Hsk2000 Geschrieben 26. Juni 2017 Teilen Geschrieben 26. Juni 2017 Hallo zusammen, ich möchte mal eine Frage in die Runde stellen. wie bereits bekannt bin ich gerade in Italien mit einem Heckträger und Rollerunterwegs. Leider habe ich keine Warntafel mitgenommen. So ein Mist... jetzt habe ich im Internet gelesen, das, wenn der Heckträger über eine eigene Beleuchtung und ein eigenes Kennzeichen verfügt, keine Warntafen mehr anzubringen ist. Natürlich ist mein Heckträger auch zusätzlich in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Eigentlich hat das Fahrzeug demnach ein neues Fahrzeugende. Definitiv einen Gesetzestext habe ich aber nicht gefunden. Was meint Ihr? Bisher hat man mich auch noch nicht angehalten. bin dankbar für eure Tipps.... Gruss hubert Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 26. Juni 2017 Teilen Geschrieben 26. Juni 2017 wenn du einen Träger aus der AHK hast ist dieser das Ende deines Fahrzeuges, somit brauchst du keine Warntafel in Italien. Selbst vor 2 Wochen 4 Wochen in Italien so praktiziert, also mach Dir kein Stress! Allzeit gute Fahrt und schöne Tage in Italien Gruß Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sparrowpit Geschrieben 26. Juni 2017 Teilen Geschrieben 26. Juni 2017 ...oder kauf Dir doch einfach eine in Italien Die Dinger kosten nicht die Welt und in Italien gibt es oft kleine Camping- oder Fahrradläden, die so was günstiger verkaufen als zuhause. Und bei Dunkelheit finde ich die Dinger auch eigentlich gar nicht so schlecht. Viele Grüße Pit Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hsk2000 Geschrieben 26. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 26. Juni 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo Alex , Vielen Dank für Deine Antwort. Mein Träger ist sogar mit dem Fahrzeugrahmen verbunden und wird dort eingeschoben. Die Beleuchtung kommt natürlich von der Anhängerkupplung. Bist Du schon einmal angehalten worden? Was sage ich dann? Alles eingetragen? Beleuchtung ist am neuen Fahrzeugheck? Gruss Hubert Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 28. Juni 2017 Teilen Geschrieben 28. Juni 2017 Wir sind vor drei Wochen in Sardinien in eine Polizeikontrolle gekommen. Ich hab das Thema extra mal angesprochen, weil ich so oder so die Warntafel an meiner Heckbox immer drauf habe. Der mit Beleuchtung ausgestattete Heckträger muss nach Aussage des Polizisten mit einer Warntafel ausgestattet sein. O-Ton Polizist: Remember how the car looks in the dark while you sleep inside. Im Gesetzestext steht auch, dass es für ALLE Gegenstände gilt, die über die normale Fahrzeuglänge herausragen. Da steht nix von Beleuchtet oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Wudoc Geschrieben 28. Juni 2017 Teilen Geschrieben 28. Juni 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das ist ja genau die Frage, auf die es keine eindeutige Antwort zu geben scheint: Ist der beleuchtete und mit einem Kennzeichen bestückte AHK-Fahrradträger überstehende Ladung oder doch eher eine Verlängerung des Fahrzeugs? Die Antwort des Polizisten ist da auch wenig erhellend, zumindest was die Begründung angeht. Demzufolge müsste ja auch das Fahrzeug selbst nachts mit einer reflektierenden Warntafel bestückt werden, wenn es steht - die Beleuchtung ist dann schließlich auch in der Regel aus. Letztendlich drängt sich die Vermutung auf, dass es die Gesetzeshüter selbst nicht so genau wissen und es womöglich unterschiedlich handhaben. Im Zweifel muss dann jeder selbst entscheiden, ob die Angst größer ist zu dem Personenkreis zu gehören, bei dem es geahndet wird - oder die Bequemlichkeit, sich Anschaffung und regelmäßige Montage der Tafel zu sparen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Andre65 Geschrieben 28. Juni 2017 Teilen Geschrieben 28. Juni 2017 Es ist eine Warntafel zu verwenden, wenn die Ladung über die im Fahrzeugschein eingetragene Länge hinaus geht. Auch der leere, eingeklappte Heckträger ist zu kennzeichnen. Der Träger ist nicht Bestandteil des Fahrzeuges, steht ja auch nicht im Fahrzeugschein. Er ist auch kein eigenes Fahrzeug, hat ja keinen Fahrzeugschein und kein eigenes Kennzeichen wie ein Anhänger. Darüber wurde in einem anderen Thema auch schon diskutiert. You do not have the required permissions to view the link content in this post. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Wudoc Geschrieben 28. Juni 2017 Teilen Geschrieben 28. Juni 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Für den Heckklappenträger kann man das mit Sicherheit so beantworten, der hat weder Kennzeichen noch Beleuchtung. Aber gilt das auch für AHK-Träger mit Kennzeichen und Beleuchtung oder sogar für eine eingetragene Konstruktion wie die des Themenstarters? Auch den ADAC-Text finde ich diesbezüglich nicht eindeutig. Wenn ich den Text richtig verstehe, müssten es bei einem Fahrradträger dann sogar 2 Warntafeln sein, da der Überstand die gesamte Fahrzeugbreite betrifft. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Andre65 Geschrieben 28. Juni 2017 Teilen Geschrieben 28. Juni 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Also mein AHK-Träger ist in der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuglänge nicht inbegriffen. Ich glaube kaum, dass das bei irgend jemandem anders ist. Ich finde, das ist eindeutig. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Wudoc Geschrieben 28. Juni 2017 Teilen Geschrieben 28. Juni 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Den Hinweis auf den Kfz-Schein hatte ich als Interpretation des ADAC verstanden, nicht als Zitat aus dem italienischen Gesetzestext. Mein Italienisch ist aber verbesserungsfähig . Dann müssten es aber definitiv 2 Tafeln sein bei einem Fahrradträger, oder verstehe ich das falsch mit der gesamten Fahrzeugbreite? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Andre65 Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 Ich verlasse mich da auf die Aussage des ADAC. Mein Italienisch beschränkt sich auf die Übersetzungs-App. Bei der Fahrzeugbreite sollte dann ja ebenfalls der Fahrzeugschein gelten. Da steht bei mir 1904 mm. Gesendet mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar
Klaus5 Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Doch! Statt so eine Warntafel zu kaufen hab ich mir vom TÜV die geänderte Gesamtlänge wenn der Träger dranhängt, eintragen lassen. Das geht. Gruß Klaus Zitieren Link zu diesem Kommentar
Andre65 Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hätte ich nicht gedacht. Das könnte auch eine Lösung sein. Die Eintragung ist aber auch nicht ganz umsonst. Ich habe mir nach einem Tipp You do not have the required permissions to view the link content in this post. gekauft. Damit ist das Thema für mich für Italien und Spanien erledigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Wudoc Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. "Sollte" ist das entscheidende Wort. In Deutschland gilt es bei eingeengter Fahrspur im Baustellenbereich z. B. nicht - da zählt die tatsächliche Breite mit Außenspiegeln, die deutlich größer als die eingetragene ist. Da hilft beim Bußgeldbescheid auch kein Verweis auf den Fahrzeugschein, wenn man in der 2m-Spur unterwegs war. Mal angenommen, in Italien ist das anders - dann bräuchte man beim Fahrradträger 2 Tafeln, wenn das Fahrrad länger als 1904 mm ist, richtig? Zitieren Link zu diesem Kommentar
SW4956 Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 Guten Tag zusammen, ein guter Tip: danke dafür. Und dennoch: bei der ganzen Diskussion ärgert es mich immer wieder, daß es die EU nicht schafft, einheitliche Verkehrsregeln zu schaffen. Wenn schon so ein Warnding sein muß - warum ist es dann in Italien bzw. Spanien unterschiedlich? Und es gibt noch einige unterschiedliche Regelungen, die dem Anschein nach nur dazu dienen, den jeweiligen unwissenden (ja, ich weiß, er hätte sich ja informieren können) Ausländer abzukassieren. Die einheitliche Krümmung der Gurke hat die EU ja auch vorschreiben können - warum also keine einheitlichen Verkehrsregeln? Dennoch: gute Fahrt überall Gustav Zitieren Link zu diesem Kommentar
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