Bulli53 Geschrieben 1. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2019 Hai zum ersten Advent, Mitte Januar 2020 läuft die verlängerte Garantie für meinen T 5.2 EZ 2/15, Laufleistung ca. 70.000 km, aus. Alle Wartungen und die üblichen Nachbesserungen (Keilrippenriemen und Korrosin am Dach) von VW wurden durchgeführt. Ein Unfallschaden am Herk wurde bei VW repariert. Bis auf ein defektes Frontrollo gab es nichts an dem Bulli zu beanstanden. Der nächste Inspektionstermin wird im Januar 2020 sein. Gibt es irgendetwas was ich besonders beachten sollte um dies im Rahmen der verlängerten Garantie in Ordnung bringen zulassen? Wie üblich bin ich für jeden TIp dankbar. Herzlichst Bulli53 nebst Cali. Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 1. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2019 (bearbeitet) Einfach weiter fahren. Das Auto funktioniert auch ohne Garantie. Allerdings: wenn es ein Biturbo ist könnte man bis Januar mal nach dem Ölverbrauch schauen Bearbeitet 1. Dezember 2019 von MarBo Zitieren Link zu diesem Kommentar
Maroni Geschrieben 1. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2019 Vw schreibt dazu das: "Im Anschluss an die Garantieverlängerung geht Ihr Vertrag automatisch in eine einjährige Funktionsgarantie über. Diese ersetzt Ihnen die Kosten für nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile und verlängert sich jährlich, solange Sie möchten und ohne Kilometerbegrenzung." You do not have the required permissions to view the link content in this post. Ansonsten würde ich jetzt noch alle Mängel, die möglicherweise im Rahmen der Garantieverlängerung behoben werden können noch während der Garantielaufzeit geltend machen. Ob das bis Mitte Januar jeweils beseitigt ist, kann dahin stehen. Wichtig ist, dass der Mangel während der bestehenden Garantie gemeldet wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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