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Zulassung California T6.1 Ocean/Coast als PKW?


Slivomir

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mit 4Motion im Ocean 6.1 und 146 KW nur 4 Personen 😞

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Ich habe meinen T6.0 Beach selbst auf Womo umgebaut/umgemeldet. Dabei wurde an den 7 Sitzplätzen nichts geändert. Das könnte je nach Leergewicht problematisch sein. Ich hatte den Bus aber gleichzeitig auf 3,3t aufgelastet. Was du machen könntest, ist einen Beach Tour mit Miniküche bestellen (wenn er dann in ein paar Wochen bestellbar ist), und ihn selbst ummelden.

Jain!

Es ist eine Grauzone.

Das ist entscheidend! Es ist nämlich verboten, wenn Passagiere nicht angeschnallt sind. Mit mehr Personen fahren, als Sitzplätze eingetragen sind, ist nicht explizit verboten.

Das ist die Frage. Eventuell wird es zu einer Anzeige kommen, die dann vermutlich irgendwo im Sande verläuft.

 

Interessant dürfte auch sein, wie sich eine Versicherung im Fall der Fälle verhält...

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Mir fällt zur Frage des TE noch "Steuerlich absetzbar nur als PKW" ein, wenn Firmenwagen.

 

Vg Marco

 

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Danke euch! Bald ist November, da muss ich mich wohl mal etwas belesen!

 

Grüße

Miq

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Noch ein kleiner Zusatz:

Der Cali T6.1 (Ocean, Coast und BeachCamper) wird in Deutschland standardmäßig als Sonder-Kfz Wohnmobil angeboten.

Das bringt dem privaten Besitzer eigentlich nur finanzielle Vorteile, der entscheidende liegt aber meiner Meinung nach bei VW. Thema Flottenverbrauch, ist ja auch so ein politisches Schlagwort. Wohnmobile gehen da nicht ein und die Hersteller müssen irgendwie auf die zuweilen irrsinnigen Vorgaben aus Berlin und Brüssel reagieren. Ich könnte mir vor diesem Hintergrund vorstellen, dass man einen Sonderwunsch auf PKW-Zulassung als kostenpflichtiges Extra anbietet, letzteres ist aber nur meine Vermutung.

VG Hendrik

Bearbeitet von Hendrixx
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Glaube ich nicht. Du siehst aus wie ein Wohnmobil, verhältst Dich wie ein Wohnmobil, dann bist Du auch eins im Sinne des Schildes. 

 

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„Rechtssicher“. Das ist wieder ein Thema zum Debattieren. In Slowenien wird auch der Beach als Womo anerkannt was die Autobahnvignette betrifft, an französischen Küstenparkplätzen interessiert nur die Durchfahrtshöhe. Und in D kann man Probleme bekommen, wenn man in einem Parkverbot für Wohnmobile mit Aufstelldach übernachtet.

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Genau das ist wohl der Grund, warum VW den Beach Camper samt Miniküche erfunden hat. Interessant ist, ob ich solch ein Womo weiterhin nachträglich zum PKW ummelden kann. Muss ich dann die Flottenverbrauchsüberschreitungsstrafe zahlen? Oder VW? Oder fällt das unter den Tisch, weil es nur ein Leute machen?

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In der Zulassung sind sie beide PKW (M1). Der Zusatz ist dann Wohnmobil (SA) oder Kombilimousine (AF). Der PKW ist also auch nicht im Zusatz als PKW gekennzeichnet. Daraus kann man nichts folgern.

Im Umkehrschluss dürfte man mit dem PKW-Wohnmobil (M1 AF) auch nicht auf für Wohnmobile ausgeschilderte Plätze (für M1 SA). Aber immerhin auf AB-Parkplätzen auf die PKW-Fraktion.

 

Praktische Erfahrunge wären hier auch interessant

Bearbeitet von MarBo
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Wahrscheinlich hast Du „formaljuristisch“ Recht. Ich meinte nur, dass in der Praxis nicht groß zwischen Cali-PKW und Cali-Womo unterschieden wird und die Kontrolle des Fahrzeugscheines eher die Ausnahme sein dürfte.

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In großen Städten wie z.B. München bekommen Wohnmobile keinen Anwohnerparkschein. Kosten 30 € pro Jahr. Was konkret bedeutet, wenn man in der Stadt wohnt, jeden Tag hohe Parkgebühren (je nach Zone bis zu 24 € pro Tag) zu bezahlen, oder das Fahrzeug außerhalb der Anwohnerparkzone abzustellen. Unser VW-Händler war total überrascht und meinte, dass hätten sie bisher überhaupt noch nicht im Fokus gehabt.

Bearbeitet von Maxime
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In der Tat: es gibt einiges an neuen Entwicklungen. Als ich neulich um Walldürn herum ein wenig mit dem Rennrad unterwegs war, fiel mir auf, das an vielen Waldparkplätzen das PKW-Schild unter dem blauen P angebracht war. Auf der anderen Seite gibt es in Miltenberg einen Wohnmobilstellplatz direkt am Main, dort ist P mit dem Zusatzschild Wohnmobil gekkennzeichnet. Die jeweils andere Klasse darf theoretisch nicht stehen.

Nicht so einfach, das Thema. Inwieweit da groß kontrolliert wird bei einem unauffälligen Bus ist halt die Frage. Das mit dem Anwohnerparken ist auch ein Argument.

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Hallo Knox,

 

dem er muss ich leider widersprechen. Zumindest die umgekehrte Erfahrung haben wir schon kostenpflichtig gemacht. Mit unserem umgebauten Multivan mit PKW-Zulassung auf einem offiziellen Parkplatz mit WoMo-Verbot geparkt(!) und 15,00€ Verwarnung bekommen. Mit Kopie der Papiere Widerspruch eingelegt und daraufhin einen Bußgeldbescheid über gut 40,00€ bekommen. Anwalt sagt „Klage sinnlos“. 

 

Gruß Willy

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Es gilt wohl in beide Richtungen, dass es sich um eine Grauzone handelt. Auf dem Papier ist alles klar, aber die Exekutive kennt sich teilweise auch nicht aus. Dass auf den Widerspruch dann gleich ein Bußgeld folgt ist natürlich sehr ärgerlich, die Begründung wäre interessant. Das ist natürlich Willkür, aber der Streitwert lohnt sich nicht für weitere Schritte. Habt ihr die Küche sichtbar im Innenraum (sodass der Kontrollmensch gleich auf Womo schließt) oder die Heckküche? 

 

Noch eine ergänzende Frage, wie war denn der Platz ausgeschildert? Parkverbot mit Zusatzzeichen Womo oder Parkplatz mit Zusatzzeichen PKW? 

Bearbeitet von Hendrixx
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Wir haben die Küche hinter dem Fahrersitz, gut von außen sichtbar. Parkplatz mit Zusatzzeichen PKW. 

 

Bis dahin hin dachte ich auch dass alleine die Typisierung in den Papieren den Ausschlag gibt. Der Anwalt meinte aber dass die Tatsachen entscheiden - Aufstelldach und Küche waren wohl Zuviel. 

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