Salsared Geschrieben 23. Juni 2017 Teilen Geschrieben 23. Juni 2017 Ich habe in meinem selbst gebauten, in den zum Innenraum abgedichteten Gaskasten eine runde 70mm Öffnung nach aussen. Ich habe nur eine 2,5kg Butangasflasche. Nun habe ich eine Vorschrift des DVGW gefunden, die eine Öffnung von 100 qcm bei zwei 11kg Gasflaschen vorschreibt. Nun meine Frage: ist diese, doch sehr große Öffnung nach aussen auch für meine kleine Gasflasche zwingend. Vielen Dank im Voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar
JoJoM Geschrieben 23. Juni 2017 Teilen Geschrieben 23. Juni 2017 Eine Öffnung nach außen ist erforderlich. Ich weiß nur nicht, wie groß die sein muss. Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar
masoze Geschrieben 23. Juni 2017 Teilen Geschrieben 23. Juni 2017 ...also in meinem originalen Gaskasten ist die Lüftungsöffnung keinesfalls 100 Quadratzentimeter groß. Das Loch zum Abfluß einer ev. Leckage hat einen Durchmesser von 3 cm. Aber ACHTUNG! Das muss nicht heißen, dass das das zulässige Maß ist! Für VWN gelten anscheinend besondere Regelungen, die liefern z. B. den California CL mit einem Landstrom-Adapterkabel mit Schuko-Stecker aus, obwohl in der einschlägigen Vorschrift steht, dass das Kabel vom Einsteckpunkt im Fahrzeug bis zum Einsteckpunkt in der Stromsäule aus einem Stück bestehen muss! Ohne Adapterzwischenstücke! Zitieren Link zu diesem Kommentar
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