CalliWob Geschrieben 3. Januar 2020 Teilen Geschrieben 3. Januar 2020 Hallo, zu dem Thema gibt es schon einen Beitrag von mir (#448). Gibt es noch weitere Betroffene ? Mit einer Sammelpetition/ -beschwerde könnte man eventuell der Sache mehr Nachdruck verleihen. Meiner Ansicht nach ist das kein Artikel, welches in der Garantiezeit defekt geworden ist. Die Markise wurde wissentlich (zu diesem Zeitpunkt!) mit dem Mangel verkauft. Denn es gab vor dem Verkauf an mich schon den Austausch gegen ein nicht geklebtes Exemplar. Es sieht ziemlich danach aus, dass Restbestände an "Ahnungslose" weiter verkauft wurden. Schöne Grüße aus Wolfsburg CalliWob Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 4. Januar 2020 Teilen Geschrieben 4. Januar 2020 (bearbeitet) Hallo CalliWob, Vlt kannst Du dann hier nochmal kurz Deine Leidensgeschichte vorstellen? Ich gebe zu, es schreckt mich ab, in dem von dir verlinkten Beitrag die 450 Antworten zu durchwühlen.... Fragen, die sich mir stellen: Wann hast Du Deine Markise gekauft? (Wegen Gewährleistung und Garantie) Wo hast du diese gekauft? Hat der Verkäufer diese auch montiert oder hast Du dies selbst gemacht? Mit Kulanz bei den Markisen habe ich keine Erfahrung. Wir bekommen am nächsten Dienstag (7.1.20) eine neue auf Anschluss-Garantie, da sich die Naht an der Rolle leicht löst (Nicht die Naht in der Mitte der 2teiligen Markise!). Und ich hoffe wir bekommen die einteilige.... VG Jörg Bearbeitet 4. Januar 2020 von tonitest Zitieren Link zu diesem Kommentar
CalliWob Geschrieben 4. Januar 2020 Autor Teilen Geschrieben 4. Januar 2020 Hallo Jörg, Ich hätte gerne direkt auf meinen Beitrag (#448) verlinkt. https://www.caliboard.de/topic/11135-markise-defekt-hilfe/page/18/?tab=comments#comment-271816. Der Calli wurde komplett mit Markise 2017 direkt von der Volkswagen AG gekauft, ist aber Baujahr 7/2016. Da die extremen Temperaturen erst in unserem Urlaub kurz nach Ende der Garantie auftraten, haben wir jetzt das zweifelhafte Vergnügen mit VW Nutzfahrzeuge die Angelegenheit nicht als abgelaufenen Garantiefall sondern als Verkauf eines (wissentlich!) mangelbehafteten Artikels zu klären. Auf unsere Bitte wenigstens die ansonsten tadellose alte Markise behalten zu dürfen um sie eventuell hier im Forum einem Bastler zu verkaufen und den finanziellen Schaden auszugleichen, wurde entgegnet, dass das nicht vorgesehen ist. Zitat:"Die Markise wird von VW wohl entsorgt, eine Reparatur lohnt sich da nicht." Soviel zur Öko Bilanz von VW ☹️ Schöne Grüße aus Wolfsburg CalliWob 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 4. Januar 2020 Teilen Geschrieben 4. Januar 2020 (bearbeitet) Hi, Anschluss-Garantie / Garantie-Verlängerung hast Du nicht, oder? Dann wäre das vermutlich einfacher.... Also gut, dann versuchen wir das Ganze mal aufzudröseln: 1. Gewährleistung wg Sachmangel aus Kaufvertrag gegen der Händler / Verkäufer: Frist 2 Jahre, wobei Du als Käufer nachweisen musst, daß der Mangel von Anfang an bestand. Da es sich vermutlich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt (EZ in 7/2016) besteht die Möglichkeit, die Frist auf 1 Jahr im Kaufvertrag zu verkürzen; dem habt Ihr beide (Verkäufer und Käufer) im KV dann zugestimmt. Frist beginnt zu laufen mit Übergabe des Autos an Dich. Wann war das in 2017? Falls die Verkürzung auf 1 Jahr im KV steht, wirst Du aus Gewährleistung nix mehr gegen den Händler machen können. Falls nicht verkürzt wurde und die 2 Jahre gelten: wann hast Du den Mangel beim Verkäufer angezeigt? Gilt aber alles nur, falls Verkäufer Unternehmer ist, falls Verkäufer Privatperson ist, wird er die Gewährleistung vermutlich ausgeschlossen haben. Falls Du also aus Gewährleistung gegen Deinen Händler (nicht den Hersteller!) vorgehen willst, ist es entscheidendn, ob Du den Mangel innerhalb der 2 Jahre angezeigt hast und Du den Mangel als von Anfang an nachweisen kannst! (Letzteres sollte mit den Berichten im Netz möglich sein) 2. Garantie: Geber des Garantie-Versprechens ist VWN (der Hersteller). VWN gibt normalerweise 2 Jahre Garantie, die mit der EZ zu laufen beginnt; bei Dir also in 7/2016. Falls Du keine Verlängerung hast (entweder ab Werk mitbestellt oder auch nachträglich noch abgeschlossen), ist die Frist also in 7/2018 abgelaufen. Daher die Frage: Anschluss-garantie / Garantie-Verlängerung vorhanden? Falls nur 1 Jahr (gibt es bis zu max 3 Jahren): Wann habt Ihr den KV geschlossen und wann hast Du den Mangel beim Händler bzw VWN angezeigt? 3. Kulanz: ist immer freiwillig und auf den Guten-Willen von VWN angewiesen. Wenn VWN Dir nur 50 % Kostenbteiligung anbietet, ist das erstmal so. Sie könntn auch sagen: "Es gibt nix dazu" (oder umgekehrt "Ja, klar, wir zahlen alles, kein Problem"). Du kannst aber auch da noch mit VWN verhandeln und dann auf eine höhere VWN-Kostenbeteiligung kommen. Daß VWN sagt "wir beteiligen uns mit 50 %, aber dann bekommen wir (VWN) die kaputte Markise", ist auch ok, ist Teil der Verhandlungsmasse. So, viel geschrieben, hoffe es hilft zumindest ein bisschen, das ganz zu sortieren. Noch ein Hinweis: dies ist keine Rechtsberatung von mir, übernehme keine Gewähr, daß alles richtig ist! Evtl solltest Du Dich an eine professionelle Rechtsbreatung wenden, bspw ADAC (falls Du dort Mitglied bist) oder über eine vlt vorhandene Rechtsschutzversicherung. VG Jörg Bearbeitet 4. Januar 2020 von tonitest Zitieren Link zu diesem Kommentar
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