Gast Geschrieben 9. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Und dennoch oft weitere freiwilligen Leistungen gewährt. Wie z.B. das kostenlose Stellen eines Ersatzwagens weit über die 3-tägige Mobilitätsgarantie von VW hinaus, wenn der ganze Fall und die Randumstände bewertet werden. Sowas trägt der Händler alleine. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Stoni Geschrieben 9. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich war schon bei einigen großen Vetragswerksstätten in meiner Umgebung und habe noch nie einen kostenlosen Leihwagen bekommen, auch nicht wenn ich mein Fahrzeug dort gekauft hatte. Heute habe ich einen Termin in einer kleinen Zweimannwerkstatt in der Schweiz, dort bekomme ich interessanterweise einen kostenlosen Leihwagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Alcali Geschrieben 9. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Bei einem Garantiefall zahlt doch der VW-Vertragshändler alle Kosten. Der Importeur ist doch fein raus, weil EU-weite Garantie gewährt wird. Niemand fährt zu seinem Re-Importeur, um Garantiefälle abzuwickeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Der Garantiegeber ist doch der Hersteller (VW AG) und nicht irgendein Händler. Der Händler ist nur verantwortlich, wenn es um Gewährleistungsansprüche geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Alcali Geschrieben 9. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ja, richtig. Fährst du zum VW-Vertragshändler, um deine Gewährleistungsansprüche durchzusetzen? Oder fährst du zum netten Herrn Selig? Im Garantiefall würde ich mich nicht an den Importeur wenden, sondern zuerst mal an den VW-Vertragshändler (der dann alles weiter mit dem Garantiegeber VW regelt). Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2019 Ich glaube, @simsim ist Schweizer und wendet sich daher an den "Generalimporteur". Das ist etwas anderes als in D. You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Für Gewährleistungsansprüche wende ich mich an Herrn Selig. Denn nur der ist verantwortlich für die "Händlergewährleistung". Richtig. So mache ich es auch. Wobei Garantie und Gewährleistung 2 Paar Schuhe sind... Zitieren Link zu diesem Kommentar
JudgeCal Geschrieben 9. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Auf den Punkt. Wobei die Unterschiede in 99% des Normalfalles beim Auto nicht auffallen. Allerdings schlummern tatsächlich im Gewährleistungsrecht einige weitergehende Rechte, die es bei der Garantie nicht gibt. So könnte man bei einem Montags-Bus wenn's ganz schief läuft irgendwann sogar vom Kaufvertrag zurücktreten. Aber dafür müsste man dem Verkäufer (!) vorher die Gelegenheit zur Nachbesserung geben... mit Details langweile ich euch mal nicht (auch, weil das Kaufrecht schon etwas her ist bei mir 🙈) Beste Grüsse 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Der geneigte Leser kann sich You do not have the required permissions to view the link content in this post. . Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. .....was wiederum beim Reimport große Schwierigkeiten bereiten kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Für den gilt die Gewährleistung genau so wie für den deutschen Händler... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nein. Für einen ausländischen Verkäufer gilt nicht das deutsche Gewährleistungsrecht, sondern lediglich die europaweite VW-Garantie. Wer direkt im Ausland kauft (was ja nicht wenige machen, weil es nochmal etwas günstiger ist....) hat zu beachten, dass diesem Kaufvertrag dann das im Kaufland geltende Recht zugrunde liegt, was z.B. bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags gilt und anzuwenden ist. VW ist da komplett außen vor, VW ist nicht der Verkäufer. Wenn der Verkäufer jetzt in Polen, Litauen, Spanien o. dgl. sitzt, darfst du dich mit dem, nach seinem Recht auseinander setzen..... Das ist ein ganz guter You do not have the required permissions to view the link content in this post. , wo das erklärt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das mag stimmen. Da hatte ich deinen Post falsch interpretiert. Wenn man bei einem deutschen Reimporteur kauft, dann gilt das deutsche Recht. Egal, wo das Auto zwischendurch mal war. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gerri Geschrieben 9. Dezember 2019 Autor Teilen Geschrieben 9. Dezember 2019 Liebe Leute. Bitte zurück zum Thema. Es geht um Rabatt in Österreich. Nicht um Garantie oder Gewährleistung. 😁 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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