DocHoliday Geschrieben 9. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2017 Moin! Im Januar letzten Jahres hatte ich VW-Bus typisch Grundberührung mit dem rechten Schweller unter der Schiebetür mit einem dämlich rumliegenden Findling auf eine Parkplatz. Der Schwelle wurde leicht eingedellt und natürlich völlig zerkratzt, ebenso die Unterkante der Schiebetür auf einer Länge von ca. 40 cm. Ich habe den Schaden umgehend in einer Autolackierungsfachwerkstatt für ca. 1.600,- Euro instandsetzen lassen. Heute, also keine 2 Jahre später fiel mir plötzlich eine Roststelle am reparierten Bereich des Schwellens auf, sieht aus wie ein Riss zwischen Spachtelmasse oder Grundierung und Lack über ca. 5 cm. Bevor ich nun nächste Woche bei dem Betrieb wieder aufschlage und mit dem Schaden vorstellig werde meine Frage: Weiß jemand hier wie es um die Gewährleistung bei Lack- und Karosseriereparaturarbeiten bestellt ist? Im Netz werde ich diesbezüglich nicht so fündig, hat hier vielleicht jemand Erfahrung damit? Danke und Gruß, Uwe Zitieren Link zu diesem Kommentar
habu01 Geschrieben 9. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2017 Laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 634a verjähren Ansprüche nach 2 Jahren und beginnt mit der Abnahme. Der Betrieb kann allerdings die Verjährung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die vorgeschriebene Mindestverjährungsfrist verkürzen. Gruß Hartmuth Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast toppits Geschrieben 10. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 Sprich die Werkstatt kann diese auf 1 Jahr verkürzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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