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Gasdruckdämpfer am Kühlschrank


Jochen

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Hi Folks,

sehe ich jetzt erst. Und kann es gar nicht glauben.

8o 8o 8o

Das ist doch klar. Die Fakten liegen doch auf der Hand.

 

1. Die Kühlbox ist "kaputt gegangen". (Oder??)

2. Die Garantie deckt die Kühlbox ab.

3. Die Versicherung muss das zahlen.

 

Eine Kühlbox ohne Deckel wäre ja ziemlich nutzlos.

 

Bin auch mit 100,- Euro dabei.

 

Was mich aber noch interessieren würde:

Ich hab den Schaden aus dem 1. Beitrag nicht verstanden.

:bilder:

 

Danke!

CHristian

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Caliboard Technische Problemlösungen (to be continued)

CTPL Nr. 1

Original VW TPI Nr. 2010116/x

Mangel: Der Deckel der Kühlbox löst sich von der Glasplatte, da die Verklebung nicht ausreichend erfolgte.

Lösung: Glasdeckel mit Sikaflex 221 weiss mit Deckel neu verkleben.

 

CTPL Nr. 2

Original VW TPI Nr. 2020033/x

Umbau Gasdruckfeder Kühlbox

Mangel: Probleme mit der innen liegenden Gasdruckfeder der Kühlbox. Befestigung ist an Kühlboxseite und/oder Deckelseite herausgebrochen.

Lösung: Umbau auf neue Serienmäßige Variante Ab Fahrgestellnummer WV2ZZZ2HZ9H113242

Ab diesem Zeitpunkt wird die außen liegende Gasdruckfeder verbaut. Die Befestigung erfolgt nun nicht mehr am Kunststoff des Deckels und der Kühlbox, sondern am Glas und am Geschränk.

Falls bei Fahrzeugen vor dieser Fahrgestellnummer der Deckel oder die Kühlbox getauscht werden, muss die Anbindung der Gasdruckfeder umgebaut werden.

Anleitung siehe https://www.caliboard.de/attachment.php?attachmentid=2803

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  • 1 Monat später...

Hi,

 

es läuft etwas zäh im Prozess. Nachdem ich geklagt hatte, meldete sich der VVD und meinte, er sei nicht aktiv legitimiert, also nicht zuständig für die Klage, das sei die Allianz mit Sitz in München (aber abgelehnt hatte der VVD).

 

Da ich nicht in München klagen wollte, habe ich die örtliche Zuständigkeit näher geprüft und bin auf § 215 Versicherungsvertragsgesetz gestoßen: Man kann jetzt aus Versicherungsverträgen am eigenen Wohnort klagen. Das hätte ich eigentlich wissen sollen, aber vielen Kollegen war das auch neu (gilt seit 01.01.2009). Ist doch ganz verbraucherfreundlich.

 

Die Sache läuft jetzt in Göttingen weiter und der gegnerische Anwalt meint doch allen Ernstes, der Kühlboxdeckel sei ein Verschleißteil, weil er ja auf und zu gemacht wird. Außerdem ist es kein mechanisches Teil, sondern ein Abdeckung bla bla. Verschleißteil ist wirklich super - ich sitze den ganzen Tag auf der Rückbank und klappe immer auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu auf und zu..........

 

Gruß

Frank

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Aber eigentlich unfassbar, dass man das erst seit 2009 kann.

Das wäre für mich auch sehr abschreckend gewesen!

 

Verschleissteil? Ich brech ab!

Aber das sehen die Richter hoffentlich anders.

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Hi,

 

bei der Ignoranz gegenüber dem Kunden und Versicherungsnehmer mit der wir sowohl bei VWN als auch beim VVD immer wieder konfrontiert werden...

 

Ich bin dabei und beteilige mich an den Kosten wenn es soweit kommen sollte.

 

Irgendwie muß man da öfter mal klar machen, das der Kunde kein Fußabtreter und rechtloser Beta-Tester ist sobald er seine Pflicht getan und ein neues Auto gekauft hat....

 

Gruß

 

Gunther

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Ich bin ebenfalls mit 100 € dabei.

 

Mit der Gasdruckfeder habe ich ja auch Probleme, behelfe mir aber lieber selber. Obwohl ich die Anschlussgarantie habe und so weiter.

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Hallo Boarder,

 

nur so kann man etwas erreichen. Bin auch dabei

 

Heinz

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Hi,

 

nachdem ich die Sache angeleiert hatte, fiel mir ein, dass ich ja ACE-Mitglied bin und sogar immer noch rechtsschutzversichert. Und diese Versicherung zahlt (AdvoCard)...also lasst das Geld stecken.

 

Aber Rechtsschutzversicherer sind oft auch nicht besser als Autoversicherer. Wie auch - sind ja oft dieselben Gesellschaften.

 

Gruß

Frank

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Ich bin trotzdem begeistert, dass wir eine Gemeinschaft sind, die in solchen Fällen zusammenhält!

 

Dafür eine dickes Danke an die Gemeinschaft!

 

Blöd an der Sache ist auch, dass die Allianz ja spätestens in 22 Monaten ganz raus ist aus dem Geschäft ist, da es diese Versicherung in dieser Form ja nicht mehr gibt! Bis dahin hilft uns die Sache aber weiter!

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Moin,

 

habe heute Post vom Gericht bekommen, u.a. mit dem Hinweis an mich, dass "die Verkleidung der Kühlbox" wohl nicht unter die Garantieversicherung fällt.

 

Ich muss die Richterin jetzt überzeugen, dass es sich bei dem Deckel nicht um "Verkleidung" handelt. Natürlich fallen mir Argumente ein, je mehr ich habe, umso besser ist es. Also her damit!

 

Gruß

Frank

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Hallo Frank,

 

Frag sie doch mal, ob der Deckel ihrer Kühltruhe Zuhause auch nur eine Verkleidung ist...

 

Spaß bei Seite:

Erst mal einige Frage bevor ich weiter ausholen kann da ich mit Deinem Modelljahr nicht vertraut bin:

Ist es bei Deinem Auto möglich die Klappe der Box ohne die Glasplatte zu benutzen?

Wie sieht es mit dem Verriegelungsmechanismus aus?

Könnte man ernsthaft behaupten die Funktion der Box sei vollständig gegeben im Sinne von:

- Kühlt

- kann verschlossen werden

- Deckel kann ver- und entriegelt werden?

 

Wenn nein, dann hast Du hier meiner Meinung nach eine Beschädigung eines funktionalen Bestandteiles der Box.

 

Wenn ja müssen wir die weiteren Funktionen außer verkleiden und schön aussehen, die die Glasplatte erfüllt, herausarbeiten.

Da wäre z.B. der Schutz des ansonsten zu empfindlichen und damit ohne Glasplatte ungeeigeneten Kunsstoffdeckels.

Außerdem ist die Glasplatte gleichzeitige Arbeitsplatte, also ein Funktionsteil der Küche.

 

 

Gruß

 

Gunther

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Danke Gunther.

 

An einen Vergleich mit Haushaltsgeräten hatte ich auch schon gedacht. Sie hat übrigens "Innenverkleidung" geschrieben. Die finde ich in der Box eigentlich gar nicht.

 

Gruß

Frank

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Innenverkleidung ist cool...

Auf jeden Fall ist damit klar, dass ihr überhaupt nicht klar ist worum es geht.

Vielleicht bedarf es da erstmal einer Klarstellung. :)

 

War bisher Bildmaterial im Spiel oder nur Text?

Ein Bild sagt mehr aus tausend Worte...

 

Wenn dann mal klar ist worüber eigentlich diskutiert wird, dann muß dargelegt werden, dass keines der Bauteile eine reine Verkleidung ohne Funktion ist.

Denn wenn wir belegen, dass alle Teile für eine korrekte Funktion erforderlich sind, wird's schwierig mit "Verkleidung" zu argumentieren.

 

Gruß

 

Gunther

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Hallo Frank,

 

ich vermute, mit Innenverkleidung meint sie die aufgeschäumte Isolierung innen im Deckel. Gaaaaanz weit hergeholt könnte das ja wie eine Verkleidung aussehen.

 

Aber auch da könnte man wieder die Innenisolierung in einem Kühlschrank als Vergleich nehmen.

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Hi,

 

ein Foto hat das Gericht, aber ich werde die Funktion noch einmal genauer erläutern müssen.

 

Ich verstehe unter Verkleidung Teile, die für die technische Funktion eines Geräts keine Rolle spielen, sondern dekorative Zwecke oder auch Schutzzwecke haben.

 

Wenn sich die Isolation vom Kühlboxdeckel löst, lässt sich diese nicht mehr schließen und die Funktion ist somit beeinträchtigt.

 

Wenn sich lediglich eine Verkleidung löst, ist dies zwar unschön, beeinträchtigt aber nie die technische Funktion.

 

Sie will wohl darauf hinaus, dass Innenverkleidungen generell von der Versicherung ausgenommen sind. Gemeint sind damit aber eindeutig Innenverkleidungen des Fahrzeugs.

 

Gruß

Frank

 

P.S.: Sorry Gunther, ich hatte deinen Beitrag während der Arbeit zu oberflächlich gelesen: Wenn sich die Isolation gelöst hat, lässt sich der Deckel nicht mehr richtig schließen, weil die Teleskopstange, die dort angebracht ist, die Isolation wegdrückt. Mit einigem Gepfriemel kriegt man den Deckel natürlich zu, wenn man erst die Isolation stark mit einer Hand auf die Öffnung drückt (die Teleskopstange wehrt sich) und mit der anderen Hand die Glasplatte schließt.

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