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Artikel keine Gasprüfung bis 2023


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Danke für den Hinweis. Interessant. Dann kann ich ja beruhigt die nächste Gasprüfung erst 11.2021 vornehmen lassen, und künftig parallel zum TÜV legen.

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Die Diskussion gab es auch schon im Kastenwagenforum. Letztendlich prüft man doch vor allem für sich selber und die eigene Sicherheit. 

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Klar. Wenn die Prüfgeräte allerdings kein belastbares Ergebnis liefern, macht das auch nicht viel Sinn.

 

Prüfplicht besteht ja nur bei Gasanlagen in Kraftfahrzeugen. Wohnwagen benötigen die Gasprüfung nicht. Es gibt auch kaum einen Campingplatz, den das interessiert. Meiner Einschätzung nach hat der größere Teil der Wohnwagen über die Erstprüfung hinaus keine Folge-Gasprüfung mehr gesehen. 

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Viele Calis sind aber als PKW zugelassen - da ist dann wohl eine Gasprüfung jährlich Pflicht.

 

Gruß Gerd

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Echt jetzt?

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War das jetzt ironisch oder worauf zielt deine Frage?

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Jährliche Prüfung der Gasanlage bei PKW-Zulassung ist jetzt neu für mich, wo steht das denn?

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Gilt nur für PKW's mit Gasanlage wie z.B. Coast und Ocean. Guck mal in die Auslieferungspapiere

Bearbeitet von Grete56
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Sagt wer?

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s. meine Berichtigung - Bei der Auslieferung von Neufahrzeugen bekommst du eine entsprechende Bescheinigung. Falls du es immer noch nicht glauben kannst hole ich nachher die Papiere mal aus meinem Fahrzeug und scanne die ein.

 

GG

 

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Die Prüfpflicht ist auch für Calis die als PKW zugelassen sind nur alle 2 Jahre! Das war noch nie anders. Entsprechendes zeigt auch der Aufkleber an den ich nach jeder Prüfung bekomme.

Seit dem 1. Oktober 2004 gibt es europaweit eine einheitliche gesetzliche Regelung für das Betreiben einer Gasanlage in Wohnwagen und Reisemobilen.

Rechtliche Grundlage für diese sogenannte Gasprüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen bilden die folgenden Richtlinien: die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), die EG-Richtlinien 2001/56 EG und 2004/78 EG sowie das namensgebende DVGW Arbeitsblatt G 607/EN 1949, kurz G 607.

Diese gesetzliche Regelung besagt, dass jedes Fahrzeug mit einer Gasanlage einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen nach G 607/EN 1949 unterzogen werden muss

und dies in einem Turnus von zwei Jahren.

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Du hast natürlich recht - ich wollte lediglich darauf hinweisen das die Aussage von IBMG #4 nicht für Calis mit PKW Zulassung gilt - das mit jährlich war falsch von mir.

 

GG

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Ich würde ja behaupten daß die Aussetzung der Gasprüfung analog auch für die paar PKW-Zulassungen von Wohnmobilen gilt. Das Problem scheint ja die Validierung der Prüfgeräte zu sein, das ist ja unabhängig von der Zulassung.

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Das ist jetzt deine Auslegung. Im Schadenfall könnte ein Gericht dies aber durchaus anders sehen. Die berufen sich dann darauf, dass der Gesetzgeber ausdrücklich Wohnmobile erwähnt und keine als PKW zugelassenen Calis oder ähnliche Fahrzeuge. Die Gasanlage im als PKW zugelassenen Cali unterscheidet sich ja nicht von der im Wohnmobil.

 

Aber der Gesetzgeber ist ja bekannt dafür das er Gesetze unsauber verfasst und die Auslegung dann den Gerichten überlässt.

 

GG

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