formatc Geschrieben 6. Februar 2020 Teilen Geschrieben 6. Februar 2020 (bearbeitet) Hallo, ich möchte einen neuen California (Reimport aus Portugal) bei einem deutschen Händler erwerben. Die Rechnung wird logischerweise vom deutschen Händler ausgestellt. Wie sieht es mit Umsatzsteuer / Zoll, etc. aus? Für mein Verständnis kann mir das doch eigentlich alles egal sein, oder? Ich kaufe doch bei einem deutschen Händler, Zahle die Summe inkl. Umsatzsteuer und bekomme später die Steuern vom Finanzamt erstattet... Ist das so korrekt? Vorab vielen Dank Bearbeitet 6. Februar 2020 von formatc Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bulli53 Geschrieben 6. Februar 2020 Teilen Geschrieben 6. Februar 2020 Der Händler stellt Dir als Verbraucher eine Rechnung inkl. z. b. MWST. Die zahlst Du "Brutto". Anders ist es bei Gewerbetreibenden etc. Da wird die Steuer dann im Rahmen der Ermittlung der Zahlest gegengerechnet. Du bekommst keine Steuer zurück. Warum auch? Zitieren Link zu diesem Kommentar
formatc Geschrieben 6. Februar 2020 Autor Teilen Geschrieben 6. Februar 2020 Entschuldigung, ich hab vergessen zu erwähnen dass das Fahrzeug über eine GmbH als Firmenwagen läuft. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bulli53 Geschrieben 6. Februar 2020 Teilen Geschrieben 6. Februar 2020 Wenn ein Unternehmen, das vorsteuerabzugsberechtigt ist kauft, wird die Vorsteuer (MWST des Lieferanten) bei der Zahllastermittlung "verrechnet". Egal unter welcher GEsellschaftsform das Unternehmen firmiert. Wo der Bulli "läuft" tut erstmal nix zur Sache. Der Wagen kommt ins Betriebsvermögen. Aber: GGf. interessiert sich die Finanzbehörde später einmal für das Fahrzeug und möchte im Rahmen einer Betriebsprüfung erläutert haben, warum die GmbH einen California hat und wie dieser tatsächlich genutz wird. Es ist in diesem Zusammenhang hilfreich, wenn der Cali nicht als Wohnmobil sondern als PKW zugelassen ist und neben dem Bullli noch weitere Fahrzeuge auf die Firma angemeldet sind. Das Betreibsvermögen und der vom Unternehmen tatsächl.iöch versteuerte Gewinn müssen, um glaubwürdig, zu sein in einem gesunden Verhältnis zu den von dem Bulli verursachten Kosten stehen. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
formatc Geschrieben 6. Februar 2020 Autor Teilen Geschrieben 6. Februar 2020 Vielen Dank für die Auskunft. Bzgl. Nutzung: Das Fahrzeug wird in erster Linie als Mobiles Büro genutzt (Tatsache, keine Alibi-Erklärung). Zusätzlich möchten wir 2-3 mal im Jahr damit in den Urlaub fahren. Ich schwanke noch zwischen Fahrtenbuch und 1% Regelung. Vielen Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 6. Februar 2020 Teilen Geschrieben 6. Februar 2020 Wenn Du ein mobiles Büro begründen kannst und im Bus eine entsprechende Büroinfrastruktur einbaut kann man das versuchen. Du musst natürlich Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit darlegen. Meine Kalkulationen zu diesem Theme ergaben immer höchstens eine Nullnummer, auch aufgrund des niedrigen Wertverlust, so dass meiner als Privatkfz am besten läuft. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bulli53 Geschrieben 6. Februar 2020 Teilen Geschrieben 6. Februar 2020 Wenn Du mehrere Autos hast, dann wird man Dir nicht so schnell unterstellen, das Du auch noch mit Deinem mobilen Büro in Urlaub fährst. Was ja auch nicht tust. Wähl die Lösung bei der Du alle Kosten auf die Firma nimmst, bleibt glaubwürdig und sprich mit Deinem Steuerberater. Wenn Du die Firma auflöst, dann ist z. b. der Bulli Betriebsvermögen wird auch so behandelt. Das kann Dir auch Dein STB im stillen kämmerleion erläutert. Er kann auch die Befindlichkeit deines Finanzamtes und muss die Sache im Zweifel mit Dir gemeinsam durchfechten. Wie gesagt, es geht um die Verhältnismässigkeit. Wenn Du genug Geld verdienst, dann kannst Du Dir für jeden Wochentag einen einigenen Bulli halten. Und einen privaten für Wochenende und Urlaub. Califonia Comfortline als Büromobil ist machbar. Zu Zeiten des König Herodes gab es z. b. einen T3 von Dehler der war aus Büromobil mit Telefon, Fax etc ausgestatte Eine Büroinfrastruktur ist z.b eine Pixie, ein kleiner Drucker, ein Laptop mit Wechselrichter, Telefon sowie. Vorteilhaft ist es, wenn man durch drehbare SItze eine Besprechungsraumatmosphäre herstellen kann. Portapotti ist kontraproduktiv. Kissen und Plüschtiere auch. Statt Matratze auf der Heckablage besser Kisten mit Geschäftsunterlagen oder was auch immer Du für Deinen Job brauchst. Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 6. Februar 2020 Teilen Geschrieben 6. Februar 2020 Es wird sich zeigen wo die meisten Benzinquittungen anfallen...Und blöd sind die Finanzbehörden nicht, die sehen ja die Rechnung und wissen dann schon was das für ein Fahrzeug ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
f.schulz Geschrieben 6. Februar 2020 Teilen Geschrieben 6. Februar 2020 Hi calinstische Importeure, bei einem Deutschen Importeur gekauft ist, wie wenn Du inländische Semmeln beim Bäcker kaufst. Dabei spielt es erst einmal keinerlei Rolle, ob Du das als Privatmann tust, oder als Geschäftsmann, Kind, Weihnachtsmann, Troll, Narr und woher die Ware kommt. Alles weitere hier erläuterte (Vorsteuerabzug, FA Forderungen) greift bei Deinem primären Kauf nicht, was nicht heißen sollte, dass es später dann unberücksichtigt bleiben darf. Selbstverständlich kann eine GmbH als Formkaufmann diese bezahlte MwSt. als Vorsteuer innerhalb der Umsatzsteuererklärung von dem eingenommenen MwSt. Beträgen abziehen. Wenn die Fa. dann allerdings etwas "rauskriegt" dann sollten die Glocken massiv läuten, dann hat sie nämlich massive Verluste eingefahren. Grüße Fritz Zitieren Link zu diesem Kommentar
calatin Geschrieben 7. Februar 2020 Teilen Geschrieben 7. Februar 2020 (bearbeitet) in Deutschland verkauft der Importeur mit 19%Mwst.. Den zahlt er auch beim Import und bekommt die Mwst des Importlandes erstattet Das ist für den Käufer also gleich . Prinzipiell darf man selbstverständlich auch einen cali als Geschäftswagen fahren ... Wenn man eine Private Nutzung hat (was vermutlich bei 98% der Nutzer so ist ) muss dies entweder anteilig mit einem Fahrtenbuch belegt und anteilig p rivat versteuert werden , oder man muss pauschal 1% des deutschen Listenpreises privat versteuern... Wenn mann dann nach 6 Jahren das Fahrzeug zu 100%abgeschrieben hat ..hat man also 72% davon privat versteuert . Aber die 19 %mwst ausgezahlt bekommen ...leider muss man auch danach noch 1% Privat versteuern was sich nicht rechnet... Verkauft man nun das auto .. Etwa an die gattin..so muss der Kaufpreis voll den betriebseinnahmen zugezählt werden und somit mit 42 % versteuert werden ..plus Mehrwertsteuer ... Da ein cali da aber noch min 40% seines Neuwertes hat , die man dann versteuern muss...hat man am ende doch 112% Privat versteuert. Lediglich von der Mehrwertsteuer hat man dann die hälfte gespart.. Und die Betriebskosten voll gewerblich abgeschrieben ... Also bei 65000 € netto Listenpreis hat man dann 6500 mehr versteuert als abgeschrieben , aber über 6 jahr etwa 15 t€ Betriebskosten geltend gemacht mit 42% ...macht etwa 3000€ Steuerersparnis ... Plus ca 7000€ gesparter mwst.....bei 6 Jahren gewerblicher Nutzung von 50%. Zahlt man den Geschäftswagen dann doch grossteils privat .... Sorry Genossen ... Das geht auf Eure kappe Bearbeitet 7. Februar 2020 von calatin 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 7. Februar 2020 Teilen Geschrieben 7. Februar 2020 Hallo, Eine Nullnummer, mit leichten Vorteilen beim Unterhalt. Viele Leute verlieren beim Begriff Steuersparmöglichkeit die Realität völlig aus den Augen, nicht nur beim Geschäftswagen. Das Fahrtenbuch ist auch keine wirkliche Hilfe, schon gar nicht beim Cali. Im Gegenteil, ein Fahrtenbuch wird immer der allererste Ansatz bei einer Betriebsprüfung sein, wohingegen bei Anwendung der 1%-Regel der Fall einfach abgehakt wird. Denn nennenswerte Steuervorteile lassen sich mit der 1%-Regel nicht generieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Wolfi-1027 Geschrieben 7. Februar 2020 Teilen Geschrieben 7. Februar 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, wenn ich das als Privatmann lese, dann muss ich mich doch folgendes fragen: sind die D-Steuerbehörden noch ganz bei Trost? Ich kenne zwar die CH Vorschriften auch nicht, aber soooo kompliziert muss es ja wirklich nicht sein, oder? T‘schultigung, aber da geht einem doch der Hut hoch! Gruss Wolfi Zitieren Link zu diesem Kommentar
Currywurst Geschrieben 7. Februar 2020 Teilen Geschrieben 7. Februar 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ja, aber all zu viele Hebel hat das FA eben auch nicht. Klar, wenn es formal falsch ist - also das Auto ist lt Rechnung in der Werkstatt/Parken,Tanken usw aber lt Fahrtenbuch nicht-.... Aber eine als dienstlich ins Fahrtenbuch eingetragene Fahrt auszuhebeln wird für dass FA schwer rechtssicher zu widerlegen. Mir persönlich fehlt diese Disziplin das Fahrtenbuch auch wirklich täglich ordnungsgemäß zu führen, ich versteure lieber zu 1% Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bulli53 Geschrieben 7. Februar 2020 Teilen Geschrieben 7. Februar 2020 Die Sache nicht kompliziert. Ein Unternehmer erwirbt etwas, zahlt Steuern, schreibt es über eine definierten Nurtzungszeitraum ab und entscheidet nach Ende der Steuerlichen Nutzungsperiode was er mit dem Gut macht. Er behält es und nutzt es weiter, oder er verkauft es. Verkauft es es mit einem Wert über dem Buchwert, so muss er den Ertrag versteuern. Nutzt er es weiter, dann bringt es, wenn keine ungeplanten Reparaturen anfallen einen ordentlichen Nutzen. Das ist z. b. bei Maschinen so, die u. U. den Abschreibungszeitraum überdauern. Abschreibungszeiträume gibt es in D verschiedene. Die blauäugige Frage im Rahmen einer GmbH war: Bekomme ich die sog. MWST/Vorsteuer zurück. Das ist umfassend beantwortet worden. Die Übernahme nach Abschreibungszeitraum wäre eine Option. Ein Privatmann in D hat die beschriebenen Optionen nicht. Das Leben beginnt in diesem Fall mit der Steuernummer und der Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Die 1 % Regelung für private Nutzung ist recht komfortabel. Ich habe und nutze sie für mehrere geschäftlich und privat genutzte Fahrzeuge problemlos seid langer Zeit. Spart Zeit und Diskussionen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Rollerpilot Geschrieben 7. Februar 2020 Teilen Geschrieben 7. Februar 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. So ist es. Das kann Nachfragen mit sich bringen Pauschal kann man das aber nicht sagen. Diese Rechnung ist schon realisitischer. Es ist zwar nicht deine Eingangsfrage aber ich frage mich ob Du die privaten und geschäftlichen Kilometer ins Verhältnis setzen kannst. Beträgt der betriebliche Anteil nicht mehr als 49% am Gesamtlaufvermögen pro Jahr, dann lass den Cali doch im Privatvermögen. Am Jahresende buchst Du den fälligen Betrag deiner Aufstellung auf das Konto "Betriebliche Fahrten mit Pkw im Privatvermögen" und schon bist damit raus. Du kannst die Gesamtkilometer deines Betriebes auch auf zwei oder drei private PKWs verteilen. Nur darf eben keiner der PKWs 49% betrieblicher Kilometeranteil überschreiten. Aufstellung: PKW Privat-Anschaffungskosten (also mit MWSt) geteilt durch 6 Jahre (Afa-Tabelle) + Betriebskosten (Steuer, Versicherung, Wartung, Wagenreinigung, Zinsen der Finanzierung, etc pp) + Spritkosten --------------------------------- Zwischensumme geteilt durch Gesamtkilometer mulitpliziert mit Geschäftskilometer ---------------------------- Summe X Vorteil kann sein: 1. Die Modellauswahl eines Calis der im Privatvermögen obliegt in erster Linie mir, zumal ich keinen Geschäftswagen in meiner Freiberuflichen "Firma" habe. 2. Du kannst flexibel dein Fahrzeug verkaufen, und musst den Verkauf nicht nochmal versteuern Auf der Gegenseite geht es natürlich nicht die MWSt "geltend" zu machen. Okay. Aber das muss je nach Kilometerleistung, Firmenart, Laufleistung individuell ausgerechnet und entschieden werden. Firmenwagen mit 1% kann sich lohnen, lohnt sich aber in den wenigsten Fällen. Pauschalaussagen gehen hier nicht. Für eine Kapitalgesellschaft wirst Du eh einen Steuerberater benötigen. Lass Dir das mal ausrechnen. Nur die o.a. Überlegung ist eine Überlegung wert Zitieren Link zu diesem Kommentar
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