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Zulassung California T6.1 Ocean/Coast als PKW?


Slivomir

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@Kini Laut HUK24 ist alles, was fest mit dem Fahrzeug verbunden und gesetzlich zulässig ist, über die Vollkasko abgedeckt. Das betrifft aber wohl keinen Verschleiß.

 

@Cali-Neuling  PKW-Zulassung = Ja, WoMo-Zulassung = Nein. Ist aber nur Theorie, ob das Ordnungsamt eine Fahrzeugabfrage durchführt oder nach Sicht beurteilt ist anscheinend von Fall zu Fall unterschiedlich (laut Vorrednern).

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Mit einem Wohnmobil darf man auch auf einem PKW Parkplatz parken, sofern dieser nicht explizit nur für PKW ausgewiesen ist, oder durch ein Zusatzschild für Wohnmobile gesperrt ist.

Das Wohnmobil darf aber nicht größer als die Parklplatzbgerenzung sein, und Parkplätze auf einem Gehweg sind nur bis 2,8t erlaubt.

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@Stoni Du hast absolut recht. Für mich ist ein "PKW-Parkplatz", wie von Cali-Neuling beschrieben, ein Parkplatz nur für PKW (also mit entsprechendem Schild). Deshalb mein Hinweis.

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Hallo,

 

lt. Vermittler  von der RMV ( hat in der Zentrale nachgefragt) ist bei Eigenimporten entweder der deutsche  äquivalente Listenpreis anzugeben.

Wenn  dieser sich nicht ermitteln lässt ( z.B. Austattungskombination, die in D nicht verfügbar wäre), kann/soll bei einschlägigen Organisationen ein Wertgutachten in Auftrag gegeben werden.

 

VG,

Matthias

 

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Auch meine Info vom Vermittler in Augsburg 

 

gruss Semmi 

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  • 3 Wochen später...

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Hallo Jörg,

 

da mittlerweile aufgrund der EU-Vorschrift und EU-Übereinstimmungserklärung bei. T 6.1  KEINE Umverschlüsselung zum PKW/Kombilimusine mehr möglich ist (Auskunft vom TÜV Fachmann), möchten wir nun auch zur RMV wechseln. 
Gibt es hier im Rheinland eine gute Vertretung oder hast du das Online gemacht?

 

danke für eine Rückmeldung 

VG Andrea

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Hat dieser „Fachmann“ näher erläutert, worin das Problem besteht? Welche Anforderung an PKW/Kombi erfüllt der Cali denn nicht??

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Der Flottenverbrauch ist hier sicher der ausschlaggebende Grund.

 

Eine Zeit lanng wurde ja für die PKW-Zulassung ein saftiger Aufpreis von ca. 1.000.- Euro verlangt. Diese Option ist (mit dem T6.1) stillschweigend ganz gestorben.

 

Wenn ein bereits ausgeliefertes Fahrzeug jedoch nachträglich bei einer Prüforganisation zum " PKW Mehrzweckfahrzeug " umgeschrieben wird, so hat das auf den Flottenverbrauch des Hersteller meines Wissens keinen Einfluss mehr.

 

VWN sollte hier nicht kategorisch die Auskunft geben, dass es nicht möglich wäre, sondern vielmehr auf die dann zuständigen Prüforganisationen verweisen.

 

 

Gruß T2-Fahrer

Bearbeitet von T2-Fahrer
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Hallo

 

ich habe (LVM) meinen Wunschpreis versichert. Das knapp der Reimport Preis mit MWST. Mehr brauche ich nicht gemäß  der Denke: Wenn er geklaut ist, kaufe ich einen neuen zum selben Tarif.

Nun muss man bedenken, dass der Neupreis lebenslang die Ausgangsbasis ist. Im Schadensfall wird aber normalerweise der reale Martkwert / Wiederbeschaffungswert angezogen. > Somit tut man sich meiner Meinung nach nur im 1. Jahr etwas Gutes mit hohem Basispreis. Und wie immer :Reden mit der Agentur (so richtig verbal per Telefon) hat auch bei mir diese Option eröffnet :)

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Für Womos gelten die Abgasvorschriften des Basisfahrzeugs. Im Falle des Cali ist das der T6.1 mit M1-Zulassung. Also kein Unterschied. Beim GC, der auf dem N1-Crafter basiert, gelten die N1-Vorschriften.

So sehe ich das auch. Und der TÜV-Prüfer sollte einfach in die Typgenehmigung schauen und an Hand dessen entscheiden, ob ein Fahrzeug (auch) die Anforderungen an M1 AC (Kombi-PKW) erfüllt. Mir sind keine Anforderungen an M1 AC bekannt, die über die Anforderungen an M1 SA (Womo) hinausgehen. Nur andersherum.

Daher würde mich interessieren, worauf die Aussage des o.g. "TÜV Fachmanns" basiert.

Bearbeitet von Knox16
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Hallo,

ich komme zwar nicht aus dem Rheinland. Ich habe das aber hier in der Region mit dem Vertreter der RMV telefonisch abgewickelt und dann die Daten per EMail geschickt.

War ein super netter Kontakt.

Vorteil: man kann erkennen, ob die sich wirklich schnell kümmern und obendrein noch 5% mehr Nachlass.

Wenn ich beim ersten kein gutes Gefühl gehabt hätte, hätte ich halt den nächsten kontaktiert.

VG, Matthias

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Auf der RMV Homepage sind Vermittler gelistet. Such da bei Bedarf einfach ein paar in der Nähe raus. Wie hier schon das ein oder andere Mal beschrieben, kriegt man über diese Vermittler/Makler in der Regel zusätzlich zu den 20 % Kastenwagenrabatt (ja, trotz Aludach) und 10 % Neukundenrabatt nochmal 5 % on top. Schreibe einfach ein paar an und schau, ob sie den Rabatt tatsächlich weitergeben. Bei mir war das bei zwei von drei der Fall. Alles weitere lässt sich auch per Mail abwickeln, was in Coronazeiten nicht schlecht ist und Wege spart.

 

Ach ja, schriftlich dokumentierte Sondereinstufungen vom Vorversicherer (auch PKW, wenn das die vorige Busversicherung war oder ein anderer PKW nicht mehr genutzt wird natürlich) werden übernommen. Wenn keine SF-Klasse vorliegt, wird (glaube ab einem gewissen Alter des Versicherungsnehmers, was aber machbar sein sollte) bei 8 begonnen. Keine km-Begrenzung, keine Fahrerkreisbegrenzung, kein Abzug für Straßenparker, 24 Monate Neupreisentschädigung... Kein Rabattretter und es geht bei Womos nur bis SF 20, bei den Preisen für viele aber verschmerzbar. Die tatsächliche SF ohne Sondereinstufung wird im Hintergrund normal mitgezählt und kann bei einem Wechsel entsprechend in der Regel wieder mitgenommen werden.

 

VG

Bearbeitet von Kaasaa
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Das ist schon in die Zukunft gedacht. Ab 2021 müssen die Hersteller den realen Verbrauch ihrer Fahrzeuge überwachen und der EU-Kommision melden.

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Stimmt so nicht, beim Händler kann man ihn als PKW bestellen. Haben wir im August so gemacht und steht so in der Ausstattung. Weiter unten auch 5-Sitzer obwohl es nur 4 gibt.

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