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Wohnmobilzulassung sinnvoll?


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das Zeichen 277 gilt für Fahrzeuge über 3,5Tonnen und Wohnmobile DIE DIESES GEWICHT ÜBERSCHREITEN....

also genau lesen und hier keine falsche Panik verbreiten....

 

Außer der Cali wurde auf über 3,5Tonnen aufgelastet..... das wäre dann aber der Erste...:D

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Hat mit falscher Panik verbreiten leider nix zu tun.

 

Zeichen 277 gilt für Fahrzeuge und Gespanne mit zGG. über 3,5 t und da unser Cali alleine schon 3,08 t hat, dürfte man mit WoMo-Zulasung gerade noch die verbleibenden 420 kg (und die meisten Anhänger dürften darüber liegen) auf den Haken nehmen um bei Zeichen 277 noch legal zu überholen.

Bei aufgelasteten Calis wird es da dann halt noch weniger.

 

Gruß Frank

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Oh, du hast natürlich recht... :uuups:

 

Ich hatte einen Denkfehler und bin vom Solo-Fahrzeug ausgegangen...

Für ein Wohnmobil-Cali-Gespann gilt das natürlich...

 

Wobei hier trotzdem die Frage ist ob ein M1 Cali der mit Wohnmobileigenschaft ungetragen ist auch wirklich einem Wohnmobil in diesem Sinne entspricht...

 

Also zumindest bei nachträglichem Umtrag ist es nämlich ein Zwitter... zumindest unserer wurde vom Amt nicht umgeschlüsselt sondern blieb M1. Und das ist zulassungsrechtlich ein PKW.

 

Also ein PKW mit Wohnmobileigenschaft...

 

Spannende Sache.

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Hi all,

 

meiner ist als PKW zugelassen und als Womo versichert (bei HUK24). Ich hatte versucht, ihn als Womo zu versteuern, hat aber nicht geklappt. Ein netter Mitarbeiter des Finanzamtes (ist ernst gemeint, nicht ironisch) hat mich angerufen und mir erklärt, dass das früher mal ging, inzwischen aber nicht mehr (ist ca. 3 Jahre her). Da der Sachverhalt für mich damals nicht so wichtig war habe ich's nicht nachverfolgt sondern die Entscheidung akzeptiert.

 

Womo-Versicherung war damals günstiger als PKW Versicherung, darüber hinaus konnte man bei HUK24 wunderbar präventiv eine Liste sämtlicher Ein- und Umbauten einreichen, mit Schätzung der Kosten (ich habe hierbei meine Eigenleistung maßvoll/fair mit eingepreist). Dass hilft (hoffentlich) für den Fall eines Großschadens, der hoffentlich nie vorkommt.

 

Gruss, Soulkiter

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Wir hatten das 2016 umschreiben lassen... war überhaupt kein Problem.

 

Ich dachte immer solche Dinge sind Bundeseinheitlich.

 

Ich denke das Finanzamt ist dafür auch der falsche Ansprechpartner, da KFZ Steuern nicht vom FA bearbeitet werden, sondern vom Hauptzollamt.

 

Und umschreiben muss man das bei der Zulassungsstelle.

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Wenn als wohnmobil eingetragen dann wird über wohnmobil versichert und versteuert. Nur die Mischung gibt es nicht mehr.

 

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Hier steht alles drin... ein fast 9 Jahre alter Thread... ich glaub das zeigt, wie umfangreich und individuell das alles ist... Interessant finde ich immer wieder, dass nur darüber diskutiert wird, wie teuer was ist und nicht welche Leistungen/Bedingungen dann auch dahinter stehen... Eine reine Kostendiskussion ist aus meiner Sicht nicht besonders hilfreich, weil das Thema auch viel zu individuell ist.

 

T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo) Zulassung, Versicherung, Steuer

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Das trifft nicht nur auf diese Diskussion zu. Nun ja, davon lebt unsere ganze Wirtschaft hervorragend. Es kommt meist nur auf den vordergründigen Preis an, nicht auf die Leistung die dahinter steht.

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Die Versicherung hat zunächst einmal nichts mit der Zulassung zu tun und umgekehrt....

 

Wenn die Versicherung das will kann man auch den Wohnmobil-Cali als Pkw versichern. Genauso umgekehrt...

 

Bei uns ging das ja auch. Wir finden es so auch sinnvoller, da der Cali zu ca. 75% als PKW genutzt wird.

 

Unserer kam 2013 mit PKW Zulassung vom Werk und wir haben ihn im Herbst 2016 mit Wohnmobileigenschaft eintragen lassen.

Bis auf den Zusatz „Wohnmobil“ hat sich in den Papieren nichts geändert.

 

Für eine Besteuerung als Wohnmobil muss man auch nicht zwingend die Papiere ändern lassen.

 

Ein Nachweis über die Wohnmobileigenschaft, z.B. Vom TÜV, den man beim Hauptzollamt einreicht, reicht aus um die günstigere Wohnmobilbesteuerung zu erhalten.

 

So war Ende 2016 die Aussage bei der Zulassungsstelle. Wir haben es dennoch eintragen lassen um ggf.. Vorteile bezüglich der Dieseldebatte zu haben.

 

Neu versichert wurde er danach und wir konnten zwischen PKW und Wohnmobilversicherung frei wählen, bei mehreren Versicherungsgesellschaften.

 

Da eine Wohnmobilversicherung deutlich teurer gewesen wäre und unserer Ansicht nach keine Vorteile bietet (der mitgeführte Hausrat ist z.b. auch über die Hausratversicherung abgedeckt) haben wir uns, aufgrund unseres Nutzungsprofiles, für eine PKW Versicherung entschieden und sind so optimal und günstiger abgesichert.

 

Ich kann also, zumindest teilweise, diese Diskussion nicht nachvollziehen. Jeder kann doch die für seine Situation beste Variante frei wählen..

 

Zwischen Wohnmobil -und PKW- Anmeldung kann man jederzeit wechseln, kostet nur ein paar Euro für nen neuen Schein...

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Ich hatte das Thema im Dezember 2016 auch mit Zulassungsstelle und Versicherung diskutiert. In der Zulassungsbescheinigung steht als Fahrzeugart M1 (Mehrzweckfahrzeug bis 8 Personen), in der Zeile darunter allerdings Wohnmobil (SA). Beide Infos gehen an die Versicherung, und zusätzlich stellt die Versicherung in die EVB auch einen Datensatz für die Zulassungsstelle. Die akzeptieren, wenn eine Fahrzeugart übermittelt wird nur diese. Die Zulassungsstelle hätte kein Problem, wenn die Versicherung keine Info über die Fahrzeugart in den EVB-Datensatz schreibt, aber das woltte die Versicherung nicht machen.

Bei mir ist es damals also Womo in Versicherung und Steuer geworden, es ging nicht anders. Bis jetzt happy, geklaut worden ist er auch nicht.

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Ich hab es genauso gemacht, Zulassung als Womo und versichert als PKW.

 

 

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Deswegen ist es auch so schwierig hier zu diskutieren und Empfehlungen abzugeben.

 

Jede Konstellation ist hier so individuell, jedes Amt und jede Versicherung handhabt es irgendwie anders, wahrscheinlich kommt es sogar auf den jeweiligen Sachbearbeiter und Makler an...

 

Es bleibt nur die eigenen Erfahrungen zu teilen...

 

 

Wie bereits erwähnt... laut Aussage unserer Zulassungsstelle kann ein Fahrzeug welches die Wohnmobileigenschaften besitzt, aber als PKW zugelassen ist, OHNE eine Änderung/Umschreibung der Fahrzeugpapiere von der günstigeren Wohnmobilbesteuerung (zumindest beim Diesel) profitieren.

 

Man muss dazu nur einen Nachweis über diese Eigenschaften (z.B. von TÜV oder Dekra) beim Hauptzollamt, welches für die Kfz Steuer zuständig ist, einreichen und wird dann entsprechend besteuert.

Dabei gäbe es dann keinerlei Nachteile, weder bei der Versicherungswahl noch auf selektiv gesperrten Parkplätzen oder Überholverboten...

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Halleluja....

Wir sind nicht die einzigen mit dieser Variante... :tongue2:

 

Ich hatte schon beinahe angefangen mir Sorgen zu machen dass etwas falsch ist...

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Unser 4motion konnte 2014 nur als Wohnmobil gemeldet und versichert werden, war eine Überraschung für uns. Nachteile könnte es beim erneuten Wechsel zurück zu einer Pkw-Versicherung geben, falls man einen Schaden hatte.

Sue

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