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Fragen zur „Sonder KfZ Bürofahrzeug“ Zulassung


Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

auch ich bin seit paar Wochen ein fleißiger Mitleser und möchte mich erstmal bei euch für die vielen hilfreichen Beiträge bedanken: ganz klasse!

Mitleser deshalb, weil ich bisher keinen T6 Cali besitze sondern „nur“ einen T3 Cali (Hochdach).

MORGEN kommt jedoch ein T6 Cali Beach (4M, DSG, 150PS, Seikel Cruiser) in meinem „Stall“ dazu, und deshalb nun dieses Thema (Suchfunktionen hatte keine passenden Treffer):

 

Der Beach wurde vom Erstbesitzer als SoKfZ Bürofahrzeug zugelassen. Der Vorbesitzer ist/war freiberuflich tätig und deshalb hatte das so für ihn wohl steuerliche Vorteile. Führt bei mir aber zu folgenden Fragestellungen, bei denen ich auf Eure Tipps und Erfahrungen hoffe:

 

- kann ich (auch ohne ein Geschäft zu haben) diese Zulassung beibehalten?

- nutzt es mir etwas bei der Steuer/Versicherung? (Habe irgendwo gelesen dass die Versicherungen dies dann ebenfalls wie bei einer WoMo Zulassung behandeln)

- auf was müsste ich dabei acht geben?! Bzw. ist es ratsam das so zu belassen?

- oder muss ich ihn vom TÜV (Süd) als PKW umschlüsseln lassen...

- was gibt es dazu noch das man wissen muss/sollte?

 

Eine direkte WoMo Zulassung kommt momentan nicht in Betracht. Der Tüv Süd verlangt dazu eine Küche etc. fest mit dem Fahrzeug verbunden, die ich nicht habe.

 

Meine Zulassungsstelle sagt:

Ist ihnen erstmal egal, die vorherige Zulassung wird einfach weitergeführt. 

 

Das Hauptzollamt (Steuer) sagt:

Sie halten sich erstmal an die Daten die die Zulassungsstelle übermittelt. Also an die Büro-Zulassung. Sollte sich dann, mangels eigenem Gewerbe, die Steuerbegünstigung nicht erhalten lassen, dann wird der Bus einfach als PKW besteuert (ohne TÜV Gutachten und umschlüsseln).

 

Meine Versicherung:

war erstmal ratlos 😂

Er meinte: Bürofahrzeug kann ich hier nicht auswählen...

Auf einer privaten Homepage hat einer mit der selben Thematik im Jahr 2004 geschrieben, dass seine Versicherung das SoKfz Büro dann als WoMo anerkannt hat/laufen lässt.

 

Hat jemand von Eich genauere Tipps?

neuere Infos?

 

Ist es ein Vorteil das er bisher so zugelassen war und sollte ich mir das erhalten? Oder lieber als PKW zulassen?

 

Danke vielmals und Gruß 

Kju (vom Tegernsee)

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Hallo Kju,

 

erstmal: ein SoKFZ Büromobil ist ein sonstiges KFZ, kein Sonder KFZ.

Das einfachste wäre, dass Fahrzeug wieder zum ganz normalen PKW umzuschreiben. Denn das war der Beach "von Geburt aus".

Oder eben doch die Womo-Ummeldung. Hierzu benötigst du nicht eine "Küche", sondern eine "Kochstelle". Beim TÜV Süd geht das am einfachsten mit einem Spirituskocher. Dieser muss allerdings tatsächlich "fest angebracht" sein.

 

Gruß

Mark

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  • 3 Jahre später...

In Zeiten des "Mobilen Arbeitens" bzw. "Dienst an einem anderen Ort" bzw. "Remote Work" sollte man dieses Thema mal wieder beleuchten... Nun wird es ja auch für Angestellte interessant.

Hat vielleicht  jemand Erfahrung damit, den California als “Sonstiges-Kfz Bürofahrzeug” anzumelden oder umzumelden?

Welche Vorteile (Steuer, Versicherung) hat das? 

Bearbeitet von 1202
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Zur Steuerfrage siehe KraftStG, dort insbes. der Paragraph 9

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Auf die Schnelle vermute ich, dass die Besteuerung nach Gewicht erfolgt.

Paragraph 9 Abs 1 Nr 3 KraftStG.

 

Zur Versicherung: frag einfach mal bei diversen an, online wirst Du nix finden.

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Als PKW zulassen und dem Finanzamt nachweisendes du den Bulli als mobiles  Büro und Besprechungsraum  nutzt. 
vorausetzung ist das deine Klienten angegfahren werden. Ggf. kommt eine MA der Fi-Verwaltung und begutachtet das Fahrzeug und die Einrichtung. Natürlich muss deine Steuerlast entsprechend hoch sein. Das Fahrzeug wird dann Betriebsvermögen, alle Kosten  sind abzugsfähig . 
Geht alles nur bei Freiberuflern und Gewerbe.

Ein fähiger Steuerberater ist hilfreich. 

Bearbeitet von Bulli53
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Ist das wieder so?

Jetzt hatte man doch erst neulich (vor etwa 15 Jahren) festgelegt, dass ausschließlich KFZ-Sachverständige (TÜV etc.) über die Fahrzeugklasse entscheiden dürfen und alle Behörden sich daran zu halten haben (und nicht weitere Kriterien wie "Stehhöhe" dazu erfinden dürfen). Wurde das schon wieder geändert?

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Vor ca. 3 Jahren ein MA der besichtigt hat. Entspannt und freundlich. Wie gesagt: Zulassung PKW auf Freiberufler. 
Fahrzeugklasse blieb PKW.

Bearbeitet von Bulli53
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@Bulli53, @Knox16, Ihr redet/schreibt von 2 verschiedenen Dingen:

@Bulli53 hat noch den bisher nicht betrachteten Aspekt der Aufnahme des Calis in das Betriebsvermögen und der daraus resultierenden steuerlichen Absetzbarkeit ins Spiel gebracht.

Meine Antwort (und auch @Knox16 Reaktion sowie die ursprüngliche Frage des TE) bezogen sich auf die kraftfahrtsteuerliche Eingruppierung. Die Kfz-Steuer wird weiterhin vom Zoll erhoben, anhand der von den Zulassungsbehörden übermittelten Daten zur 

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, Umschlüsselungen (und damit Änderungen der kraftfahrzeugsteuerlichen Behandlung) nimmt immer nur die Zulassungsbehörde vor, evtl (bzw. meist) verlangt sie dazu ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (idR TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ etc.) und evtl. noch die Vorführung vor Ort.

Die für die Kraftfahrzeugsteuer und Zulassung relevanten Vorschriften:

 

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Letztlich geht dem TO wohl um die Reduzierung der Kosten für den Buliu. Das Einschalten eines Gutachters, Zulassungsstelle, Steuerberaters etc. gibt es nicht für einen warmen Händedruck. Umbauten oder Ergänzungen des Wagens auch nicht. 

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Also keine Steuervorteile (bei der Kfz Steuer) für Angestellte, die das Fahrzeug als (mobilen) Arbeitsplatz (zum Beispiel am Strand) verwenden? 

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Für Angestellte schwierig. 
Wenn Du als Angestellter das Auto nutzt wäre es denkbar deinen AGR an den Kosten zu beteiligen. Ach als Angestellter  kannst du versuchen den sog. Mehraufwand bei der Steuererklärung an zusetzen. Auch schwierig. 
Es ist im Prinzip egal ob du eine geringe Steuer zahlst oder im Rahmen der Jahresabrechnung Kosten gelten machen kannst. 
nochmal: Steuerberater fragen, nur der kann deine Situation beurteilen. 

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