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Fahrzeugpapiere - Reifen / Felgen


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Moin,

sie in einem anderen Beitrag berichtet haben wir gestern unseren neuen Bulli erhalten. Beim Prüfen der Papiere ist mir Folgendes aufgefallen:

Der Bus ist mit den Disc Felgen ausgestattet. 255/45 R 18.

In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist die Felgen/ Reifengröße unter Punkt 52. Anmerkungen aufgeführt.

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist unter Punkt 15.1,2 die Bezeichnung 215/60 R 17 eingetragen... unter 22. finden sich keine Angaben zu der Reifen bzw. Felgen. Bei dem Vorgänger standen dort die, vom Normalen abweichenden, Größen.

 

Ist das i.O?

Wenn ja, muss man die EG Übereinstimmungsbescheinigung dann immer dabei haben?

 

Schöne Grüße und schöne Ostern wünscht

Ulrich

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Hallo,

 

alles i.O. so wie es ist.

 

Und das COC muss man nicht mitführen.

 

Gruß T2-Fahrer

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Wie T2-Fahrer schon schrieb, ist alles i.O. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist nur die gängigste Reifengröße eingetragen. Alle anderen zulässigen Größen sind der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) zu entnehmen. Das ist aber schon seit 01.10. 2005 ( da wurden die neuen Papiere eingeführt) so.

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Danke für die Infos. Dann bin ich ja beruhigt. - Diese Ahnungslosigkeit kommt davon, wenn man sich so selten ein neues Auto gönnt.

 

Liebe Grüße und schöne Ostern

Ulrich

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Guten Morgen,

 

diese Abweichung ist mir jetzt auch aufgefallen. Da stellt sich mir aber eine Frage:

 

Was passiert bei einer Polizeikontrolle? Gucken die dann online in die COC?

 

Da wir im unmittelbaren Grenzgebiet wohnen, könnte das im Ausland zu Problemen führen?

 

Schönen Gruß aus Aachen,

 

Uli

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Moin Uli,

 

die COC Bescheinigung solltest Du auch zusammen mit Deinem Auto bekommen haben. Nehme die oder einen Kopie einfach mit.

 

Viele Grüße

 

Rudolf

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...was geschieht denn dann mit nachträglich zugelassenen Felgen oder Reifen? Werden die dann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen, oder muss man ein Gutachten mitführen?

 

Gruß Joe

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Moin,

Das wird dann vom TÜV/DEKRA/KÜS/GTÜ etc. abgenommen und in den Fahrzeugschein eingetragen. Das ist alles, was man mitführen muss.

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in der Regel reicht es bei von technische Prüforganisationen abgenommen Felgen, den Bericht mitzuführen. Steht auch auf dem Bericht "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erst bei nächster Befassung der Zulassungsbehörde erforderlich."

Eine Berichtigung der Kfz-Papiere ist dann rausgeschmissenes Geld. Wenn die Felgen eine ABE haben und darin keine Auflage zur Abnahme aufgeführt ist, ist die ABE mitzuführen.

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