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Warnung vor Werkswagen


Tom50354

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Hallo,

 

ich habe einen Werkswagen von Volkswagen bei einem VW-Partner in Köln erstanden.  

Ein sogenanntes Welt Auto! 

Mit Anschlussgarantie bis 100.000km bis Dez. 2023! 

 

An dem Werkswagen wurde bei km Stand 500 im Januar 2019 die Frontscheibe ersetzt. 

 

Die Reparatur erwies sich als Fehlerhaft (undicht) .

Die Undichtigkeit ist erst bei km Stand 25.000 nach 11 Monaten aufgetaucht. 

Die Reparatur ist im Volkswagensystem eingetragen.  

 

Volkswagen lehnt die Reparatur auf Gewährleistung ab, da sie den Fehler nicht zu verantworten haben, berufen sich gleichzeitig auf den Datenschutz wonach das auszuführende Unternehmen nicht genannt werden darf. 

 

Die Hersteller- und somit auch die Anschlussgarantie für dieses Bauteil ist erloschen! 

 

Die Reparatur durfte der von mir ausgewählte VW Partner in Hürth nicht mehr durchführen.  

Der VW Partner bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe musste die Reparatur auf eigene Kosten durchführen. Dort habe ich zum Glück 1 Jahr Gewährleistung auf Gebrauchtwagen. 

 

Rein rechtlich sicherlich sauber, aber moralisch bedenklich wie ich finde.  Volkswagen halt! 

 

Nicht auszudenken, wenn das Fahrzeug mal einen anderen Motor oder Getriebe erhalten hat. Dann kann man sich mit der Anschlussgarantie den Hintern abputzen! 

 

Wollte ich nur mal so loswerden. Lasst euch die Reparaturhistorie immer schriftlich mitgeben.

 

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Hallo Tom,

 

Danke für den Hinweis. Man kann nicht vorsichtig genug sein, das sage ich ja auch immer wieder. Ich hoffe nur, dass die Leute sowas lesen, verinnerlichen und dann auch entsprechend handeln. Meist werden solche Formalien ja ignoriert oder geraden in Vergessenheit.

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Den letzten Satz des VW Schreibens muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.  

Demnach darf ich doch gar keinen Mangel mehr eines bei Volkswagen gekauften Fahrzeugs mehr bei einem Volkswagen Partner beseitigen lassen, da die VW Partner ja gar nix mit Volkswagen zu tun haben und VW auch nicht für deren Arbeit gerade steht. 

 

Ich freue mich jetzt schon auf den ersten Mangel am T6.1.  Den kann ich ja nicht mehr beim VW Partner reparieren lassen.  Der muss zurück zu Volkswagen....  oder? 

 

Ob man so ein Schreiben mal an den ADAC leiten sollte? 

 

 

 

 

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Gemeint ist wohl das es drauf ankommt ob der Fehler  bei der Reparatur, also beim Tausch der Scheibe, gemacht wurde oder ob der Grund für die Undichtigkeit der Scheibe nach der ( in dem Fall dann einwandfreien ) Reparatur während der weiteren Nutzung durch VW lag.  

Im ersten Fall haftet der Reparaturbetrieb und wenn das 2. Szenario zuträfe haftet VW, bzw. die Herstellergarantie.

 

Das ist ja rechtlich zunächst einmal auch korrekt und nachvollziehbar. 

 

Da hier ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fehler bei der Reparatur gemacht wurde muss also der Reparaturbetrieb dafür geradestehen.

Das VW diesen dann aber nicht benennt und den Kunden ( und den Händler der auf Grund der Gewährleistung auf eigene Kosten reparieren muss ) im Regen stehen lässt ist schon wirklich schwach. 

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Eben das konnte der betreuende VW Partner nicht!  Er sieht ja nur, dass eine Scheibe erneuert wurde. 

Das finde ich auch!  

Ich bin echt davon ausgegangen, dass es das Händlernetz schafft einen solchen Mangel untereinander zu regeln.  Schafft VW aber wohl nicht.  Wollen die auch glaube ich nicht. 

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klares ja

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Schade dass man nicht selbst nachschauen kann was schon alles repariert wurde.

Im digitalen Serviceplan bei erwin sind keine Reparaturen gelistet, nur Service, nichteinmal das Softwareupdate das ich vor zwei Wochen bekommen habe.

Da muss man sich wohl wieder einen Zugang für eine Stunde kaufen, dass man da nachschauen kann.

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Ich glaube, dass Schreiben solcher Art gar nicht mehr "wirklich" geschrieben werden. Also von einer Person.

 

Während unserer Markisenmisere habe ich die gleichen Antworten bekommen. Niemals taucht ein konkreter Bezug auf und fortwährend wird auf hinlänglich bekannte Tatsachen hingewiesen. Ich bin überzeugt, dass das von KI beantwortet wird. 

 

Schwache Nummer, allemal. 

 

Grüße

Robert 

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Ich habe mehrfach die Antwort erhalten, dass das die Händler garnicht dürfen. Selbst einen Blick auf Ihren Bildschirm geht nicht.

Oder hat sich da jetzt was geändert ?

 

Grüße,

Erik

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Hallo Erik,

 

habe ich auch erst erlebt. Man darf selbst bei der Ersatzteilsuche nichtmehr auf den Bildschirm schauen. Ich war da vor kurzem echt paff. Der Lagerist hat den Bildschirm sofort weggedreht und mir ernsthaft erklärt, ich da nicht mit drauf schauen darf. Anweisung von höchster Stelle.

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Nein offiziell nicht!  

Deshalb warne ich ja vor den sogenannten "Weltautos" 

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