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Preise für Reimport California 6.1


monta

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Hallo  zusammen,

 

Ich habe die gesamte Angelegenheit von Anfang bis Ende vollständig mitbekommen. Es ist keineswegs so wie millenium_baby schrieb.

Der Preis war vertraglich, schriftlich fest auf 32980€ netto, als Festpreis vereinbart. Dieser Preis war für einen sehr gut ausgestatteten Caravelle Comfortline ein wirklich hervorragender Preis.( gebrauchte mit dieser Ausstattung kosteten bis 10000€ mehr ). Aber als dann das Fahrzeug vom Werk kam und der Käufer das Fahrzeug von VW berechnet bekam, war die Rechnung irttümlicherweise um über 4200€ zu niedrig ausgestellt worden, was niemandem auffiel. Der Käufer nutzte diesen Fehler unmenschlich zu seinem Vorteil egoistisch aus und bezahlte nur den zu niedrigen falschen Preis von 28706€ und nicht die 32980€, die schriftlich vereinbart waren. Nicht einmal die Fracht, die er telefonisch bestellte, wollte er bezahlen. Die Verträge und Zahlungen kann jeder bei Firma Krumm einsehen.

Solch ein unredliches Verhalten hatte er an den Tag gelegt, und das obwohl er für über 2200€ mehr Ausstattung bekam, wie er bestellt hatte. Ausserdem hatte er die Trendline Ausstattung bestellt, danach aber gratis die Comfortline erhalten. Er hatte noch die 3 Zonen-Climatronic, , Privacy Verglasung, Licht-und Sichtpaket, Nebelscheinwerfer mit Kurvenlicht und elektrisch anklappbare Aussenspiegel gratis erhalten. Trotzdem war er nicht zufrieden und hat dann noch zusätzlich die 4200€, die er gegenüber dem schriftlich vereinbarten Preis nicht bezahlte, erschlichen. Er hatte nämlich beim Abholen des COC, auch schriftlich bestätigt, dass er den Rest beim Abholen des Caravelle bezahlt. Daran wollte er sich dann allerdings nicht mehr erinnern, obwohl er es unterschrieben hatte. Natürlich wurde dann das Fahrzeug nicht herausgegeben. Auch in den AGB steht, dass Fahrzeuge erst nach restloser Bezahlung übernommen werden können, ist ja logisch. Normalerweise kann man davon ausgehen, dass Menschen menschlich sind und bei einem menschlichen Abrechnungsfehler nicht egoistisch auf ihrem puren Vorteil bestehen. Fehler sind menschlich und passieren überall. Aber dass sie dann so gnadenlos unmenschlich zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden, hat nichts mehr mit Menschlichkeit zu tun, sondern mit purem Egoismus und ist mehr als traurig. Durch dieses Verhalten hatte Firma Krumm viele tausend draufgelegt. Mit seinem Gewissen verantworten muss es der Käufer, der sogar noch Firma Krumm geschäftschädigend anschwärzt. Auf einem Fahrzeug das auf so einen Weise erschlichen wurde liegt kein Glück. Redliche Menschen würden mit so was nicht einmal fahren wollen.

LG Davido

 

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Hallo  zusammen,

 

Ich habe die gesamte Angelegenheit von Anfang bis Ende vollständig mitbekommen. Es ist keineswegs so wie millenium_baby schrieb.

Der Preis war vertraglich, schriftlich fest auf 32980€ netto, als Festpreis vereinbart. Dieser Preis war für einen sehr gut ausgestatteten Caravelle Comfortline ein wirklich hervorragender Preis.( gebrauchte mit dieser Ausstattung kosteten bis 10000€ mehr ). Aber als dann das Fahrzeug vom Werk kam und der Käufer das Fahrzeug von VW berechnet bekam, war die Rechnung irttümlicherweise um über 4200€ zu niedrig ausgestellt worden, was niemandem auffiel. Der Käufer nutzte diesen Fehler unmenschlich zu seinem Vorteil egoistisch aus und bezahlte nur den zu niedrigen falschen Preis von 28706€ und nicht die 32980€, die schriftlich vereinbart waren. Nicht einmal die Fracht, die er telefonisch bestellte, wollte er bezahlen. Die Verträge und Zahlungen kann jeder bei Firma Krumm einsehen.

Solch ein unredliches Verhalten hatte er an den Tag gelegt, und das obwohl er für über 2200€ mehr Ausstattung bekam, wie er bestellt hatte. Ausserdem hatte er die Trendline Ausstattung bestellt, danach aber gratis die Comfortline erhalten. Er hatte noch die 3 Zonen-Climatronic, , Privacy Verglasung, Licht-und Sichtpaket, Nebelscheinwerfer mit Kurvenlicht und elektrisch anklappbare Aussenspiegel gratis erhalten. Trotzdem war er nicht zufrieden und hat dann noch zusätzlich die 4200€, die er gegenüber dem schriftlich vereinbarten Preis nicht bezahlte, erschlichen. Er hatte nämlich beim Abholen des COC, auch schriftlich bestätigt, dass er den Rest beim Abholen des Caravelle bezahlt. Daran wollte er sich dann allerdings nicht mehr erinnern, obwohl er es unterschrieben hatte. Natürlich wurde dann das Fahrzeug nicht herausgegeben. Auch in den AGB steht, dass Fahrzeuge erst nach restloser Bezahlung übernommen werden können, ist ja logisch. Normalerweise kann man davon ausgehen, dass Menschen menschlich sind und bei einem menschlichen Abrechnungsfehler nicht egoistisch auf ihrem puren Vorteil bestehen. Fehler sind menschlich und passieren überall. Aber dass sie dann so gnadenlos unmenschlich zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden, hat nichts mehr mit Menschlichkeit zu tun, sondern mit purem Egoismus und ist mehr als traurig. Durch dieses Verhalten hatte Firma Krumm viele tausend draufgelegt. Mit seinem Gewissen verantworten muss es der Käufer, der sogar noch Firma Krumm geschäftschädigend anschwärzt. Auf einem Fahrzeug das auf so einen Weise erschlichen wurde liegt kein Glück. Redliche Menschen würden mit so was nicht einmal fahren wollen.

LG Davido

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  • 1 Monat später...

Hallo zusammen,

 

die Idee einen Last Cali zu bestellen reizt mich ja schon ein bisschen also habe ich mir ein erstes Angebote eingeholt. Ein AT-Reimport liegt aktuell bei ~11,5% also fliegt das Angebot gleich raus, wenn ich im Wartezimmer Rabatte von 15-17% für DE Fahrzeuge lese. Hat jemand noch einen Tipp ? Die F.re.e startet ja jetzt in Muc, gibt es da schon Aktionen ?

 

Daniel

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Mir würde ganz spontan das hier einfallen. Ok ist OT, da kein Reimport ...

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Den Philipp habe ich heute morgen auch schon angeschrieben :) 

So OT ist es ja auch nicht, die meisten suchen ja für sich einen passenden Deal, nur leider klappt es mit den Reimporten nicht mehr so wie früher.

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  • 9 Monate später...

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War das die im Protokol zitierte "interne Händlerprovision" von der man als Kunde normalerweise ja auch nichts mitbekommt? Bei den von Ihnen genannten Zahlen von 28706€ und 4200€ wäre das eine "interne Händlerprovision" von 14,6%, zusammen mit der ursprünglich genannten vertraglich vereinbarten Provision von 4% wären das dann 19.2% Provision. Das mag sogar noch okay sein, wenn offen von Anfang an so kommuniziert. Aber das als Kunde nicht mitzubekommen, finde ich nicht akzeptabel.

 

Zur Erinnerung, aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung, vor dem Landgericht gab Herr Krumm zu Protokoll: "Es ist bei mir auch seit 28 Jahre so gehandhabt, dass ich meine interne Händlerprovision auf dieser Art und Weise an den Kunden weitergebe. Das bekommen die Kunden normalerweise ja auch nicht mit."

 

Klingt für mich ein wenig nach Kick-Back    

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Bearbeitet von millenium_baby
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