könnt ihr übrigens komplett vom Kauf zurücktreten...

Deswegen ist es wichtig dies schriftlich und unverzüglich zu anzumahnen... wichtig: eine angemessene Frist (mit Datum) zur Mängelbeseitigung setzen...

Der Händler muss dann auf euch zukommen und einen Fahrplan aufzeigen und ihr müsst nicht hinterherlaufen...

 

Wenn der Händler von sich aus eine (vertrebare) Lösung vorschlägt und noch genug Puffer zum Ablauf der ersten 6 Monate ist, brauchts das alles natürlich nicht...

nur viele wissen gar nicht, dass sie eigentlich in der deutlich stärkeren Position sind...

Bearbeitet von gentleman4ever
Link zu diesem Kommentar

Aber die Garantie wird ja nur freiwillig gegeben, danach gibt es schon einen Anspruch gemäß den Garantiebedingungen, die aber relativ standardisierte Bedingungen sind. 

Der Händler kann ja nicht immer zuständig sein, evtl. hat er ja gar nicht den Background,  z.B. als Reimporteur ohne eigene Werkstatt. 

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

der Händler ist in den ersten 6 Monaten für ALLES zuständig... egal ob Reimporteur oder nicht...

Wenn er den Background nicht hat, sollte er keine Autos verkaufen... oder er stellt sich eben dem unternehmerischen Risiko... das heißt im Fall ohne eigene Werkstatt eine andere zu beauftragen... wenn die Murks baut muss er ebenfalls das vor euch vertreten und dafür gegenüber euch haften....

Die Garantie ist eine komplett freiwillige Leistung seitens Hersteller... nur deshalb kann es Garantiebestimmungen überhaupt erst geben... es gibt bspw. keine Gewährleistungsbestimmungen...

Im Grunde heißt das, dass VW sagt: Hey, du hast ein nicht selbst verschuldetes Problem mit deinem Auto und die ersten 6 Monate sind schon vorbei, dann springen wir als Hersteller ein und ersetzen den Schaden, obwohl du als Käufer gegenüber dem Händler in der Nachweispflicht stehst, da die ersten 6 Monate vorüber sind...

Bearbeitet von gentleman4ever
Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Ist er ja auch nicht, aber in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, beim Händler. Punkt.

Danach besteht immer noch die Gewährleistung von bis zu ingesamt 24 Monaten, aber ab dem 7. Monat ist dann der Käufer in der Beweispflicht dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Dann hilft aber gleichzeitig die Garantie, sodass der Käufer den Mangel eben trotzdem noch kostenlos beheben lassen kann.

 

Die Garantie ist aber, wie gentlemen4ever schon schrieb, eine freiwillige Leistung und die Garantie übernimmt auch Mängel, die erst nach dem Kauf entstehen. Die Garantie besteht in den ersten 24 Monaten damit neben der Gewährleistung. Und ganz wichtig, die Garantieabwicklung erfolgt dann nach den Regeln des Garantiegebers, also VW. Wenn jemand etwas freiwillig gewährt kann er schließlich auch die Bedingungen selber festlegen.

Bearbeitet von Borni1977
Link zu diesem Kommentar

Freiwillige Leistung bezieht sich aber nur auf das gewähren einer Garantie und nicht auf die Garantieleistung.

Würde ja bedeuten dass man im ersten halben Jahr keine Garantie braucht.

Die läuft aber trotzdem ab Zulassung. So dass man auf jeden Fall die Wahl hat.

Wer hat hier im ersten halben Jahr vom Reimporteur reparieren lassen,  da ist ja auch die Frage ob bei nicht fachgerechten Reparaturen die Garantie verlorengeht. 

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Richtig, im ersten halben Jahr brauchst du keine Garantie. Dir kann egal sein wie der Händler das macht, ob er das als Garantiefall abwickelt oder ob er das auf seine eigene Kappe (Rechnung) nimmt. Wichtig ist nur, dass er dem Käufer eine mangelfreie Ware übergibt.

 

Dann muss der Reimporteur das in einer Fachwerkstatt auf seine Kosten reparieren lassen. Er trägt die Verantwortung dass die Reparatur fachgerecht verläuft. War die Reparatur nicht fachgerecht, muss er das mit VW klären.

Bearbeitet von Borni1977
Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Von 398 Mitgliedern gesehen

    guncity udrutschmann NomenNescio Jopo77 Bubba Luomen Mojo Arel msp400 Urlauber80 Odiefier IMMU gekatx Poppjo hoanzl Bembola Blackmamba Karl-Heinz1961 KaeWi CaliBi MichaelW Dan69 MM15 PaulW Kramer1 Lagerbier helmutpleyer Gratzl Houndling jrohh BulliDaniel vx220gt BjoernH Ribelle JanKorsika juribecks CamperFrosch vonDunkelwald Snutsch jimmirain EBSer Murphy14 Franki4711 Musicfan Mario2u T3-4-5 Discus OzOz79 derkuurt Fritzl MalteL olip Zusi2 duke209 Elefant ThorstenLu Beachy11 derDicke Semmi krueschan76 mafia603 Roadtraveller sunshower solarsolar BulliMatze007 classicline2009 Bullibube19 Sidenote aare07 Bellavista Campingfan birdybirdy GerSchi RoLee Kakl62 Endamt DerBussfahrer Frankie72 chruesi Haa2ee GedF uschi11 Maffy enigma p.eter T2-Fahrer talonmies wobie sOli4 AC190874 Faceman Emmental BulliSuse Chrisclubjoker Dieselschnüffler CarloRainer aderci Finny PSXT aberle +298 Mehr
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.