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T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo) Zulassung, Versicherung, Steuer


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Ich suche, aber finde nix!

 

 

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Ich suche, aber finde nix!

 

 

EDIT: gefunden!

 

Genau, gefunden.

Steht in der Serienausstattung und wird nun auch noch in die Mailbox des Händlers flattern, während Tom sicher nochmal an VWN antwortet ;)

 

So oder so- wenn das Typgenehmigung für den Cali nicht geht wird alles toben nicht helfen. Dann brauchen wir einen Workaround - oder fahren ab jetzt Wohnmobil...

 

Gunther

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Hallo,

 

noch nichts elementares Neues, nur ein Stand:

 

- Mein Händler hat mit der Vertriebsleitung gesprochen. Man sucht nach einer Lösung um wieder als PKW zulassen zu können. Das Problem ist auch bei VW bekannt....

- Ich lasse mit einem TÜV-Ingenieur klären, ob eine Umschreibung auf PKW drin ist und was das bedeutet.

- Alternativ der Versuch als Sonderaufbau mobiles Büro. Das wird Stand meines Wissens dann in der Versicherung behandelt wie Womo.

 

Gruß

 

Gunther

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Ehrlich gesagt, weiss ich nicht was ich antworten soll!

 

Sicherlich hätte man jetzt vielleicht die Möglichkeit vom Rücktritts vom Kaufvertrag, aber das möchte ich nicht!

 

Telefonsich ist mir auch mitgeteilt worden, dass man die Problematik marketingtechnisch erkannt hat, und mit Hochdruck daran arbeitet, wieder eine PKW Zulassung zu verwirklichen. Schön von Gunther, dass er die gleichen Infos erhalten hat. Dann scheint ja was dran zu sein.

 

Ich rechne jedoch nicht mit einer Änderung in den nächsten 12 - 24 Monaten.

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>2.500kg mind. 7 Sitzplätze? hmm...

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Hallo Tom,

 

da pendle ich jetzt zwischen Wut, Enttäuschung, Frust,

Entzug, und Resthoffnung, das eine baldige Zulassung als

PKW möglich sein wird.

 

Ausgerechnet jetzt diese Hiobsbotschaft - kurz vor der

Bestellung meines Traum Calis mit 4-Motion und DSG.

 

Dabei reicht mir schon die Überzeugungsarbeit gegen die neue,

aber leider immer noch aktuelle Position meiner Holden ... ach

Fernreisen sind doch sooooo schöööööön ... bereits vollkommen

aus um mein Cali4ever Feeling und mein Gleichgewicht gründlich

zu strapazieren ...

 

Was ist eigentlich mit AdBlue (Bluemotion)? Immerhin ... da

könnte der T5.3 Cali - evtl. ja zum MJ2012 - vielleicht doch

etwas weniger Partikel und NO2 (bis zu 90% weniger) in die

Luft pusten ?

 

Denn soweit ich die Fundstellen interpretiere liegt es nicht am CO2,

aber diese EU Richtlinien sind ja durchaus komplex ... (siehe Links):

 

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so ein Mist

 

 

Gypsy

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Hallo,

 

ich sehe das nicht als Rücktrittsgrund, denn die Zulassung als

PKW wird ja an keiner Stelle ausdrücklich zugesichert und kann

somit IMHO auch nicht als Mangel gesehen werden.

 

Aus dem Typschild gem. Online Serienausstattung ist dies nicht

abzuleiten, denn der Cali ist ja ein Fahrzeug der Gruppe M1, aber

eben auch ein "Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung" gem.

Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung Nr. 692/2008 und Nr. 715/2007,

sowie Richtlinie 70/156/EWG (wobei ich dort den Hinweis auf Wohn-

mobile wie dies der ADAC beschreibt nicht gefunden/verstanden

habe). Links im letzten Beitrag für die Rechts- und Sachkundigen,

die die Rechtssystematik und den Text womöglich auch verstehen.

 

Außerdem will ich einen neuen Cali mit PKW Zulassung und keine

Rücktrittsgründe sammeln ...

 

wie auch immer ... schon mal vorsorglich ... will hier jemand alsbald

seinen T5.1 Cali No-Limit 4-Motion 6SG verkaufen, ich mein ja nur ...

 

 

Gypsy

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Hallo,

 

ich hoffe/baue auf gute Nachrichten aus dieser Ecke ...

 

 

Gypsy

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Den Gedanken hatte ich schon ein paar Posts vorher. ;)

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Hallo,

 

blöder, noch blöder, am blödsten ...

 

da schreibe ich schon vor einem halben Jahrhundert,

dass der Cali serienmäßig als So.-Kfz-Wohnmobil ge-

liefert wird ....

 

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und damals ist mir kein Licht aufgegangen, dass das

auch bedeuten könnte, dass eine Zulassung als PKW

ersatzlos entfällt ...

 

blöd ... wobei ich leider die Quelle nicht mehr finde ... war

das damals so im Online Konfigurator ?

 

 

Gypsy

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ich schnalle ab... Ja wo ist diese Info blos her?

 

Vom Zeitraum müsste sie vor der IAA also vor der offiziellen Ausgabe der Prospekte kommen.

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@ onk,

 

das mit der Umschreibung als PKW wird man wohl vergessen können, so weit wird sich wohl kein TÜV-Ingenieur aus dem Fenster lehnen und gegen gültiges Recht verstossen. Solche Aktionen wären auf Jahre dokumentiert und nachvollziehbar, wird letztendlich alles bei der Zulassungsstelle hinterlegt.

Also hier kann ich Euch mal keine Hoffnung machen.

 

T2-Fahrer

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Hallo,

 

tja ... das war damals eine vorbesetzte Option (nicht abwählbar,

hellgrau) in diesem vorab-Online-Konfigurator, der inzwischen auch

aktualisiert ist, man aber immer noch - alternativ - einen T5.1

konfigurieren kann ...

 

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da im "finalen" Konfigurator diese Option verschwunden war/ist,

und nur der Hinweis auf EG M1-PKW blieb gab es auch keine Ver-

lassung (falsch gedacht) eine Zulassung als PKW zu unterstellen.

 

 

Gypsy

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Abwarten. Ich bin da auch sehr skeptisch. Aber Fragen schadet ja nicht. Wer am Start aufgibt hat schon verloren. ;)

Ich könnte mir vorstellen, dass man dabei in eine andere, schlechtere, Schadstoffklasse rutscht. Aber ich verstehe zu wenig davon. Dieser europäische Wirrwar ist ja noch schlimmer als unsere deutsche Bürokratie. Da blick ich nicht durch. Das von Tom früher angeführte Zitat kann man Dank nicht eindeutiger Interpunktion im englischen Text nach meinem Verständnis auch schon in zwei Spielarten lesen.

So oder so, ich sehe meine Chance eher im Umschlüsseln des SA auf "mobiles Büro". Damit dürfte auch vielen andern geholfen sein, die auf Firma zulassen. Reduziert den Diskussionsbedarf erheblich....

 

Gruß

 

Gunther

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Hallo,

 

wer sich nur aus steuerlichen Gründen Sorgen macht einen

als Wohnmobil zugelassenen Cali zuzulegen, der kann sich

IMHO beruhigt zurücklehnen, denn mit einem ordungsgemäß ge-

führten Fahrtenbuch ist er wohl auf der sicheren Seite.

 

Das Problem ist hier nicht der Cali, oder die Finanzbehörden,

sondern allein die Selbstdisziplin des Nutzers das Fahrtenbuch

tatsächlich ordungsgemäß zu führen.

 

Wer ohnehin nicht mehr als 50% betriebliche/berufliche

Nutzung nachweisen kann, der kann so, oder so weder die 1%

Regelung nutzen, noch die tatsächlich auf die betriebliche

Nutzung entfallenden Kosten geltend machen.

 

Der Weg zum Steuerberater ist unerläßlich, denn nur dort be-

kommt man auf der Grundlage der aktuellen Bestimmungen

verläßliche Beratung, die die individuelle Situation umfaßt.

 

Schade nur, dass es bei mir kein steuerliches Problem ist.

 

 

 

Gypsy

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