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Gasdruckdämpfer am Kühlschrank


Jochen

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Hi Frank,

 

Mit Deinem Verständnis von Verkleidungen stimme ich vollkommen überein.

 

Bei der Kühlbox handelt es sich um einen funktionalen Bestandteil der Campingausstattung die nun mal ein wesentliches Merkmal diese Fahrzeuges ist (ab Werk).

 

Die Funktion ist klar beeinträchtig. Also gibt es keine Grundlage das als reine Verkleidung abzutun.

 

Wenn man es jetzt als nicht versichert sehen wollte, dann würde das heißen, die ganze Campingausrüstung wäre als nicht versichert zu betrachten. Das ist aber wohl nicht der Punkt.

 

Also ich denke mit dem Bezug auf den klaren Beitrag des beanstandeten Bauteils zur Funktion der Kühlbox sollte das Thema Verkleidung vom Tisch zu bekommen sein.

Dann ist der schwarze Peter bei der Versicherung.

So sieht das der gesunde Menschenverstand - was Richter angeht bin ich mir da nicht immer so ganz sicher wie's da mit diesem Kriterium aussieht...

 

Viele Grüße

 

Gunther

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Hallo Tom,

 

wie kommst Du auf 22 Monate? Ich habe die Versicherung ab 2. Dezember 2010 für 5 Jahre abgeschlossen ... also insgesamt noch ca. 57 Monate.

Oder hab ich da was übersehen?

 

Gruß,

Manfred

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Stimmt... So habe ich nicht gerechnet!

 

Danke für die Korrektur

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  • 3 Wochen später...

Weiß eigentlich jemand, wie viele Calis ungefähr zugelassen sind? Ich möchte dem Gericht noch deutlich machen, wie viele Fahrzeuge betroffen sein könnten.

 

Gruß

Frank

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Hallo Frank,

 

ich hab letztens irgendetwas so um die 25.000 gelesen.

Gypsy müsste es ziemlich genau wissen.

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25.000 Californias seit 2004.

 

Davon Schätzungsweise 21.000 California Comfortlines / Trendlines mit Kühlschrankdeckel.

 

Die letzten 1000-2000 mit geändertet Konstruktion, da selbst VWN gemerkt hat, dass die Konstruktion suboptimal ;) war.

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  • 2 Wochen später...

Hallo zusammen

 

gibt es inzwischen Neuigkeiten in Sachen Gewährleistung auf den Kühlboxdeckel bezugnehmend des Umbaues?

Auch ich hatte mich an VWN gewand und habe meinen defekten Kühlschrankdeckel (Rißbildung am Plastikverbund der Scharnieranbringung) reklamieren wollen. Leider ebenfalls ohne großen Erfolg.

Fazit: mit ca. 360,-€ wäre man dabei, um die neue Deckelvariante sein Eigen nennen zu können. Dabei würde der Dämpfer auf Kulanz von VWN übernommen.

Frage: Kann mir jemand sagen, ob die beiden Dämpfer der jeweiligen Ausführungen unterschiedlich sind? Wenn ich Tom's Umbauanleitung richtig interprediere, ist es ein und das selbe Ding. Ich frage deshalb, da ich den Eindruck habe, dass der originale Dämpfer (alte Ausführung) doch etwas sehr stramm seine Arbeit verrichtet. Es könnte doch möglich sein, dass der neue vielleicht etwas samfter funktioniert.

 

Viele Grüße

Schorschl

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So wie ich das sehe wurde im Trendline bis ca 03/2005 noch die leichten leichten Aludeckel mit der 50N Gasdruckfeder verbaut. Ab Mrz. 2005 bis Irgnedwann in 2009 gabs dann nur noch 70N Federn.

 

Könnte gut sein, dass man mit der Schrankbefestigung jetzt wieder 50N als Standard eingeführt hat.

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  • 5 Wochen später...

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Glückwunsch!

Schön das es geklappt hat und ein großes Danke Dir, dass Du das durchgezogen hast.

 

Gruß

 

Gunther

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Hallo Frank,

 

herzlichen Glückwunsch und danke für den Präzedenzfall.

 

Das Urteil ist sicher von allgemeiner Bedeutung.

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Toll! Obwohl ich mir sicher war, das ja gar kein anderes Ergebnis zu erwarten war, freue ich mich sehr!

 

Am meisten freut mich, dass jetzt jeder Rechtssicherheit hat, das dieses Teil vesichert ist.

 

Ich kann hier nur jedem T5.1 Besitzer raten den Deckel genauestens zu überprüfen und ggf. sogar auf die technisch bessere Variante mit der Befestigung der Feder am Schrank bzw. am Glas zu plädieren.

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Ist dieses Urteil bereits rechtskräftig oder können noch Rechtsmittel eingelegt werden? Es würde ja einen Rattenschwanz nach sich ziehen.

Konrad

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Glückwunsch! Ein eindeutiges Zeichen, dass gesunder Menschnverstand doch auch mal Recht haben und sogar bekommen kann. :D

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Hi,

 

die Berufung wurde nicht zugelassen - also ist das Urteil rechtskräftig.

 

Ich mache immer wieder die Feststellung, dass die Versicherungen prinzipiell abblocken, aber oft auf die Nase fallen, wenn geklagt wird. Aber durch die jetzt bestehende Möglichkeit, am eigenen Wohnort zu klagen, wird jetzt sicher öfter geklagt. Auch wird man eher einen Anwalt finden, der das macht. Solche Streitwerte sind ja nicht gerade verlockend und besonders schwierig wird es, wenn der beauftragte Anwalt sonst wo klagen und sich dort noch einen Kollegen suchen muss, der für ihn zum Termin geht.

 

Herzlichen Dank für Eure Unterstützung.

 

Gruß

 

Frank

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