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T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo) Zulassung, Versicherung, Steuer


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Hallo,

 

wenn der Arbeitgeber grundsätzlich die Nutzung von Privat-

Fahrzeugen zur dienstlichen Nutzung akzeptiert und keiner-

lei Einschränkungen bezügl. der Zulassungsart vereinbart

sind, dann spricht wohl Nichts dagegen auch ein Wohnmobil

für Dienstfahrten zu nutzen.

 

Viele Arbeitgeber schränken aber die Nutzung von Privatfahr-

zeugen für dienstliche Zwecke ein, also z.B. eben gerade

bezüglich Kraftstoffart, Zulassungsart, Versicherung, Unfallver-

sicherung, Insassenversicherung, durch Regelungen die statt

des Privatfahrzeugs ein Mietfahrzeug ab einer bestimmten Kilo-

meterzahl pro Jahr/Monat/Strecke einer Dienstreise vorschreiben,

oder ab einer bestimmten dienstlich veranlaßten Kilometergrenze

die Nutzung eines Firmenfahrzeugs vorsehen ...

 

Der Phantasie von Arbeitgebern, oder Tarifverträgen und Be-

trieblichen Vereinbarungen sind hier (fast) keine Grenze gesetzt.

 

Also auch hier ist, wie bei Steuer- und Versicherungsfragen stets

allein der Einzelfall entscheidend.

 

 

Gypsy

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Hallo,

 

nicht vergessen, dass Du - nachdem du Deine geplanten

Umrüstungsaktionen abgeschlossen hast - der WoMo

Versicherung auch den neuen Wert Deines Calis mitteilst

und durch Rechnungen nachweist.

 

Überprüfe in Deinen Versicherungsbedingungen auch,

ob und für wieviele Jahre Du im Falle eines Totalverlustes

(TK: Diebstahl; VK Totalschaden) den Widerbeschaffungs-

wert, den versicherten Kaufpreis, oder nur den Zeitwert

erstattet bekommst.

 

Weiters kläre genau welche Ausstattung Deines Fahrzeugs

mitversichert ist und welche nicht, dies gilt sowohl für fest

mit dem Fahrzeug verbundene Ausstattung (z.B. Markise,

Luftfahrwerk), aber auch für nicht fest mit dem Fahrzeug

verbundene Dinge ... also nicht nur Reisegepäck, etc.

 

 

Gypsy

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Ich finde, im link vom Gypsy

 

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ist sauber beschrieben, wieso der Cali als Wohnmobil zugelassen ist:

 

"Euro 5 ab 2009:

 

....Für Fahrzeuge für „besondere soziale Erfordernisse“ gelten darüber

hinaus lediglich die Grenzwerte für Fahrzeuge der Klasse N1 Gruppe III.

 

Als "Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse" gelten gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Verordnungsentwurfs Dieselfahrzeuge der Klasse M1 welche entweder:

 

1.) Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG (z.B. Krankenwagen, Wohnmobil) mit einer Bezugsmasse (= Masse des fahrbereiten Fahrzeuges abzüglich der Pauschalmasse des Fahrers von 75 kg und zuzüglich einer Pauschalmasse von 100 kg) von mehr als 2.000 kg oder

 

2.) Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse von mehr als 2.000 kg, die für 7 oder mehr Insassen, einschließlich Fahrer, ausgelegt sind, wobei ab 1. September 2012 Fahrzeuge der Klasse M1G (Geländewagen) im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG ausgenommen sind, oder

 

3.) Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse von über 1.760 kg, die speziell für gewerbliche Zwecke gebaut werden, um die Verwendung von Rollstühlen im Fahrzeug zu ermöglichen."

 

Das ist neu ggü. Euro 4. Bei Euro 4 galten für alle Fahrzeuge über 1760kg Bezugsmasse lediglich die Grenzwerte für Klasse N1 Gruppe III und konnten dennoch als M1 zugelassen werden.

 

Ab Euro 5 gelten nun o.g. Einschränkungen.

 

Alle MV, Carvellen, Kombis, Beach erfüllen Bedingung 2 (mind. 2000kg, mind. 7 Sitze) und können somit als M1 zugelassen werden.

Ein Cali Comfortline erfüllt nur Bedingung 1, die aber als Voraussetzung die Zulassung als Wohnmobil erzwingt.

 

Meines Erachtens kann ein Cali Comfortline nur als M1 zugelassen werden, wenn 7 Sitze inkl. Fahrer zulässig wären (Bedingung 2), was meiner Meinung nach nicht mit dem zulässigen Gesamtgewicht korreliert oder aber es müssen die Grenzwerte für Pkw's erfüllt werden, die für das Kaliber eines T5 wahrscheinlich nur mit großem technischen Aufwand erreichbar sind.

 

 

Da ist mitunter die Zulassung als Wohnmobil das kleinere Übel.

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Hallo Ben,

 

danke für Deine Erläuterung. Ich sehe das (leider) wie Du.

 

Hast Du in einer der bezogenen Richtlinien/Verordnungen

zum Punkt 1) "Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung"

(außer im ADAC Text) einen Hinweis auf Wohnmobile ge-

funden ? Ich (bisher) nicht.

 

Oder mit anderen Worten mir fehlt (noch) die Rechtsgrund-

lage ... der ADAC gibt das erst einmal nicht her.

 

So, oder so ... ab 01.01.2012 müßte VWN ... soweit ich das

interpretiere ... auch für N III die Abgasvorschriften analog zu

PKW M1 erfüllen ...

 

 

Gypsy

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Hallo Ben,

 

danke für Deine Mühe ... unter 5.1 ist es ja klar beschrieben.

 

Ich hatte anscheinend eine andere Version der 70/156/EWG,

denn meine Suche nach Wohnmobil brachte dort keinen Treffer.

 

Also ... Meine Alternativen:

 

1. Gebrauchten T5.1 No-Limit 4-Motion kaufen, oder

2. Damit leben, dass der T5.2 Cali mich deutlich mehr kostet als geplant, oder

3. Auf den T5.3 mit schadstoffärmeren Motoren bis max. 01.2012 warten, oder

4. Den Cali von der Agenda streichen

 

ich mag keine dieser Alternativen.

 

 

Gypsy

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Hallo, Ihr Ärmsten,

 

wie hoch ist die Steuer denn nun?

 

Ich habe reichlich gegockelt und finde nur widersprüchliche Angaben,

Toms Zulassungsbescheinigung ist unter Nr. 14 schon wieder anders als die Muster in den diversen Rechnern.

 

Sind es jetzt 210 oder 290 €?

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Hallo Chris,

 

bitte nicht diesen Punkt. Wir wollen Dich doch alle als T5ler hier behalten. ;)

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Weder noch.

Das Ding liegt im Büro, ich kann's also nicht hervorzerren.

Es sind bei mir ca. 390,- Jahr, wenn ich nicht irre. Ein Mix aus Hubraum und Schadstoff. Falls ich am Montag dran denke, ziehe ich das Ding raus und schreib's hier rein.

 

@Gipsy

 

Fahrtenbuch ist für mich wie Knoblauch für den Vampir. Ich fahre mit der 1%-Regel, auch wenn ich auf ca. 75-80% betriebliche Fahrten komme. Auf diese Bürokratie habe ich keine Lust.

 

Ich denke, die Nummer mit dem mobilen Büro wird schon gehen - auch wenn Dir das nicht hilft. Es braucht ein wenig Geduld und erstmal einen Termin mit dem TÜV-Ing. Wenn es formal nicht geht wird es zumindest die Argumentation des Steuerberaters gegenüber dem Prüfer und wir sind sehr zuversichtlich damit durchzukommen, auch weil sich der Anteil Dienstfahrten anhand der Aktivitäten für Kunden leicht nachweisen läßt.

 

Und ja, die Regelungen zu Dienstfahrten mancher Arbeitgeber sind mehr als abartig. Die erreichen das Niveau deutscher Bürokratie - anderseits ist das Politikgerangel und der Klüngel in manchen Großkonzernen auch nicht besser als das unseres Staates...

Ich hab's da einfach - ich mach die Regeln in der Firma ;)

Aber mit der Steuerprüfung muß ich schon noch klarkommen dabei.

 

Gruß

 

Gunther

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.... nee, das gilt für Pkw.

 

Als Wohnmobil geht es nach Masse (früher Gewicht)

 

2 t fix, dann steigend je 100 kg.

 

Ist S5 = Euro5?, dann wären es nur 210 €.

 

Damit wäre auch die teurere WoMo-Versicherung zumindest für mich teilweise kompensiert.

 

WoMo hat übrigens zumindest bei der HUK den Vorteil, keine km-Begrenzung und kein Garagen-Abstellzwang.

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Ich meine, wie Onk schon schrieb: weder noch

 

Der Californa Comfortline ist meines Erachtens zulassungstechnisch ein Wohnmobil, finanztechnisch aber ein Pkw Euro5 (Schlüsselnummer 35B0)

 

Bedeutet im Fall Onk's Cali 103kW SG6 mit 203g/km CO2 = 356€

Bedeutet im Fall Toms's Cali 132kW DSG7 mit 214g/km CO2 = 378€

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Genau so ist es. 356,-€

Jetzt wo ich die Zahl sehe erinnere ich mich genau.

Und ja, es ist ein 35B0. Das erwähnte ich ja auch schon.

Ich weiß ganz genau, das da ein Teil nach Hubraum und einer nach Schadstoff war.

Einfach geht in Deutschland einfach nicht - und die EU ist da nicht besser.

 

Gruß

 

Gunther

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Hallo nochmal,

 

Tom hat ja schon seine Zulassungsbescheingung eingescannt,

 

0603 AQQ wird bei keiner der Versicherungen, die ich probiert habe, als Pkw erkannt, außerdem steht Wohnmobil drin.

 

Also, sowohl steuerlich als auch versicherungstechnisch klarer Fall.

 

Da die Versicherungsprämie deutlich anders berechnet wird als bei Pkw, bleibt nur die Frage offen, wie hoch ist die Steuer.

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