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Zulassung California T6.1 Ocean/Coast als PKW?


Slivomir

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Hallo Marbo, bei meinem war es auch genauso wie Dieselschnüffler es beschrieben hat. An der Zulassung als PKW hat sich dadurch nichts geändert und somit war versicherungstechnisch auch nichts zu ändern. Die Regelung bezüglich der Steuer besagte nur, dass Fahrzeuge mit Stehhöhe und Kochmöglichkeit auf Antrag als WoMo versteuert werden konnten. Aber inzwischen ist das ja leider Schnee von gestern...

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Das ist Deine Meinung, die vom FA und HUK haben es damals anders gesehen. Ob es heute noch so ist, ist mir völlig egal, auf die Paar Kröten kommt es wirklich nicht mehr an. 80.000 und mehr für einen ausgebauten Transporter auf den Tisch zu legen und dann auf 100-200/Jahr zu schauen kommt mir ziemlich schräg vor. In einem Sternerestaurant frage ich doch auch nicht nach Weißwurst, da darf es ruhig was besseres sein. 

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Hallo Markus,

 

das gilt bei Neuzulassungen in Frankreich und auch bei der Zulassung von einem verbrauchten Importfahrzeug, der zu ersten Mal in Frankreich zugelassen wird. Die Steuern werden allerdings jedes Jahr um 10% reduziert.

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Nein, es ist genau so wie ich es geschrieben habe.

Die Zulassungsstelle meldet die zugelassene Fahrzeugart an die Versicherung zurück - und zwar innerhalb von 24 Stunden nach der Zulassung.

 

Ich bekomme täglich derartige Meldungen auf den Tisch - glaube es mir.

 

Es ist also nicht möglich der Versicherung vorzugaukeln das ein als WOMO zugelassenes Fahrzeug ein PKW ist oder umgekehrt.

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Alles klar. Bei der Zulassung meines Calis hat aber die Zulassungsstelle den Fahrzeugtyp auf der EVB schon überprüft. Zulassung konnte nur bei Übereinstimmung erfolgen.

Was Du beschreibst ist dann der 2. Schritt. Habe ich auch so geschrieben...Aber wenn das vorher überprüft wird dürfte es doch keine Abweichung geben. Oder gebt ihr EVBs ohne Fahrzeugtyp raus?

Bearbeitet von MarBo
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Nein, die Fahrzeugart wird immer auf der eVB vermerkt ( außer bei exotischen Vorgängen wie Dauer-eVB´s für Firmen ).

 

Daher kommt es auch nicht zu Abweichungen - wenn auf der eVB " WOMO " steht lässt die Zulassungsstelle auch nur als WOMO zu und sie meldet das dann wieder an die Versicherung zurück.

Diese versichert dann natürlich auch nur als WOMO.  Das ist wasserdicht - da lässt sich nichts tricksen.

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Um das ganze hier mal zu sortieren:

 

Es sind 3 Parteien dabei (bzw 5 mit Halter und Versicherungsnehmer [der nicht identisch mit dem Halter sein muss]):

1. Zulassungstelle, die das Fahrzeug zulässt.

2. Zoll (bzw. früher Finanzamt), für die Steuer.

3. Versicherung

 

Früher ging es noch so, wie oben schon mal beschrieben:

Zulassung  durch 1 als PKW

Steuer durch 2 auf Antrag als WoMo

Versicherung nach Art der Zulassung, also PKW

Das war mal die günstigste Variante.

 

Geht aber nicht mehr, mittlerweile tickt alles gleich

Wenn Zulassung als PKW, dann auch Steuer und Versicherung als PKW

Wenn Zulassung als WoMo, dann auch Steuer und Versicherung als WoMo

Bearbeitet von tonitest
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Ich hatte von meiner Versicherung (ESV) eine „Blanko-EVB“ bekommen, bei der keine Fahrzeugart angegeben war.

Damit konnte ich meinen PKW Beach zunächst anmelden und dann umbauen/ummelden. Die Versicherung wollte aber eine Kopie des geänderten Schein als Nachweis haben...

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Also um mal wieder einen aktuellen Status abzugeben:

 

Inzwischen habe ich von VW einen Schrieb erhalten in dem drinsteht, dass die Fahrzeugtypen 7HC (PKW-Variante) und 7HMA (Womo-Variante) technisch identisch sind und dass das Fahrzeug damit durch eine Prüfstelle umgeschlüsselt werden kann.

 

Nachgerechnet habe ich auch nochmal - unterm Strich lohnt es sich für mich.

 

Als Nächstes geht es dann nochmal zum TÜV und zur Zulassungsstelle ...

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Warum nochmal zum TÜV?

Mit dem Schrieb von VW sollte die Zulassungsstelle das doch so umschlüsseln, oder nicht?

Würde erstmal bei der Zulassungsstelle nachfragen.

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Guten Morgen,

 

wie bist du denn an diesen Schrieb von VW gekommen bzw. wen hast du angeschrieben? Wäre auch dankbar für die Info, was das beim TÜV und Zulassungsstelle kosten würde. Machst du das dann vor der Erstzulassung oder danach?

Unser jetztiger ist als PKW zugelassen und den neue wäre dann WOMO. Für uns günstiger wohl auch eher PKW.

 

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... habe ich das richtig verstanden, dass du von PKW auf WOMO umschlüsseln möchtest?

 

Ich würde gern genau den umgekehrten Weg gehen wollen. Unser Beach kommt als Camper mit WOMO Zulassung. Wenn ich das Fahrzeug als WOMO versichere, ist (bei meiner Versicherung) max. SF20 möglich. Da wir jetzt schon bei SF 21 sind, würden wir ein "schadenfreies Jahr" verlieren - was ok wäre - jedoch würden wir dann für die zukünftige Zeit keine weiteren schadensfreie Jahre sammeln. Und wenn man zugrunde legt, dass wir den Bulli für einige Jahre fahren wollen, kommt da schon etwas zusammen und bei einem Wechsel zu einem PKW fehlen diese schadensfreien Jahre dann ...

Zudem sind glaube ich die Versicherungsbedingungen (z.B. Neuwagenentschädigung bis 36 Monate) im PKW Bereich auch besser. 

Der steuerliche Vorteil eines WOMO beträgt ca. 100 € p.a. und reißt es damit m.M.n. nicht raus.

 

Somit wäre ich auch an dem Schreiben von VW und dem genauen Vorgehen zur Umschlüsselung (WOMO auf PKW) interessiert.  

 

PS: Könnte man eigentlich auch die max. Personenanzahl von 5 auf 6 oder 7 im Rahmen einer Umschlüsselung von WOMO auf PKW ändern?

 

Gruß Nietnagel

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Hallo Nietnagel,

 

das mit dem Neupreisersatz ist richtig, das geht bei WOMO nicht.

 

Deine schadensfreien Jahre laufen jedoch "im Hintergrund" weiter, d.h. bei Wechsel zu einem PKW werden sie wieder aktiv.

 

Gruß T2-Fahrer

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Hey T2-Fahrer,


das war mir nicht bekannt und wäre ja klasse. Werde das noch einmal bei meiner Versicherung abklopfen.


Gruß Nietnagel 

 

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