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Zulassung California T6.1 Ocean/Coast als PKW?


Slivomir

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Hallo zusammen,

 

wir sind gerade dabei uns einen T6.1 California Coast oder Ocean (steht noch nicht final fest) zu konfigurieren. Im Konfigurator eines Reimporteurs bin ich über folgenden Passus gestolpert:

 

"Zulassung PKW (Jahres KFZ-Steuer deutlich höher) - zur Zeit nicht mehr im Angebot"

 

Wisst ihr, ob eine Zulassung als PKW für die genannten Modelle nun nicht mehr möglich ist? Auf der VW Homepage habe ich gar nichts mehr zu dem Thema gefunden und meines WIssens nach ging das noch mit dem T6 Modell.

 

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

 

Viele Grüße,
Dirk

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Mein 😀-licher sagt das würde ab ca. mitte Oktober wieder gehen.

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Ich wollte auch unbedingt als PKW zulassen, hab dann auf dem Caravan-Salon eine ähnliche Information vom Händler bekommen:

 

PKW-Zulassung erst wieder ab KW43 / KW44.

 

Dazu noch die Aussage, dass die Option wohl kostenpflichtig sein wird, ~1.000€ stehen da im Raum.

Ich hoffe mal dies stimmt so nicht... Hat jemand ähnliches gehört?

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Hallo Dirk,

worin bestehen denn die Vorteile der Zulassung als PKW?
Ich habe in der letzten Woche den Ocean bestellt, nur möglich mit WoMo Zulassung.
Habe auch die Antwort bekommen, das es in  4 - 6 Wochen als PKW geht aber zusätzlich etwas kostet. Das soll mit Strafzahlungen des Herstellers aufgrund der Stickstoffemission zusammenhängen.

Ich könnte evtl. meine Bestellung nächsten Monat  ja noch in PKW Zulassung ändern.
Gibt es harte Argumente für eine PKW-Zulassung?

Über ein Feedback würde ich mich freuen.
Danke und Gruß
Andreas

Bearbeitet von jojo997
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Hauptsächlich die Versicherung und höhere Schadenfreiheitsrabatte. Gibts einen Thread hier irgendwo.

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Am besten den Thread genau lesen und noch besser: Für die persönliche Situation vergleichen. Für mich ist die Womo-Versicherung deutlich günstiger! Und die Steuer ist nur halb so hoch.

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In Österreich gibt es nur die Zulassung als PKW, falls du von hier bist. 

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Sorry, hatte ich nicht gesagt.
Ich wohne in Deutschland, im schönen Hamburg.

Habe die Feedbacks jetzt gesehen und werde das jetzt mal von der Versicherung rechnen lassen bzw. die genaue Kfz-Steuer ermitteln lassen.
Ich dneke ein nachträgliches Ändern nach der Auslieferung und Zulassung ist eher schwierig, weil VWN ja diese ominöse "Strafzahlung" für eine PKW-Zulassung leisten muss.
Da wird man bestimmt nicht bereit sein zu bescheinigen, das die PKW-Variante und die Wohnmobil-Variante technisch identisch sind. So steht es ja auf den früheren Bescheinigungen.

Danke und Gruß

Andreas
 

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Hallo Andreas, bitte berichte von den Ergebnissen der Versicherung, mich beschäftigt diese Thama im Moment auch, danke

 

Jo

Bearbeitet von Jo-68
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Hallo,

PkW Versicherung hat den Vorteil, dass man die Voll- Kaskoversicherung für die ersten beiden Jahre mit Neuwertentschädigung abschließen kann. Danach wäre die Versicherung als Wohnmobil günstiger. Zumindest bei mir. Gruß Charly

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Hallo Jo und JoJo,

 

ich habe auch meinen neuen Beach wieder zum Womo umgemeldet und habe ihn wieder über

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versichert. Das war für mich der günstigste Anbieter. Es gibt u.a. 10% Rabatt, wenn man in einem Wohnmobilclub ist. Dafür war ich extra in den Caravan-Salon Düsseldorf Club eingetreten, was absolut kostenlos ist. Und nicht verunsichern lassen, dass der SF-Rabatt nur bis SF10 geht. Wenn man da drüber ist, dann "verfällt" die höhere SF-Klasse nicht, und sie wird trotzdem weiter hoch gezählt. Wenn ich also mit aktuell SF14 in 5 Jahren wieder zu einer anderen Versicherung wechsel, dann bin ich bei SF19. Also wenn ich keinen Unfall baue...

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Bei der ESV habe ich für das erste Jahr ein Zusatzpaket abgeschlossen, womit ich ebenfalls Neupreisentschädigung habe.

 

Bei der Steuer sieht es bei mir so aus:

PKW 458€

Womo 230€ (wegen Auflastung auf 3300 kg; bei 3000 kg 210€; bei 3080 kg 220€)

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Ist das grundsätzlich bei WoMo-Versicherungen so?  Unserer ist jetzt über die 2 Jahre und selbst ohne Anbieterwechsel wären mit Steuer + Versicherung bei der Ummeldung zum WoMo ca. 300€ Ersparnis p.a drin. Die "SF-Bremse" hat mich bisher davon abgehalten das in Erwägung zu ziehen.

 

Grüße

Miq

 

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Hallo Miq,

 

ich habe bei ESV explizit nachgefragt und das wurde mir so bestätigt. Es hieß, dass es einzig und allein auf die tatsächlich schadensfreien Jahre ankommt, nicht auf die interne SF-Klassierung des aktuellen Versicherers. Andersherum ist es wohl auch so, dass ein "Rabattschutz" (also ein "Freischuss"/ Schadensbegleichung ohne Hochstufung) nur bei der jeweiligen Versicherung gilt.

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.

 

Gruß

Mark

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Ja, das ist grundsätzlich so - der SFR wird intern weitergezählt.

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Das eine Thema ist ja das Finanzielle, die Versicherung und Steuern.

 

Aber was für uns auch relevant ist, als Womo ist das Fahrzeug nur für 5 Personen zugelassen.

D.h. auch wenn es möglich ist in den Beach Camper in die zweite Reihe noch zwei Sitze zu stellen, darf ich dann nicht zu siebt fahren?

Hat da jemand Erfahrungen oder kennt sich rechtlich gut aus?

Wie reagiert die Polizei, wenn ich im Womo zu siebt unterwegs bin? Alle vorschriftsmäßig angeschnallt und auf eigenem Sitz natürlich.

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