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T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo) Zulassung, Versicherung, Steuer


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Hallo zusammen,

 

ich möchte zwar nicht doppelt posten, aber es ist ja doch schon ein spezielles Thema explizit für den Calinisten interessant.

 

Ich kopiere einfach mal rein:

 

...... ich möchte abschließend hier berichten, dass meine Klage beim Finanzgericht bzgl. der Besteuerung des Cali als Wohnmobil OHNE Umschreibung Erfolg hatte!! Ich habe den geänderten Steuerbescheid erhalten, das Finanzamt erklärt die Angelegenheit in der Hauptsache als erledigt (pffft, kann es gar nicht *g*, das muß ich schon machen). Bisschen Quälerei mußte noch sein; man bat mich zu einem Vorführtermin. Die wollten mich mal persönlich kennenlernen, sage ich, weil die Abänderung des Steuerbescheides bereits vor dem Besichtigungstermin meinem Anwalt gegenüber signalisiert war. ...........

 

Hier der Link, falls jemand Interesse hat, den gesamten Thread zu lesen:

 

http://www.t5-board.de/board/t5-california/33539-wie-kriege-ich-das-finanzamt-ran-4.html#post525105

 

 

Ich freue mich jedenfalls!! Hurra!!

 

 

Grüße

Wenzi

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Meinen Glückwunsch!

 

vielleicht erstellen wir hier gemeinsam eine FAQ wie man den Cali zum WOMO umversteuert.

 

Mit Musterbriefen und so!

 

Freiwillige vor!

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Hallo in die Runde der Cali-Liebhaber,

 

hinsichtlich der KfZ-Steuer beim Cali gibt es folgende Rechtslage :

 

Im Gesetzestext des § 2 Abs. 2b Kraftfahzeugsteuergesetz ist wörtlich festlegt, welches Fahrzeug unter welchen Voraussetzungen als Wohnmobil (für die Kfz-Steuer) anzusehen ist :

 

* Fahrzeug der Klasse M

(=Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern)

* mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG,

(=Sitzgelegenheit mit Tisch; Schlafplätze, die auch umklappbare Sitzgelegenheiten sein können,Kücheneinrichtung mit Spüle (Frisch- und Abwasser) und Kochgelegenheit,Schrank bzw. Stauraum)

* wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist

 

Alles Voraussetzungen, die unser geliebter Cali erfüllt....

 

Ebenfalls wichtig zu wissen :

 

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz ist Bundesgesetz und gilt somit in ALLEN Bundesländern, wird aber offensichtlich (fälschlicherweise) unterschiedlich angewandt.

 

Das der Cali die erforderliche Stehhöhe nur erreicht, wenn das Aufstelldach hochgefahren ist, stellt keinen Hinderungsgrund dar. Die Küchen- und Spülennutzung ist beim bestimmungsgemäßen Gebrauch nur im Stand erlaubt und dann können wir das Dach locker hochfahren....

 

Die Klassifizierung im KfZ-Schein ist völlig irrelevant, wichtig sind allein die tatsächlichen Verhältnisse.

 

Es gibt offensichtlich ein ganz aktuelles Urteil vor einem Finanzgericht, dass den Cali für die KfzSteuer als WoMo einstuft.

 

Wer konkrete Fragen zu der Thematik hat, kann sich gerne bei mit melden.

 

Grüße

Thorsten

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Nun,

 

Musterschreiben für den Einspruch kann ich gerne einkopieren .... die Klage einscannen ... musst sagen wie das am sinnvollsten für Dich ist.

 

Das Erledigungsschreiben des FA hat der Hund angefressen *echtwahr!*. Obere rechte Ecke fehlt *grumpf*. Alles wesentliche kann man dem Schreiben aber entnehmen.

 

Grüße

Wenzi

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Neee,

 

das ist so nicht richtig. In der Sache selbst wird _nicht_ entschieden (Umschreibung durch den TÜV ja/nein), da das FA schlicht den Steuerbescheid antragsgemäß ändert, ohne Begründung!, und "das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt". Dem stimme ich natürlich zu, weiter Aufwand wäre unsinng. Damit ist die Sache durch. Das Gericht wird in seiner Begründung auf die Sachlage nicht weiter eingehen.

 

Schade eigentlich, nicht wahr?

 

Zeigt aber nur, dass jedwede Argumentation in eine andere, als die von Jaco dargestellte, Richtung erfolglos sein wird. Jedenfalls sieht es mein FA (endlich) so :] .

 

Wie geschrieben, die Gesetzeslage ist Bundesrecht. ALLE FA MÜSSEN SO ENTSCHEIDEN!!

 

Gerne gebe ich das AZ des Urteils bekannt, sobald es mir vorliegt. Hilft mit Sicherheit bei der Argumentation.

 

Grüße

Wenzi

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Guten Abend,

mich würde zu diesem Thema mal interessieren, ob sich bei Womo- Zulassung etwas bezüglich der Umweltplakette ändert. Ich habe mehrfach gehört das ältere T4 mit einer solchen Zulassung keine Plakette erhalten, aber mit PKW-Zulassung und selben Schadstoffnummern schon.

Gruß Daniel

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Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Schlüsselnummer gar nicht mehr entscheident!

Wenzis Fahrzeug ist nach dem Fahrzeugschein bzw. nach der Neuen Zulassungsbescheinigung immer noch ein PKW.

 

Nur steuerrechtlich ist es jetzt ein Wohnmobil!

 

Aber so ganz blicke ich nicht mehr durch!

 

Ich glaube meine

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muss ich komplett überarbeiten.

 

Bitte helft mir dabei!

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Ja aber genau davor habe ich Angst, später wird einem daraus ein Strik gedreht. Bei der Versteuerung der Mitsubishi L 200 (wurden als LKW) zugelassen und ausgeliefert und nachträglich PKW Steuer erhoben. Sogar Rückwirkend! Also mich würde es nicht wundern, wenn auch bei der Womo Versteuerung (auch ohne Umschlüsselung) irgendwann jemand auf die Idee kommt und sagt die Umweltplakette sei nicht mehr die richtige. Was dann?

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Keine Ahnung! Dem sollten wir auf den Grund gehen!

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Hi,

 

ich versuchs mal:

 

Es gibt ein Gesetz, oder eine Verordnung (siehe Jaco's Beitrag), in dem definiert ist, nach welchen Kriterien ein FZ als WoMo zu beurteilen ist. Punkt.

 

Und ein WoMo kostet xEuro Steuern. Punkt.

 

Mehr nicht!!! Nix mehr.

 

Emissionsklasse wurscht, Versicherung wurscht.

 

Es ist uninteressant, was in den FZ-Papieren steht (nach derzeitiger Gesetzeslage). Der Finanzbeamte muß sich ein Bild davon machen, um was für ein FZ es sich handelt und er muß die Gesetze anwenden. Am nahe liegendsten ist hier die Inaugenscheinnahme. Er ist dazu verpflichtet. Habe ich auch irgendwo in den Weiten des Netzes gefunden, die Bestimmung, die die steuerlichen Entscheidungsträger verpflichtet, sich im Zweifel das FZ vorführen zu lassen. Oder sich Fotos schicken zu lassen.

 

So.

 

Alles andere wird nach den Eintragungen im FZ-Schein entschieden. Die Versicherung kuckt nach der Schlüsselnummer, die Plaketten werden nach Emissionsklasse vergeben, Emissionsklasse steht im FZ-Schein. DA WURDE ABER NIX GEÄNDERT.

 

Das FZ ist immer noch ein Kombifahrzeug der Klasse M, so wie bei Auslieferung. Ein Pkw mit Grüner Plakette und WoMo-Ausbau.

 

Alles bleibt wie es ist. Weshalb hier auch kein Strick gedreht werden kann. Wenn sich die Gesetzeslage ändert, aber das Gesetz ist ja erst in 2006 geändert worden, dann bin ich da wo ich heute auch stehen würden. Oder eben ganz woanders, je nach Wunsch des Gesetzgebers.

 

#Carsystem:

 

Das ist ja auch so passiert, wie du es schreibst, mit der Gesetzesänderung in 2006. Echte WoMo's über x Tonnen Gesamtgewicht, 3,5 to glaube ich (=eingetragen im FZ-Schein) wurden plakettenmäßig schlechter gestellt = Steuern wurden erhöht für Dreckschleudern ohne DPF, und zwar rückwirkend. Da laufen aber auch Klagen.

 

Ja, und dann diese riesen Gelände-FZ, die alle als Lkw, und damit kostengünstiger als ein Pkw, zugelassen waren. Dieses Loch wollte man stopfen. Die Geländewagen sind Pkw und kein Lkw. Leute, die sich dicke fette Auto leisten konnten, haben auch noch Steuern gespart. Genauso wie die Busse, die nur ne transportable Küche drin hatten und plötzlich steuerbegünstigt als WoMo versteuert wurden. Weißt du, was son alter T4 an Steuern kostet? Ich meine, es waren 740 Euro, wenn ich mich recht erinnere, jedenfalls habe ich immer geheult, wenn der Bescheid kam. Also die unechten WoMo's ohne AD oder HD. Das ist der Hintergrund.

 

Es sollten steuerliche Schlupflöcher gestopft werden. So kam es zu der o. g., aus meiner Sicht korrekten, Definition, was eigentlich ein WoMo ausmacht.

 

Und ein Cali ist ein WoMo. Wer wollte das bestreiten.

 

Grüße

Wenzi

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Vielen Dank,

das hört sich schlüssig an, werde auch meinem FA. mal auf den Zahn fühlen.

Wenn nach und nach Immer mehr Cali-Fahrer Anträge einreichen, dürfte es immer einfacher werden. Ohne großen Aufwand.

Gruß Daniel

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Ich noch mal,

Würde mich sehr über ein Musterschreiben freuen.

Noch mal Danke und Gruß von Daniel

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Ich kann Wenzi dazu nur 100% beipflichten.

Habe die Chose auch hinter mir (allerdings zum Glück ohne Anwalt und Gericht) und es ändert sich in den Fahrzeugpapieren und damit für die Plakette rein gar nichts. =)

Genausowenig kann damit einem auch in der Zukuft ein Strick daraus gedreht werden.

 

Zu beachten gilt aber, wenn es aus irgendwelchen Gründen z.B. durch Umbauten am Fahrzeug, die in die Papiere zwecks allgemeiner Betriebserlaubnis eingetragen werden müßen, zu Änderungen kommt, meldet die Zulassungsstelle dies automatisch dem FA, diese hat wieder die "Pkw"-Daten und man bekommt wieder einen Steuerbescheid als Pkw und müßte wieder von vorne die Änderung beantragen.

Die Frage ist dann, wie oft das FA dieses Spiel mitmachen würde...wichtig für Tuningfreaks. ;)

 

 

Ja, genauso ist es. Imho mußt du die Abhandlung über die Steuer nicht überarbeiten, gilt alles so weiter, sondern lediglich um die Variante "lt. Papiere Pkw, damit auch versichert als Pkw, nachträgliche Umschreibung des Steuerbescheides - nicht der Fahrzeugpapiere - direkt beim FA zum Wohnmobil rein steuerrechtlich möglich", oder so ähnlich formuliert...

 

Kernpunkt ist ja, das man sich das jeweils Beste aus den beiden Abgabesystemen Versicherung und Steuer rauspicken kann - ein für Deutschland nahezu unglaublicher Vorgang. ;)

 

Gerade Califahrer mit hohem Schadenfreiheitsrabatt fahren im Regelfall mit der Versicherungsvariante "Pkw" immer wesentlich günstiger, da es als WoMo nur bis 50% SF gibt und die Zuschläge für den Fahrzeugwert (in den ersten Jahren zwangsweise sehr hoch) wegfallen.

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@alle,

 

hier kommt mein - erfolgreicher - Einspruch. Dazu gab es eine Seite Bilder von der Digicam. Es wurde sofort umgeschrieben, ohne weitere Rückfragen. Ich hatte auch schon im anderen Board davon berichtet.

 

Grüße

Uli

 

----------------------

 

Kfz-Steuer zu xxxxx

Einspruch gegen die Steuerfestsetzung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen den Beschied vom 19.03.2009 lege ich hiermit fristgerecht Einspruch ein.

 

Begründung: Das Fahrzeug ist ein Campingfahrzeug des Typs VW California. Es ist zwar als Pkw zugelassen, erfüllt aber alle Merkmale, die laut Kfz-Steuergesetz für die Einstufung als Wohnmobil vorgegeben sind. In dem Gesetz steht nach meinen Erkenntnissen nicht, dass hierfür eine Eintragung als Wohnmobil erforderlich wäre.

 

KfzStG $2 Abs. (2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.

 

Ich habe einige Bilder vom Fahrzeug beigelegt, damit sie sich einen Eindruck verschaffen können. Ich bin bei Bedarf auch gerne bereit, das Fahrzeug vorzuführen.

 

Ich beantrage daher die Änderung des Steuerbescheides und die Festsetzung der Steuer nach dem Tarif für Wohnmobile.

 

Mit freundlichen Grüßen

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  • 2 Wochen später...

Hallo Ihr Steuerfreaks,

 

alles redet vom Umschreiben auf WoMo. Was mich dazu noch interessiert ist die Höhe der Einsparung, wenn ich ihn als WoMo versteuern lasse.

Kann hier jemand diesbezüglich einen Betrag nennen?

 

Danke

 

Konrad

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