Eumel Geschrieben 10. Mai 2009 Teilen Geschrieben 10. Mai 2009 Kannst ja mal bei VW fragen. Ich hab ne Mail an VB gemacht und gefragt, ob sie mir raten das Luftfahrwerk ausbauen zu lassen und ob es unsicher sei mit diesem zu fahren. Aber ich möchte es ansich gerne behalten. Mich würde interessieren wer die Kosten hierfür übernimmt; VW weil die die Schnauze voll haben und sich sagen: lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende oder ob die Rückbaukosten von VB übernommen werden müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 11. Mai 2009 Teilen Geschrieben 11. Mai 2009 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Versuche auch etwas in Erfahrung zu bringen! Meine Mail an VW ist schon raus! Gibts eigentlich Eintragungsmäßig einen Unterschied, ob das LFW von VW geliefert ist oder von VB? Habt ihr alle die gleiche ABE in Euren Unterlagen? Oder gibts gar keine ABE und das Fahrwerk ist in den Kfz-Papieren eingetragen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
dieter Geschrieben 11. Mai 2009 Teilen Geschrieben 11. Mai 2009 Hallo Tom es gibt eine ABE # Gruß Dieter Zitieren Link zu diesem Kommentar
oss1965 Geschrieben 11. Mai 2009 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2009 Hallo Dieter, nein ohne Mängelrüge etc. Ich hatte ein Problem mit den absenken , da ein Balg undicht war. Das habe ich aber mit meinen Freundlichen und VB super schnell wieder hingekriegt. Meiner war auch 8 Monate super stabil, bis er sich dann senkte. ( nach Aktion von Winter/auf Sommerräder, getauscht vom Freundlichen- nur so als Hinweiß, ohne Beschuldigung ) Ich messe aber fast täglich jetzt mit Laser. @ all: vielleicht sollten wir gemeinsam einen Brief erstmal an VB schicken und fragen , wie die es am Liebsten händeln möchten , was geht und was nicht etc. und vor allen was für Kosten auf uns zukommen würden... VB hat mich immer sehr proff. behandelt und reagiert. Und da ihr Hauptgeschäft im Lastverkehr und Spezialumbauten ( Krankenwagen etc.) ist, wird die Firma ja wohl noch am Markt sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 11. Mai 2009 Teilen Geschrieben 11. Mai 2009 Hallo, eine ABE liegt unter KBA 91005 vor. Ein Gutachten des TÜV Nord gem. § 21 StVZO nach Fahrzeugänderung (§ 19 Abs. 2 StVZO) mit der Eintragung unter Ziff. 22 "M.VB Luftfederung Typ 105, KBA 91005" ohne zusätzliche Auflagen wurde im Auftrag des VWN SCS für mein Fahrzeug erstellt. solong CaliGypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
Eumel Geschrieben 11. Mai 2009 Teilen Geschrieben 11. Mai 2009 Meine Meinung: Euer Gesprächsparter ist derjenige, der den Einbau vorgenommen hat oder in Auftrag gegeben hat (das ist normalerweise VW; wieso nicht VWN ?). Es steht ja auch klar in dem Brief, dass "... der bei der Neuwagenbezahlung entrichtete Mehrpreis erstattet wird.....". Hat man die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben (nach Erstübergabe des Fahrzeugs), dann wendet man sich an den, den man beauftragt hat und darf hoffen, falls man einen Umbau wünscht. Bei mir wurde das in der Schweiz eingebaut und steht ganz normal in den Papieren. Da es der 1. T5 California in der Schweiz war, musste eine Einzelabnahme gemacht werden (die deutsche ABE gilt in der Schweiz nicht). Ansonsten gibts schon diverse T5 mit VB LFW in der Schweiz. Nachteiliges ist mir nicht bekannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 12. Mai 2009 Teilen Geschrieben 12. Mai 2009 Hi Carl, hast du das LFW von ener VW Partner Werkstatt einbauen lassen, oder von einer VB Partner Werkstatt? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Eumel Geschrieben 12. Mai 2009 Teilen Geschrieben 12. Mai 2009 Hallo, ja, hätte ich ja dazusagen können. LFW wird in der Schweiz nicht von VW oder VWN angeboten. Es gibt meines Wissens 2 Firmen in der Schweiz die den Status einer VB-Werksvertretung haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar
oss1965 Geschrieben 13. Mai 2009 Autor Teilen Geschrieben 13. Mai 2009 moin, ich habe Antwort von VB erhalten. :] ----.....---- Dort wird erklärt, das ich das Luftfahrwerk tauschen lassen kann und mir das Geld in vollen Umfang zurückerstattet wird. Danach wird es ein Schriftstück geben, wo mir erklärt wird, das mit dem Ablauf der regulären Garantiezeit, keine Gewährleistung, keine Kulanz, keine Reparaturwartung seitens VW mehr geben wird. Ich bin allerdings i.Mm. sehr zufrieden. Mit den Neuen Balg hinten, sind die Fahrgeräusche auch weniger geworden. Es Freut uns das Sie mit unsere Luftfederung sehr zufrieden sind. Das ist auch im allgemeinem die Tendenz. Die LFW ist in Prinzip Wartungsfrei. In Prinzip bedeutet hier das man ein mal pro Jahr, wie üblich bei Fahrzeugen, ein mal eine Visuelle Inspektion macht. Es hat eine Charge Luftbälge gegeben von unserem Lieferant wobei es zu kleine, sehr kleine Undichtigkeiten kommen KANN. Dies Undichtigkeit begrenzt sich aber da drauf das ein Fahrzeug über Nacht Visuell deutlich schräg stellt. Nichts schlimmes, der Kompressor in der Anlage pumpt die Luft in wenige Sekunden nach und Sie können sicher Fahren. Wir haben einen Service hierzu und wenn die Luftbälge innerhalb 20000 bis 25000km nicht undicht sind, werden die es auch nicht. Zwei Jahre oder 150.000 km Garantie / Gewährleistung (VBA Konditionen) sind also ausreichend um dieses Hypothetische Problem zu ihrer völligen Zufriedenheit klären zu können. Sie haben das LFW bei VWN gekauft und VWN ist verpflichtet in die ersten Zwei und X km Garantie / Gewährleistung zu geben, also das ist zumindest nach unserem Kenntnis stand. Hiernach wird VBA sich immer verantwortlich fühlen für die VBA Produkte. Dazu haben wir schon Anfang des Jahres eine Tochtergesellschaft in Deutschland gegründet, die für Sie und all Ihre Fragen und Probleme zur Verfügung steht. Im Verlauf des Jahres 2009 wird die VB Airsuspension Deutschland GmbH ein flächendeckendes Netz von Servicepunkten in Deutschland installieren um Service schnell und vor Ort bieten zu können. - Was mach ich wenn ich das Fahrzeug ( nach 4 Jahren Finanzierung ) wieder bei VW abgebe und sie das LFW verweigern ? Nach unserem Kenntnisstand muss das Fahrzeug so zurück genommen werden wie es ausgeliefert wurde. Sie können zur Rückrüstung nicht (auch nicht indirekt) gezwungen werden. Aus juristischer Sicht dürfte es eher mit den Rückgebauten Fahrzeugen Probleme bei der Rückgabe kommen. Wir hoffen Ihnen hiermit einige Klarheit gegeben zu haben und wir verbleiben für weitere Fragen und Info. MfrG zitat ende. Ich hoffe das Hilft euch/uns etwas weiter und verschafft Klarheit Zitieren Link zu diesem Kommentar
LLE0900 Geschrieben 13. Mai 2009 Teilen Geschrieben 13. Mai 2009 Danke oss, das ist schon mal ein Anfang. das mit dem nicht zwingen können , sah ich ja genau so . ob es nach der Rückgabe des Fahrzeuges an VW,nach Rückbau von VW ,auf Wunsch von VW , auf Kosten von VW zu Schwierigkeiten kommen wird mag ich bezweifeln. das mit den kleinen Undichtigkeiten.... es waren zT schon sehr große, da hat eine 3/4 Std genügt um einseitig aufzusitzen, und die Angabe von ein paar Sek zum wiederaufpumpen... naja. von einer einjährlichen Durchsicht weiß ich nichts. (soweit bin ich ja bisher nicht gekommen, ohne Austausch Teile) ich bin im Moment sehr zufrieden mit meinem Fahrwerk. besser als je zuvor. perfekte Keilform, dh hinten höher als Vorne, und zwar Vollbeladen. keine harten Stöße Kurvenstabilität auch bei V-Max , unglaublich. was anderen vor mir fahrenden vielleicht negativ auffallen mag....das Fahrzeug macht bei Bodenwellen so leichte Wippbewegungen, ähnlich einem Luftsitz .dadurch fühlen sich andere angeblinkt. dies würde wahrscheinlich auch bei einer funktionierenden LWR so sein. zu meinem letzten Besuch bei VB waren die Planungen für die Tochtergesellschaft in vollem Gange .wenn dadurch der Service näherkommt, gerne. das wir nachträglich Einbauer nicht vor der Wahl stehen , Angebot annehmen oder nicht.... kann man positiv sehen oder auch nicht. auch nicht ob das: " andere Väter haben auch hübsche Töchter..." Besserung bringt. die haben ja auch erst damit angefangen. so mit alle Achsen und Autolevel. und ob die 1000 fache Erfahrung bei Transporter HA so einen großen Vorteil bringt? Es gab zum Einbauzeitpunkt zu unserem VB Fahrwerk mit Autolevel keine Alternative. aber Probefahren würde ich schon gerne einen Cali des Mitbewerbers. vollgeladen. da traue ich mir Mittlerweile schon zu ein Urteil abgeben zu können. erstmal Lockerbleiben alle mit Schwierigkeiten sollten es annehmen, oder eventuell die ( vielleicht neue Variante von VW) ein bauen zu lassen. grüße Achim Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 14. Mai 2009 Teilen Geschrieben 14. Mai 2009 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nur das ich es richtig verstehe: VB sagt zu Dir, dass es von VWN noch ein zweites Schreiben geben wird, falls Du nicht zurückrüstest? Spannend ob VWN dann in einem zweiten Schreiben auch die Produkthaftung und nicht nur die Gewährleistung / Service ablehnt. Bin kein Jurist und ich weiss nicht ob sie das dann einfach so tun können. Es ist richtig, dass es auch bei einer Finanzierung einen sicheren Rückkaufwert seitens des Händlers gibt. Habe so einen "Zettel" auch hier liegen. Dort wird mir angeboten, dass mein Cali (Listenpreis ca. 70.000) nach Ablauf der Finanzierung mit 17.700,-- zurückgekauft werden muss, wenn ich es nicht selbst veräussern will. Selbst in Anbetracht der derzeitigen Marktlage sind die dort genannten Zahlen meistens von vornerein ein Witz. Ich habe am Wochenende VWN angeschrieben und nachgefragt ob es, nach Klärung und Zusage der Kosten durch VB, möglich sein wird, dass sie dann ehemaligen VB Kunden an die Umbauaktion anhängen könnten. Antwort steht noch aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar
oss1965 Geschrieben 14. Mai 2009 Autor Teilen Geschrieben 14. Mai 2009 Hallo Tom, nein, der Brief wird doch von VWN kommen, bestimmt. Na ja, wir haben doch fast alle auch die Anschlußgarantie. Abgeschlossen auf das Ausgelieferte Fahrzeug, dann bleiben halt noch ein paar Restmonate übrig. Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 14. Mai 2009 Teilen Geschrieben 14. Mai 2009 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. "Luftfedern und Luftfederdämpfer" sind gem. "III Garantieversicherungsausschlüsse", Punkt (2) Absatz b) meiner "Bedingungen für die Neuwagen-Anschlußgarantie- versicherung" (GVB 252/2 Stand 01/2007) ausdrücklich von der LifeTime Garantie ausgeschlossen. CaliGypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
oss1965 Geschrieben 14. Mai 2009 Autor Teilen Geschrieben 14. Mai 2009 schei......... ;( sorry ja , aber dann könnte genau dort der Knackpunkt liegen, wie so oft: 1 Monat nach Garantieablauf geht das Gerät kaputt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 14. Mai 2009 Teilen Geschrieben 14. Mai 2009 Hallo, man sollte die Kirche auch mal im Dorf lassen ... [*]2 Jahre Gewährleistung und Garantie sind zwar nicht Weltspitze, aber irgendwann ich nun einmal Schluß mit kostenlos (für uns) und immensen Kosten (für den Hersteller).[*]Schluß mit "all inclusive for free", das gilt auch bei den angeblich so vorbildlichen Marktbegleitern (5-5-5), denn in deren Kleingedrucktem stehen bei 5 Jahren Garantie (als Beispiel) auch mehr Vertragsausschlüsse, als Vertragseinschlüsse drin. [*]Garantie und Kulanz sind freiwiliige Angebote des Anbieters, solang demnach der Gesetzgeber keine längere Gewährleistungsfrist verabschiedet (die wir dann über den Kaufpreis wieder werden zahlen müssen), werden die wirklich teuren Leistungen eben ausgeschlossen bleiben. [*]Die Standard (Stahl)Federn und Stoßdämpfer sind von der Anschlußgarantie ausgeschlossen, mithin ganz "fair" ... zumindest im Vergleich Stahl versus Luftfahrwerk. [*]Beim Luftfahrwerk gilt ... Luftbälge kosten nicht die Welt, Dämpfer sind Dämpfer ... also von den zu erwartenden Kosten vergleichbar, nur Ventile, Leitungen, Kompressor sind extra Positionen auf der zukünftigen "Rechnung", aber Mann gönnt sich, oder benötigt eben ein Luftfahrwerk. [*]Leider hat eine Multiplikation mindestens zwei Multiplikatoren ... einer sind die Kosten pro Event (siehe 5.), aber der andere ist die Anzahl der Events und da hat Volkswagen nun die Reißleine gezogen, wobei ich einräumen muß, dass mir noch nicht bewußt ist, wo denn nun eigentlich die "Rißkante" verläuft, denn nach zwei Jahren müßten Sie doch ohnehin nicht mehr zahlen, einen Rechtsanspruch auf Kulanz gibt es wohl auch nicht, also wird sich die "Kante" zwischen zahlen, oder kostenlos wohl hinter dem zukünftigen Ausschluß der Haftung verstecken ... aber da bin ich mit meinem Latein derzeit am Ende ... da sind die Juristen gefragt. [*]Die Sicherheit des Luftfahrwerks scheint unbedenklich zu sein, denn Volkwagen hat keinen Rückruf ausgesprochen und darüberhinaus gilt wohl, dass wenn ein Hersteller schon einmal Qualitätsprobleme einräumt und sich in der Folge herausstellen würde, dass er von Sicherheitsproblemen wußte, oder zumindest mit Ihnen hätte rechnen müssen ... ja dann würde das so richtig teuer ... [/list=1]solong CaliGypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
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