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Gasprüfung nach 2 Jahren bei Neufahrzeugen


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Die Eigenschaft des Wohnmobils ist nicht unbedingt von der Zulassungsart abhängig.....

 

sondern von den vorhandenen Gegebenheiten... hast du Kochgelegenheit und Schlafplätze, ist es ein Wohnmobil.

 

Im Normalfall dürftest du ohne durchgeführte Gasprüfung KEINE Hauptuntersuchung bekommen, so wurde es mir von mehreren Prüfern versichert.

 

Ob der HU-Prüfer allerdings merkt dass es sich um ein "Wohnmobil" mit Gasanlage handelt oder besser gesagt ob ihn dieser Umstand interessiert, steht wiederum auf einem ganz eigenen Blatt....

 

Unser Comfortline hatte auch über ein Jahr HU ohne Gasprüfung, das hatte uns der Vorbesitzer so überlassen.

 

Ich würde es allerdings nicht riskieren, wegen einer eventuell nicht gemachten Gasprüfung vor einer Fähre oder Ähnlichem abgewiesen zu werden (ob die Anlage genutzt wird oder nicht, ist denen recht Wurscht), auf den Fährkosten zu sitzen und einen ruinierten Urlaub zu erleben nur um die 50,-€ für die Prüfung zu sparen...

 

Bei einer Anmeldung als WoMo könntest du übrigens viel (Steuer)Geld sparen.... warum also PKW?

 

Grüße Clemens

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Hallo.

Die Gasanlage ist Bestandteil des Wagens.

Du hast eine Gelbe Erstbescheinigung, normalerweise

sogar unterschrieben.

 

Und so wirst du sie zum TÜV wohl in Betrieb nehmen müssen.

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Servus zusammen,

 

möchte das Thema nochmals aufgreifen. Muß nun auch zur ersten Gasprüfung. Habe aber keinen blassen Dunst, wie das abläuft.

Vorher schon mal sorry, wenn meine Frage etwas blöd daher kommt.

Die Kochstelle im Cali benutzen wir nicht. Daher haben wir noch nicht mal eine Gasflasche. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob eine

Gasflasche zur Gasprüfung angeschlossen sein muss.

Danke für eure Mühe.

Beste Grüße

Kurt

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Hallo Kurt,

unter Anderem wird die Abschaltung der Gasversorgung bei Ausfall der Flamme geprüft. Dazu werden die Brenner an gemacht und anschließend die Flammen gelöscht. Dann wird abgewartet, ob das Gas abschaltet. Das geht natürlich nicht ohne Gasflasche.

 

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Blöde Fragen gibt's hier nicht! ;)

 

Zur Gasprüfung ist definitiv eine Gasflasche erforderlich. Wir hatten das Glück, dass die Schwiegereltern noch eine rumstehen hatten, so hat uns das Ganze nur eine Füllung gekostet...

Seitdem steht die volle Flasche auch nur rum, da wir die Kocher bisher auch nicht nutzen.

 

Vielleicht könnt ihr ja kurzfristig eine Flasche ausleihen??

 

Die Prüfung dauert 20-30 Minuten... zunächst erfolgt eine Sichtprüfung, dann wird die Anlage mittels Prüfgerät unter Druck gesetzt und ca. 10-15min gewartet ob der Druck gehalten wird.

 

Ist dies soweit in Ordnung, wird der von Andre bereits beschriebene Abschalttest durchgeführt, dabei wird auch das Flammenbild kontrolliert und gecheckt ob die Brenner ordentlich arbeiten....

 

Wenn alles passt gibt's die Rechnung und den neuen Aufkleber.

 

Darauf achten wo der Prüfer die Plakette hinkleben will... laut Verordnung soll die in der Nähe des Kennzeichens hin, das ist allerdings doof, weil man dann immer auf dem Lack rumschrubben muss beim Wechsel.

Unser Prüfer fand diesen Umstand selbst doof und hat ihn deshalb auf die Heckscheibe geklebt... Ich liebe Leute die auch Gefühle für Autos haben.... :D

 

Da es mich trotzdem gestört hat, klebt das Ding nun wieder innen im Kleiderschrank, an der gleichen Stelle an der der Allererste auch hing....

 

Grüße Clemens

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Hallo Andre, Hallo Clemens,

 

vielen Dank für eure hilfreichen Infos und Tipps. Jetzt bin ich um einiges schlauer.

Da ich bereits im Dienstag den Termin habe, muss ich morgen gleich eine entsprechende Gasflasche besorgen.

Einen schönen Sonntag noch und

beste Grüße aus Franken

 

Kurt

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nur zur Info:

Die Gasprüfung muss alle 2 Jahre auch dann gemacht werden, wenn das Fahrzeug gar nicht zugelassen ist. Die TÜV-Plakette muss aber auch dann vergeben werden, wenn die Gas-Prüfung nur noch einen Tag gültig ist und natürlich ansonsten keine gravirenden Mängel am Fahrzeug sind. Heisst es ist NICHT notwendig, eine noch gültige Gas-Prüfung direkt vor der Hauptuntersuchung zu erneuern.

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Die Termine der Fälligkeit stimmen eh nicht überein, da der erste HU-Termin nach 3, der erste und alle weiteren Gssprüfungstermine bereits nch 2 Jahren sind, so daß jedes Jahr etwas zu tun ist (außer im 2.Jahr)

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Lies mal Beiträge #13 und #17, dann siehst du, dass deine Aussage nicht ganz richtig ist! ;)

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Was genau möchtest Du mitteilen? Ich habe 3 Jahre ab EZ zur nächsten HU, und wenn ich die von Dir ziterten Beiträge anschaue scheint sich das irgendwann geändert zu haben, 3 Jahre sind bis 3,5 t Wohnmobile zur Zeit Fakt. Siehe auch hier:

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Was ist jetzt "nicht ganz richtig"?

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sorry.... habe hier Gas- und Abgasuntersuchung in einen Topf geschmissen! Mein dummer Fehler!

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  • 1 Jahr später...

Servus zusammen,

 

mal ´ne Frage an Euch: Was zahlt Ihr denn üblicherweise für die Wiederholungsprüfung der Gasanlage?

Ich hab´s gerade machen lassen und dafür € 48,-- gelöhnt. Find ich jetzt ein bisschen heftig. Oder ist das der normale Preis?

 

Viele Grüße

Bernd

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Vor Zwei Jahren hab ich beim Küs 40€ bezahlt und letztens 45€..

Ich denke das ist so Standart mit den Prüfgebühren. 

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Mir hat der KÜS-Prüfer bei der HU gesagt, dass seines Erachtens die Gasprüfung bei meinem als PKW angemeldetrn Ocean nicht mehr erforderlich wäre. Er will sich aber noch schlau machen.

 

Ich werde die Gasprüfung jetzt um ein Jahr überziehen und das Resultat seiner Prüfung bei der nächsten HU sehen.

Bearbeitet von stiptec
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Da liegt er falsch. Es kommt nicht auf den Eintrag in der Zulassung an, sondern auf die Nutzung eines Fahrzeugs. Beim Ocean/Coast ist das eindeutig.

 

Auszug aus dem DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"

 

1. Geltungsbereich

Diese Technischen Regeln gelten für die Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen sowie in Falt- und Klappanhängerfahrzeugen, wenn deren Wände nicht aus Zeltmaterial bestehen. 1)

Anlagen zum Antrieb von Fahrzeugen fällen nicht unter den Geltungsbereich dieses Arbeitsblattes. Für Anlagen, die vor Erscheinen dieses Arbeitsblattes installiert worden sind, gilt auch für die Wiederholungsprüfung die Ausgabe des Arbeitsblattes, die zur Zeit der Installation der Anlage gültig war.

 

7. Prüfung von Flüssiggasanlagen

 7.1 Flüssiggasanlagen, auch Anlagenteile, sind vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen4) auf Einhaltung dieser Technischen Regeln zu prüfen. Es ist eine Dichtheitsprüfung nach der Druckabfallmethode mit Luft durchzuführen. Die Leitungen von der Anschlussstelle des Druckregelgerätes bis zu den geschlossenen Einstellgliedern der Geräte sind vor dem Einlassen  von Gas mit einem Überdruck von 150 mbar zu prüfen.5) Die Leitungen gelten als dicht, wenn nach einer Wartezeit  von 5 min für den Temperaturausgleich der Prüfdruck während der anschließenden Prüfdauer von 5 min nicht fällt. Anschließend sind die Geräte einer Brennprobe zu unterziehen. Über die Prüfung ist eine Bescheinigung auszustellen.

 

7.2 Bei serienmäßiger Herstellung kann durch einen sachkundigen Beauftragten des DVFG eine Typenprüfung der Flüssiggasanlage vorgenommen werden. Typgeprüfte Fahrzeuge sind einer Dichtheits-, Funktions- und Brennprüfung nach Abschnitt 7.1 zu unterziehen.

 

 7.3 Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren und nach Durchführung von Änderungen ist die Gesamtanlage erneut zu prüfen. Der Zustand der Anlage ist einer Sichtprüfung zu unterziehen, wobei auch Verbrennungsluftzuführungen und Abgasabführungen auf ordnungsgemäßen Zustand (z. B. freier Durchgang von Abgasrohren, in allen Teilen steigend verlegt, dicht und mit Rohrschellen fest montiert) zu überprüfen sind. Dichtheitsprüfung und Brennprobe nach Ab schnitt 7.1 sind zu wiederholen. 

Bearbeitet von ibgmg
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