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Versicherung T6.1 California Ocean


Tom50354

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Die HUK ist schon sehr eigenwillig mit der Schadenregulierung. Habe derzeit zwei Fälle auf dem Tisch. Einmal hat ein bei der HUK versicherter Jüngling sein Auto auf einem schneebedeckten Parkplatz driften lassen, und ist dabei an das Auto meiner Kundin gerutscht. Fazit - Die HUK zahlt nicht, da sie ihrem Kunden Vorsatz unterstellt. Jetzt rennt meine Kundin dem Geld hinterher und muss es bei dem Jüngling eintreiben, obwohl sie nichts dafür kann. Im zweiten Fall ist ein bei der HUK versicherter beim Einparken mit schmackes an dem Fahrzeug meines Kunden gefahren. Bei der Regulierung wurde von der HUK trotz Gutachten vorsorglich erstmal um 50 % gekürzt. Meine Meinung, man sollte jedem HUK versicherten verpflichten Warnaufkleber an sämtliche Seiten des Fahrzeugs zu kleben, damit man ausreichend Abstand halten kann.

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Bin zwar nicht bei der HUK, wage aber anzunehmen, dass viele Versicherungen versuchen so wenig zu zahlen wie möglich. Da gibt es nur einen Rat: Immer, wirklich IMMER einen Rechtsanwalt (Verkehrsrechtsspezialisten) hinzuziehen. Seid mich auch eine gegenerische Versicherung (Allianz) vor vielen Jahren über den Tisch zog (2 PKW kollidieren, einer davon fährt in der Folge gegen unseren ordnungsgemäß geparkten Roller, wir hatten also rein gar nichts mit der Schuldfrage zu tun), weiß ich das. Vor allem auch dann, wenn man, wie Deine beiden Kunden, völlig unschuldig ist. Der Rechtsanwalt kostet erstmal nichts und muss genauso wie (unbedingt selbst auszuwählende!) Gutachter dann von der gegenerischen Versicherung bezahlt werden. Auch eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung muss nicht aktiviert werden. Macht man das, so hat man keine Scherereien, bekommt alles an Geld, was einem zusteht und manchmal sogar noch mehr, weil der Anwalt ein paar Spezialbestimmungen kennt, zB i.S. Leasing, die ich als Laie einfach nicht wissen kann. Es fühlt sich manchmal an, wie mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber die Versicherungen oder oftmals wankelmütige Unfallgegner lassen einem hier einfach keine Wahl.

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Hat natürlich mit dem Thema Versicherungsprämie  nur indirekt zu tun.

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Hallo

 

ohne das jetzt namentlich weiter auszuführen: die Coburger 24 Variante mit 0 Service nutzten wir am T3, nur Haftpflicht.

Kasko Fälle mit der normalen Version und 50% Kürzung kenne ich nicht, bei mir wurde erstmal gar nicht bezahlt!! Von diesem Verein.

> Eine Kasko Versicherung schliesse ich nur noch bei meiner LVM ab und auf gar keinen Fall wie im Beitrag zuvor erwähnt.

 

Bei 36 Grad ein kleines Schmankerl aus meinem Oldieleben:

Mir fuhr ein junges Mädchen in die Seite meines Karmann Ghia während ich parkte. Die Schuldfrage war eindeutig und der Fall von der Allianz aufgenommen. Um den Sommer noch repariert fahren zu können, ließ ich ein neutrales Gutachten bei TÜV Süd Oldtimerservice erstellen und nicht gegenüber beim freien Gutachter.

die Schadensumme war nicht ganz so nach meinem Verständnis da Karmann Kotflügel nicht auf Bäumen wachsen aber ich reichte es ein und hoffte auf baldige Abrechnung. Die Allianz teilte mir dann zügig mit, dass sie generell erst nach Begutachtung durcheigenen Gutachter bezahlen. Ich erhielt die Adresse des Oldtimersachverständigen und nahm Kontakt auf beziehungsweise versuchte es. Leider war der Herr Fußballfan und es war gerade Fußball Weltmeisterschaft. Somit ließ sich innerhalb von vier Wochen keinen Termin finden an dem er Zeit gefunden hätte mich zu besuchen. Das ginge jetzt nun mal gar nicht. Das Ende der Geschichte: mir war klar dass hier mit  Druck nichts zu holen ist. Ich nahm mir einen Freitag Urlaub, und lud ihn um 8:00 Uhr morgens zum Kaffee zu uns ein, dazu versprach ich ihm frischen selbst gemachten Erdbeerkuchen. Das ist kein Märchen sondern wirklich wahr! Der gute Mann kam also nach vier Wochen zu mir, sah mit seinem Kenner Blick schon aus der Ferne: das ist ein schönes Auto, leider kaputt.  Dann ging es ins Haus und es folgten etliche Tassen Kaffee, noch mehr Stücke Erdbeerkuchen, und seine Lebensgeschichte warum er nun mit 40 nicht mehr Meister bei VW sondern Oldtimer Fachmann bei dem großen Versicherungsunternehmen ist. Schließlich war es Zeit zur Begutachtung dachte ich, für ihn eher zum abschiednehmen . Beim einsteigen in sein Auto meinte er nur ja, das Auto sei wirklich kaputt, und das Gutachten des TÜV aus seiner Sicht in jedem Fall in Ordnung. Ich bat ihn dann doch sein Gutachten, denn dafür war er ja zu mir gekommen bitte bald an die Allianz zu senden.  Es folgte von ihm eine E-Mail mit wenigen Zeilen, kein Foto, kein Gutachten, nur der Hinweis an die Zentrale: bitte den Schaden zu begleichen da das Auto wirklich diesen Schaden habe. Und schon… Vier Wochen später… Konnte ich zur Tat und Reparatur schreiten… Also wenn es mal mit der Bezahlung scheitert,  Torte hilft immer, zumindest bei uns am Land.

Bearbeitet von Benno_R
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Hallo, in dem einen Fall ja. In dem anderen Fall, in dem die HUK Vorsatz und damit Leistungsfreiheit angibt leider nicht. Da müsste man ohne Rechtsschutzversicherung zunächst in Vorleistung treten und gegen die HUK klagen. Das Prozessrisiko trägt man zunächst selbst. Das schreckt schon mal ab.

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Da ist aber etwas ganz schief gelaufen.

Die HUK als Haftpflichtversicherer des driftenden Jungspundes hätte zahlen müssen. Anschließend kann die HUK den Jüngling in Regress nehmen.

Aber das auf den Geschädigten abzuwälzen ist ein Unding und rechtswidrig.  

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Eine kurze letzte Antwort, weil MarBo schon Recht hat, dass das hier ziemlich "off-topic" ist: Die meisten RA bieten kostenlose Erstgespräche an, im denen man (so meine Erafhrung) eine ehrliche Einschätzung bekommt, ob ein Prozess lohnt oder nicht. Auch in dem zweiten Fall ist es nicht eindeutig, dass die HUK mit dem Verweis auf grobe Fahrlässigkeit Recht hat. Ob das zulässig ist und in welchen Fällen grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann ein RA viel besser beurteilen, als wir mit unserem "Rechtsempfinden", damit liegt man sehr oft daneben! Selbst wenn die HUK Recht hat, wäre der RA auch im Verfahren gegen den Jungspund mit Sicherheit eine große Hilfe, denn wer kennt sich schon im BGB (falls das überhaupt zur Anwendung kommt = siehste! 🙃) aus?! 

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Mit Versicherungen ist es ja so eine Sache: Sollte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich der Schadensfall eintreten, ist es oft ausgeschlossen, ohne den Klageweg zu seinem Recht zu kommen. Jedenfalls ist die Quote der Fälle, in denen die Versicherung dann nicht ohne Prozess zahlt, horrend hoch, was natürlich auch an der hohen Schadenssumme liegt. Zur BU sollte man also am besten gleich die Rechtsschutzversicherung abschließen - natürlich woanders..

 

Mit der HUK habe ich durchwachsene Erfahrungen gemacht. Einmal habe ich drei Löcher gebohrt, wo sie nicht hingehörten. Aussage der HUK: Die drei Löcher seien drei einzeln zu betrachtende Haftpflichtfälle und für jeden davon käme der Selbstbehalt zur Anwendung. Sie hätten auch "Haha, verar***t!" schreiben können. Habe leider erst später erfahren, dass man in solchen Fällen auch ohne teuren Rechtsanwalt einen Ombudsmann anrufen kann.

 

Andererseits ist mir schon dreimal die Windschutzscheibe meines alten Golf kaputtgegangen, zweimal durch Steinschlag und einmal, weil ich beim Wischerblattwechsel nicht aufgepasst habe und der Wischerarm auf die Scheibe geknallt ist. Die HUK-Teilkasko hat jedes Mal bezahlt und der Vertrag wurde mir auch nicht gekündigt - obwohl ich das mit dem Wischerarm ehrlich als Eigenverschulden gemeldet habe, aber solche Fälle sind anscheinend auch abgedeckt.

 

Natürlich ist naheliegend, dass besonders günstige Versicherungen wie die HUK sich auch besonders knauserig im Schadensfall verhalten, aber nach Erfahrungen im Bekanntenkreis muss das nicht stimmen und auch sehr teure Versicherungen wie die Allianz können sich widerspenstig verhalten, wenn es um die Regulierung geht. Leider weiß man das vorher nie.

Bearbeitet von derkuurt
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Nicht immer ist das "billigste" Produkt (,in diesem Fall Versicherung) wirklich günstig.

Schaut man sich die Prozessquoten einzelner Gesellschaften an (eklatant im BU Bereich), so ist zu erkennen, dass gerade die "Billigversicherer" (...24...direkt...etc) gegenüber den Serviceversicherern stark abfallen, also häufiger prozessieren.

 

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Ja, tut es.

Und das Versicherungsvertragsgesetz (Paragraph 115)

Und das Pflichtversicherungsgesetz 

Zumindest für die Kfz-Haftpflicht.

 

Kasko und BU haben hier nix zu suchen.

 

Bearbeitet von tonitest
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  • 2 Monate später...

Liebe Community,

für meinen neuen Ocean 6.1 habe ich auch eine Camper Versicherung gesucht. Dank meines guten Maklers bin ich bei der Helvetia gelandet. Sie haben momentan eine 30% Aktion, sodass ich mit SF20 und 150€ TK und 1000€ VK Beteiligung bei etwas mehr als 400€ p.a. gelandet bin. Vielleicht für den einen oder anderen interessant!

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Hallo

Ich bleibe auch mit mit dem Bus bei der Allianz. Mit meinen Rabatten liege ich bei 550€ im jahr. Finde das völlig ok. Und da ich dort alles passt auch. Serivce und der ist für mich auch Teil de4 Entscheidung. 
 

gruss Mathias 


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  • 1 Monat später...

Hallo zusammen,

ich habe mir mal ein zwei Angebote eingeholt von den hier genannten günstigen Versicherung RMV, ESV und so weiter. Hat jemand von euch Erfahrung mit der Verti Versicherung denn die hat mir mein freier Versicherungsmakler hier als günstigste Wohnmobil Versicherung rausgesucht. 13% günstiger als RMV

vielen Dank für euer Feedback

 

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Ich habe das mal gerechnet (online), aber da ist die Kravag/RMV definitv preiswerter.

 

Ciao

Bearbeitet von hangloose69

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Ich bin vor gut 2,5 Jahren von der HUK zur RMV gewechselt, weil die HUK trotz Nachfrage als langjähriger Kunde keinen Schadensersatz zum Neuwert innerhalb der ersten 2 Jahre angeboten hatte. Ein Wildschaden wurde von der RMV kulant übernommen, der sich am Tag vor der EZ ereignet hatte,

als ich mein Auto mit Import KZ geholt hatte und mir kurz vor der Heimat ein Reh ins Auto lief. Der Termin zur EZ (war Corona Zeit 04/2020) war ein Tag später. Unklare Lage… haben es aber übernommen. Das ist meine einzige und positive Erfahrung mit der RMV.

Bearbeitet von Norbert aus W
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