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T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo) Zulassung, Versicherung, Steuer


Empfohlene Beiträge

Servus,

 

klar, jetzt hast du es ;):D

 

Blöd ist halt nur, dass es nicht ersichtlich ist wie die Rate beim Cali alleine ist (ich schätze deutlich niedriger, da in den "Zielregionen" der Cali mit den Einbauten wohl nicht gar so beliebt sein dürfte).

 

Einzig der T5.2 dürfte hier nicht enthalten sein, da es den mit 2.5TD nicht gibt, was aber leider bei den Versicherern nichts ändert, leider ...

 

VG

 

CaliMUC

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Moin,

 

und hier gibt´s auch ein Beispielschreiben an das Finanzamt:

 

T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo), Zulassung, Versicherung, Steuer, Parken

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Hallo,

 

und hier einen netten Steuerrechner:

 

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Gypsy

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

 

gestern bekam ich nun auf meinen Einspruch hin den neuen Steuerbescheid. Das Finanzamt hat ohne weiter Rückfragen meinen Cali, der als PKW zugelassen/umgeschrieben worden ist nun als Wohnmobil versteuert - und das in Baden-Württemberg.

 

Ich möchte mich nochmals bei allen für Ihre Beiträge und Hilfe (gerade wegen der "Umschreibung" beim TÜV) bedanken.

 

Jochen

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  • 3 Wochen später...

Ich hol den Fred mal wieder hoch, da ich aktuell noch ein wenig Klärungsbedarf habe. Das Thema ist zwar schon in mehreren Beiträgen viel diskutiert worden, hab da jedoch einen Punkt gefunden über den ich hier noch nichts gefunden hab.

Erst einmal kommt für uns nur PKW-Zulassung wegen der hohen SF-Klasse in Frage, tja und wegen der Steuer besteht das Finanzamt auf die Eintragung im Fahrzeugschein. Bin jetzt auf der Suche wie ich das Finanzamt festnageln kann und bin im Kraftfahrzeugsteuergesetz auch auf den bekannten §2 Abs2b gestoßen, der klar aussagt was ein Wohnmobil ausmacht.

Soweit so gut, aber dann §13 Abs1 dort steht "Die Zulassungsbehörde darf ein Fahrzeug erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn die Besteuerungsgrundlagen im Sinne von § 8 festgestellt und im Fahrzeugschein ausgewiesen sind und wenn nachgewiesen ist, dass den Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer genügt ist....", also doch ohne Eintragung keine WoMo-Steuer oder wie? Oder verstehe ich da was falsch, viele Finanzämter versteuern ja trotz PKW-Eintragung als WoMo?

Im §8 wird übrigens festgelegt wie die Steuer zu berechnen ist (PKW nach Hubraum, WoMo nach Gewicht, etc.).

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  • 3 Wochen später...

Hallo,

 

ich habe am 30.12.11 einen neuen California Europe bestellt.

 

Da mein Händler mir sagt, dass ich diesen nur als Wohnmobil zulassen kann, habe ich hier mal gestöbert, ob es so richtig ist.

 

Nach einer gefühlten Ewigkeit habe ich jetzt aufgegeben und brauch eure Hilfe.

 

1. muß ich ihn wirklich als Wohnmobil zulassen. Gibt es Umschreibungsmöglichkeiten über den TÜV? Wenn ja. Wie teuer ist das?

 

2. Wenn als Wohnmobil. Welche Versicherung ist empfehlenswert?

 

3. Diese Frage geht an alle Selbständigen. Gab es Probleme mit dem Finanzamt? Habt ihr die 1% Versteuerung? Wie sieht es aus mit Fahrtenbuchregelung?

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Hallo,

 

ja, haben einige hier schon gemacht. Kosten ca. 50 € beim Schwachverständigen, in Hessen ca. 35 € für das Arbeitsbeschaffungsamt, das das Gutachte genehmigen muß, ca. 20 € bei der Zulassungsstelle.

 

Probleme kann es mit der Versicherung geben, weil der Typschlüssel unverändert bleibt und es ohne weitere Verhandlungen bei WoMo bleibt, auch wenn in der Zulassungsbescheinigung jetzt Kombilimousine steht.

 

Nach meinem Kenntnisstand wurde im MJ 2010 der Comfortline nur als WoMo ausgeliefert, davor und danach wahlweise auch als Pkw.

 

Bezüglich der Versicherungsprämie hängt es stark von Deinen persönlichen Verhältnissen ab. Steht aber hier schon alles irgendwo geschrieben.

 

Vorteil WoMo-Versicherung für Vielfahrer: keine km-Begrenzung,

ansonsten keine Garagenpflicht.

 

Ich würde diese Klimmzüge wegen (in meinem Fall) 100 € im Jahr nicht mehr machen.

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Hallo Peter,

 

vielen Dank.

 

Ich hoffe meine anderen Fragen werden auch noch von den Fachkundigen Lesern beantwortet.

 

Gruß Mirco

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Hallo Mirko,

seit diesem Jahr sind wir bei der

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. Dort haben wir einen Vertrag abgeschlossen und sind bei der Kravag versichert. Die Versicherung war schlappe 100 € günstiger als unsere vorherige. Wir sind jetzt jährlich mit 444 € dabei. Dazu haben wir uns noch eine Inventarversicherung geleistet. Trotzdem bleiben wir unter unserem vorherigen Beitrag drunter. Allerdings haben wir auch einen ÖD-Tarif.

 

Du kannst dir ja erst einmal ein Angebot im Netz erstellen. Da bekommst du schon mal 'nen Überblick.

 

Viel Spaß wünscht

callivan

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Was für einen Antrieb?

Wo zugelassen? Deutschland?

 

 

Stimmt beim 4Motion!

Beim 2motion kann man ihn auch anders bestellen!

Nach einer gefühlten Ewigkeit habe ich jetzt aufgegeben und brauch eure Hilfe.

 

hat Peter ja schon beantwortet!

 

u.a. RMV Reisemobilversicherung!

 

 

 

 

Es stimmt, dass ein Wohnmobil wohl auffälliger ist. Aber das ist ein Porsche doch auch :D

 

Finanzamts- und Steuerrechtlich gibt's beim Sachbezug für Selbstständige keinen Unterschied. Die 1% Regelung funktioniert genau wie beim PKW auch.

Alternativ geht auch Fahrtenbuch.

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Ich werde ihn dann wohl als PKW umschreiben lassen. Beim Porsche gabe es bisher keine Probleme. Ich sehe für mich doch eine Vielzahl von Vorteilen ihn als PKW umzuschreiben. Ist aber wahrscheinlich individuell zu sehen.

 

Gruß Mirco

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Moin,

 

heute kam dann endlich der korrigierte Steuerbescheid mit einer Rückzahlung von 158 Euro.

 

Das hat übrigens so lange gedauert, weil das System beim Finanzamt den Aufbautyp AC nicht zur Wohnmobilbesteuerung akzeptiert hat. Erst nachdem der Sachbearbeiter dort wieder SA reingeschrieben hat, klappte es dann endlich.

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  • 2 Wochen später...

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So, mein Cali wird jetzt ebenfalls als Womo versteuert, Zulassung bleibt Pkw :)

 

Herzlichen Dank an Wolf (JoJoM) für das hilfreiche Musterschreiben, an Wenzi und Thorsten (jaco) für ihre hilfreichen Tipps hier im Board und "drüben", sowie natürlich an all die anderen Boarder die hierzu ihre Erfahrungen gepostet haben :danke:

 

Ganz so einfach war's allerdings nicht, ob das prinzipiell an der Zulassung in Baden-Württemberg liegt? - keine Ahnung.

Nach dem Anschreiben des Finanzamts mit Bildern nach dem Muster von Wolf hat sich nach ein paar Wochen eine nette und sehr(!) hilfsbereite Sachbearbeiterin telefonisch bei mir gemeldet.

"Selbstverständlich wird der T5-Cali als Womo anerkannt, aber zur Änderung der Besteuerung wäre zuvor eine Änderung der Zulassung von Pkw-Kombi auf Womo zwingend erforderlich" - also genau das was wir ja nicht wollen ?(

 

Nach ein paar Tagen der Überlegung wie ich jetzt weiter vorgehe, habe ich dann das Finanzamz per eMail ganz höflich gebeten mir dies schriftlich mitzuteilen, damit ich mit diesem Statement beim Finanz-Gericht vorreiten kann. Bei anderen T5-California Besitzern hätte dieser Weg zum gewünschten Ergebnis geführt :D

 

Vor ein paar Tagen kam nun, wieder nach ein paar Wochen (o. K, es war Weihnachten und Neujahr dazwischen), überraschend und ohne weiteren Kommentar der neue Steuerbescheid mit Besteuerung als Womo =)

 

Viele Grüße

Ralf

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Moin Ralf,

 

das war auf jeden Fall der schnellste Weg, um die Herrschaften ans Lesen zu bringen. In dem im Musterschreiben genannten Paragraphen steht ja drin, nach welchen Kriterien die Versteuerung als Wohnmobil erfolgen muss. Und da ist von keiner Zulassung die Rede.

 

Der Ursprung dieses Musterschreibens kommt übrigens von Tom, muss man der Ehrlichkeit halber sagen!

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