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Fahrzeugpapiere - Reifen / Felgen


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Moin,

sie in einem anderen Beitrag berichtet haben wir gestern unseren neuen Bulli erhalten. Beim PrĂŒfen der Papiere ist mir Folgendes aufgefallen:

Der Bus ist mit den Disc Felgen ausgestattet. 255/45 R 18.

In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist die Felgen/ ReifengrĂ¶ĂŸe unter Punkt 52. Anmerkungen aufgefĂŒhrt.

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist unter Punkt 15.1,2 die Bezeichnung 215/60 R 17 eingetragen... unter 22. finden sich keine Angaben zu der Reifen bzw. Felgen. Bei dem VorgĂ€nger standen dort die, vom Normalen abweichenden, GrĂ¶ĂŸen.

 

Ist das i.O?

Wenn ja, muss man die EG Übereinstimmungsbescheinigung dann immer dabei haben?

 

Schöne GrĂŒĂŸe und schöne Ostern wĂŒnscht

Ulrich

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Hallo,

 

alles i.O. so wie es ist.

 

Und das COC muss man nicht mitfĂŒhren.

 

Gruß T2-Fahrer

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Wie T2-Fahrer schon schrieb, ist alles i.O. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist nur die gĂ€ngigste ReifengrĂ¶ĂŸe eingetragen. Alle anderen zulĂ€ssigen GrĂ¶ĂŸen sind der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) zu entnehmen. Das ist aber schon seit 01.10. 2005 ( da wurden die neuen Papiere eingefĂŒhrt) so.

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Danke fĂŒr die Infos. Dann bin ich ja beruhigt. - Diese Ahnungslosigkeit kommt davon, wenn man sich so selten ein neues Auto gönnt.

 

Liebe GrĂŒĂŸe und schöne Ostern

Ulrich

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Guten Morgen,

 

diese Abweichung ist mir jetzt auch aufgefallen. Da stellt sich mir aber eine Frage:

 

Was passiert bei einer Polizeikontrolle? Gucken die dann online in die COC?

 

Da wir im unmittelbaren Grenzgebiet wohnen, könnte das im Ausland zu Problemen fĂŒhren?

 

Schönen Gruß aus Aachen,

 

Uli

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Moin Uli,

 

die COC Bescheinigung solltest Du auch zusammen mit Deinem Auto bekommen haben. Nehme die oder einen Kopie einfach mit.

 

Viele GrĂŒĂŸe

 

Rudolf

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...was geschieht denn dann mit nachtrĂ€glich zugelassenen Felgen oder Reifen? Werden die dann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen, oder muss man ein Gutachten mitfĂŒhren?

 

Gruß Joe

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Moin,

Das wird dann vom TÜV/DEKRA/KÜS/GTÜ etc. abgenommen und in den Fahrzeugschein eingetragen. Das ist alles, was man mitfĂŒhren muss.

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in der Regel reicht es bei von technische PrĂŒforganisationen abgenommen Felgen, den Bericht mitzufĂŒhren. Steht auch auf dem Bericht "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erst bei nĂ€chster Befassung der Zulassungsbehörde erforderlich."

Eine Berichtigung der Kfz-Papiere ist dann rausgeschmissenes Geld. Wenn die Felgen eine ABE haben und darin keine Auflage zur Abnahme aufgefĂŒhrt ist, ist die ABE mitzufĂŒhren.

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