gerhard.hall@freenet.de Geschrieben 8. September 2017 Teilen Geschrieben 8. September 2017 Da der T5 Cali mit Aufstelldach in diesem zwei C-Schienen hat, kann man sich auch bei nur mittelmäßigem handwerklichem Geschick einen Lastenträger fürs Dach sehr preisgünstig selbst zusammenzimmern. Die Teile gibts in jedem Baumarkt oder man bediene sich aus Restbeständen im heimischen Bastelkeller. Mein Problem war: Wie transportiere ich drei 4,2m lange Bretter? Hier eine kleine Bauanregung für Interessierte. Siehe hierzu die Fotos. Verbesserungs- und Verschönerungspotential ist genug vorhanden. Man bastle sich vier Nutadapter. Die Verbindung von Nutstein und Schraube muss nicht mehr lösbar sein (mit Sekundenkleber sichern, Schlossschraube verwenden, einpressen o. ä.). Zwei Quertraversen (z.B. Rahmenhölzer 58x38mm) auf gewünschte Länge schneiden. Vier Abstandsbrettchen zurechtsägen, ggf. mit einer Kratzschutzfolie (z.B. Teichfolie) versehen und in den Auflagebereichen auf die Quertraversen kleben. Die entsprechenden Bohrungen, z.B. mit einem 6,5mm Holzbohrer und einem 20mm Forstnerbohrer, anbringen. Die Nutadapter am Dachständer anbringen und diesen mit 10er-Nuss festschrauben. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast toppits Geschrieben 8. September 2017 Teilen Geschrieben 8. September 2017 Ich dachte bisher alles was man an das Auto schraubt braucht eine ABE/TÜV? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 8. September 2017 Teilen Geschrieben 8. September 2017 Fällt das nicht unter Ladungssicherung, wo jeder selbst dafür verantwortlich ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar
msk Geschrieben 8. September 2017 Teilen Geschrieben 8. September 2017 spannend ... aus You do not have the required permissions to view the link content in this post. : Gesetzliche Anforderungen Dachgepäckträger müssen keine (ABE) besitzen und müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Nach Abs. 1 der (StVZO) gilt Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden. Zu beachten sind auch die Richtlinien über die Beschaffenheit und die Anbringung der äußeren Fahrzeugteile vom 24. September 1963, die u. a. fordern:Gepäckträger (z. B. Dachroste und Skiträger) dürfen keine Spitzen und müssen abweisende Wirkung haben. aber ob das auch wirklich stimmt ... ich bin kein Jurist ;-) Grüße msk Zitieren Link zu diesem Kommentar
msk Geschrieben 8. September 2017 Teilen Geschrieben 8. September 2017 ach ja Gerhard, ich finde die Lösung gut, kann ich mir gut vorstellen, wenn man das nicht immer braucht. Hast Du damit schon was transportiert? Wird durch die Auflage /Abstandbrettchen am Dach etwas in Mitleidenschaft gezogen oder geht die ganze Last / Kraft auf die Schiene? Grüße msk Zitieren Link zu diesem Kommentar
Vagant Geschrieben 8. September 2017 Teilen Geschrieben 8. September 2017 Top! Für einmal im Jahr bei schönem Wetter zu Hornbach genügt das völlig. Wäre ich auch auch schon oft froh gewesen drum.... da werd ich wohl mal ran gehen. Aber dann vielleicht für 20, mit Aluprofilen oder so... Gruss Vagant Zitieren Link zu diesem Kommentar
msk Geschrieben 9. September 2017 Teilen Geschrieben 9. September 2017 es spricht nach Recherche einiges dafür, dass der Wikipedia-Eintrag #4 schon richtig ist: in den original Anleitungen zu Dachträgersystemen /-Boxen, auch beim original Rad-Heckträger, ist nichts zu einer ABE und nichts zu E-Prüfzeichen zu finden (ich habe die PDFs maschinell durchsucht: keine Treffer). In der Anleitung z.B. zu einer AHK ist sehr wohl ein You do not have the required permissions to view the link content in this post. angedruckt (und ja auch am Teil sichtbar). Soviel dazu als weitere Info. Grüße msk der gerade mit gebrochenen Sprunggelenk Zeit für so was hat ;-)) Zitieren Link zu diesem Kommentar
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