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Kostenersatz Garantieverlängerung bei Totalschaden


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Ein Hallo in die Runde.

Bei uns war heute schon Weihnachten. Uns ist ein Smartfahrer voll in die Seite gefahren. Keine Verletzten aber heftiger Schaden am Bulli, wahrscheinlich in Richtung Totalschaden. Schuld liegt zu 100% beim Unfallgegner.

Meine Frage, wenn es ein Totalschaden ist:

Bulli ist 7 Monate alt und es wurde eine 3 jährige Anschlussgarantie abgeschlossen. Wird diese ersetzt oder kann diese auf einen Neubulli übernommen werden. Hat jemand so ein Szenario schon erlebt?

Danke im Voraus!

Ich könnte echt heulen: 11 Monate auf Traumauto gewartet 7 Monate grinsend gefahren und nun futsch und bei Wartezeiten von 32 Wochen (Reimport) kann ich den Schwedenurlaub im nächsten Sommer ebenfalls abhacken.

Gruß Thomas

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Mein tiefempfundenes Beileid.

 

Die Frage bzgl. Garantie kann ich Dir jetzt nicht beantworten. Müsste man mal in die Vertragsbedingungen schauen wie das aussieht wenn Du die Garantieverlängerung per Einmalbetrag gezahlt hast.

 

Wichtig ist aber das Du den Schaden auch Deiner Vollkasko meldest. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt Dir nur Zeitwert. Von der Vollkasko hingegen bekommst Du bei einem 7 Monate alten Fahrzeug den Fahrzeugneuwert ( wenn Du einen vernünftigen Vertrag hast ).

Auch wenn dann Dein Vollkaskovertrag belastet wird und Du eine Selbstbeteiligung hast dürftest Du damit deutlich besser fahren.

Die Kasko kann dann ggf. beim gegnerischen Versicherer in Regress gehen.

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Au Mann, wenn dein Cali noch so jung ist und du einen Totalschaden vermutest, dann hat es wohl mächtig gerumst!

Wenn euch nichts passiert ist, dann habt ihr ja schon mal gewonnen!

 

Ich meine, dass die Garantieverlängerung fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und die Versicherung dir die Kosten für

die Anschlussgarantie im Falle eines Totalschadens ersetzen muss, sofern du dies bei der Versicherung mit angegeben

hast. (Bei uns müssen wir den Wert der Sonderausstattungen bei Vertragsabschluss mit angeben) In deinem Fall kommt

aber die Haftpflicht des Gegners zum tragen.

 

Gruss

Virtulex

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Danke Euch Beiden, ja Vollkasko ist bei uns natürlich vorhanden und vielleicht ist es von Vorteil das sowohl wir als auch die Unfallgegnerin bei derselben Versicherung (HDI) versichert sind. Garantieverlängerung wurde ein paar Monate nach Erstzulassung abgeschlossen, ist also auch nicht in Versicherung mit eingeflossen.

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So bitter das auch ist...wenn es meiner wäre würde ich hoffen das es ein Totalschaden ist. Dann bekommst Du einen Neuen und musst nicht mit dem Unfallwagen rumfahren.

Es wird sicher davon abhängen wie der Rahmen aussieht. Der Kaskoversicherer wird ein Gutachten in Auftrag geben und dann bist Du schlauer.

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Also nach Totalschaden sieht das meiner Meinung nach nicht aus. Aber ich bin da kein Experte, da kommen sicher noch einige Wortmeldungen zu dem Schadensbild.

 

Wie siehts denn mit der Inneneinrichtung aus (Küchenzeile)?

 

Wie du schon schriebst, wenn niemand verletzt wurde, dann ist das wahrlich wie verfrühtes Weihnachten!

 

Kopf hoch!

 

LG Bertl

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Also die Rückwand Küchenschrank rechts ist fühlbar eingedrückt und die Schiebetür lässt sich nur mit starken Nachdruck schließen.

Nun die Stunde der Wahrheit wird wohl vom Gutachter eingeläutet.

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Wenn es Totalschaden ist und ihr einen neuen Bus als Reimport kaufen möchtet, dann schaut doch nach einem aus Österreich. Da gibt es die Garantieverlängerung auf insgesamt 5 Jahre (und bis 150tkm) für 924€.

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Kurz und knapp:

 

- es ist mit Sicherheit KEIN Totalschaden, ich schätze mal so auf 15 TEuro nach den Fotos.

- Anwalt ist immer der erste Schritt, niemals alleine mit der gegner. Versicherung kommunizieren, du wirst den Kürzeren ziehen !

 

- wenn du deine Kasko in Anspruch nimmst entgeht dir die (erhebliche) Wertminderung.

 

- Garantieverlängerung geht an den Käufer über wenn es kein gewerblicher Käufer / Händler ist.

- Garantieverlängerung endet mit dem Übergang an gewerbl. Käufer oder Händler oder außerdeutschen Halter.

 

Nachzulesen auch auf der Seite des VVD bei den Bedingungen.

 

Bei weiteren Fragen gerne PN

 

Gruß T2-Fahrer

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Die Inanspruchnahme der Kasko macht natürlich nur Sinn wenn es ein Totalschaden ist. Andernfalls wäre das kontraproduktiv.

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@T-2 Fahrer: Danke für die Einschätzung wenngleich das für mich der Supergau wäre.

 

 

Frage ist natürlich dann wer sowas wirklich 100% ig reparieren kann. Alles was mit Blech und Fahrwerk zusammenhängt, da sehe weniger Probleme, eher wenn es den Campingausbau betrifft. Wie gesagt ist der Küchenblock verzogen und da fängt es an. Wird da repariert oder ausgetauscht, Erkennt die Werkstatt Folgeschäden ( ob zum Bsp. das Ausstelldach betroffen ist , usw...)

Wer da im Raum Trier eine gute VW Adresse hat, sehr gerne!

 

Nachdem wir nun ein paar Stunden tief Luft geholt haben steht für uns fest , Totalschaden oder nicht,das bei uns ein neuer Bulli einziehen wird , auch wenn wir dann nochmal zusätzliches Geld in die Hand nehmen müssen, wenn der jetzige aufwendig repariert wird und dann mit Abschlag verkauft wird.

 

Auf jeden Fall wird am Montag der Anwalt konsultiert, da will ich auf Nummer Sicher gehen.

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Hallo tombalrog,

 

klar, dass hier die betroffenen Karosserieteile ausgetauscht werden müssen. Die Seitenwand geht von der B-Säule bis zum Schlußlicht und ist das größte Blechteil am T5/T6.

Ansonsten natürlich Türe, Tankklappe, Blende unten, Schweller Außenteil, B-Säule tw. usw.

 

Wenn der Küchenblock gestaucht, verformt oder sonstwie beschädigt wurde dann kommt er einfach NEU, evtl. auch der Abwassertank hinter der Seitenwand.

(Hier sind nur Türen, Klappen, Kocher, Kühlbox, Spüle etc. als Einzelteile lieferbar.)

 

Noch ein Tip: lass dich nicht auf einen Gutachter von der Versicherung ein. Entweder DEKRA oder einen Freiberufler wählen, wobei DEKRA von den Versicherern grundsätzlich eher anerkannt wird.

 

Gruß T2-Fahrer

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BITTE, BITTE im Interesse ALLER: postet hier bitte die Fahrgestellnummer (FIN) des Fahrzeuges. Leider, wie ja einem Forumskollegen schon passiert, werden diese Fahrzeuge von dubiosen Anbietern hingedengelt und dann als unfallfrei angeboten.

Zum Schadenausgleich, das geht so:

Die gegnerische Haftplichtversicherung ist verpflichtet die Reparaturkosten der Fachwerkstatt zzgl. eines angemessenen Wertausgleiches dafür, dass es jetzt ein Unfallfahrtzeug ist, und zzgl. sämtlichen Nebenkosten für die Reparaturzeit zu ersetzen. Ein "Totalschaden" würde erst dann vorliegen, wenn entweder nicht reparabel (das gibt es eigentlich kaum) oder aber die Reparaturkosten über dem Zeitwert vor dem Unfall liegen.

Der angemessene Wertausgleich ist dann meist Verhandlungssache, weshalb man sich hier dann schon einen Anwalt nehmen sollte. Bei einem 7 Monate alten Fahrzeug und unter Berücksichtigung der Schwere des Schadens, halte ich 25% vom Kaufpreis für angemessen.

Jetzt ist es Deine eigene Überlegung was Du machst. Grundsätzlich sehe ich kein Problem bei Seitenschäden das Fahrzeug weiterzufahren, sofern fachmännisch repariert und vermessen wurde. Du wirst bei einem etwaigen späteren Verkauf des Fahrzeuges natürlich ehrlicherweise angeben, wass passiert ist und auch die Reparaturrechnungen übergeben, aber bei eimem California wirkt sich das auf den Gebrauchtwagenpreis meist NICHT sonderlich preissenkend aus, dafür sind die Dinger gebraucht absolut zu gefragt.

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25% vom Kaufpreis? Der Minderwert ergibt sich doch durch einen Prozentsatz der Reparaturkosten. Der Kaufpreis des Fahrzeugs ist hier meines Wissens irrelevant.

Eine Versicherung hat eine Tabelle hierzu empfohlen. Hierbei sind die Kriterien für die Zuerkennung eines Minderwerts das Fahrzeugalter oder die Laufleistung des Fahrzeugs:

 

 

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