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Umschlüsselung Womo/PKW: Schadstoffschlüssel


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Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zu der Schadstoffklasse / Schadstoffschlüsselnummer (Fahrzeugschein Ziffer 14.1), bezogen auf aktuelle T6 California Coast/30 Years (Euro6d-TEMP-EVAP). Nach meiner Info ist für aktuelle Auslieferungen die verwendete Schlüsselnummer 36BG. Weiß jemand, ob das unabhängig von der Zulassung (PKW/WoMo) ist?

 

Hintergrund der Frage:

Ich kaufe ein Lagerfahrzeug mit der Angabe Euro6d-TEMP-EVAP und lasse es dann vermutlich (muss noch zur Versicherung zwecks Beratung) als WoMo zu.

 

die Schlüsselnummer 36BG hat eine Zulassungsbeschränkung bis 30. August diesen Jahres, danach keine Neuzulassung mehr möglich. Daher steht im Kaufvertrag auch drin "verpflichtende Erstzulassung bis 30.08.19".

 

Das wird ja auch eingehalten und alles ist gut. ABER: Was ist, wenn ich - aus welchem Grund auch immer - späer mal auf PKW umschlüsseln möchte? Oder jetzt PKW und später auf WoMo?

Meine Angst ist: Wenn sich durch die Um-Zulassung die Fahrzeugart ändert (PKW/WoMo) und damit auch die Schlüsselnummer sich ändern würde, dass dann diese Zulassungbeschränkung greift.

Nach dem Motto: Wohnmobil war er schon zugelassen. Aber als PKW noch nicht. Damit ist es eine PKW Erstzulassung. Also nicht mehr genehmigbar.

 

Weiß jemand was?

 

Viele Grüße,

Pjotre

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36BG gilt für PKW und Womo. Späteres Umschlüsseln ist kein Problem, da es nur um die Erstzulassung geht.

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Vielen Dank für die Antwort! Das deckt sich mit meiner Vermutung.

 

Darf ich dennoch mal hachhaken: Woher nimmst du die Gewissheit - selber schon in ähnlicher Situation umgeschlüsselt oder "offizielle" Aussage woher erhalten, ..?

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Ja. Mehrfach.

Unter anderem habe ich noch vor 3 oder 4 Jahren einen T4 Multivan (Euro3) von PKW auf Wohnmobil umgemeldet. Keine Ahnung, wann Euro3 das letzte mal erstzulassungsfähig war. Das ist aber auch egal. Weil der Bus ja 2001 erstzugelassen worden war.

 

Auch wenn es zum Beispiel um Anschnallgurte in PKW oder Womos geht, kommt es immer darauf an, wann ein Auto erstzugelassen wurde. So darf man in entsprechend alten Bussen heute noch Sitzplätze mit "Prallfläche" oder Beckengurt eintragen lassen. Man darf auch Personen mitnehmen (Anschnallpflicht gilt nur, wenn Gurte vorhanden sind), allerdings keine Kinder. Die müssen ordentlich gesichert sein.

Bearbeitet von Knox16
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Klasse, vielen Dank für die ausführliche Antwort! 😃

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