exdent Geschrieben 6. April 2017 Teilen Geschrieben 6. April 2017 An die STVO-Profis: habe heute meinen neuen California Coast (mit AHK ab Werk) zugelassen. Im Kfz-Schein ( Zulassungsbescheinigung Teil 1 ) steht unter Pos. 22 u.a. folgender Text: Bei werksseitig montierter AHK: ESP m. spez. Fahrdyn. Stabi. Syst.f. Anh. Betr. f. Temp. 100Km/h gem.3. Änd. VO. z. 9 Ausn. VO. z. STVO Bedeutet das, dass ich grundsätzlich in D ( außer bei anderer Beschilderung ) mit Anhänger Tempo 100 Km/h fahren darf? Muß der Anhänger weiterhin das 100 Km/h Schild tragen? Grüße von der Ostseeküste Axel Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 6. April 2017 Teilen Geschrieben 6. April 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ja, der Anhänger braucht das 100er Schild. Das bekommt er, wenn er bauartbedingt die 100km/h-Zulassung in den CoC bestätigt hat. Daneben müssen entsprechende Reifen montiert sein, die nicht älter als 6 Jahre sein dürfen (Herstelldatum, nicht Kaufdatum). Zitieren Link zu diesem Kommentar
GER193 Geschrieben 6. April 2017 Teilen Geschrieben 6. April 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nein, das bedeutet es nicht. Nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Gruß, Bernd Zitieren Link zu diesem Kommentar
SuS Geschrieben 6. April 2017 Teilen Geschrieben 6. April 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Wie kommst du denn auf die Idee?? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulliver Geschrieben 6. April 2017 Teilen Geschrieben 6. April 2017 Naja, Du weißt doch: Vor Schulen, verkehrsberuhigter Bereich usw. Ich denke, darauf möchte @GER193 hinaus 😂😂😂 Zitieren Link zu diesem Kommentar
GER193 Geschrieben 7. April 2017 Teilen Geschrieben 7. April 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Auf die Idee bin nicht ich, sondern unsere Volksvertreter in Berlin gekommen. Quelle: 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung. Ich find´s ja auch schade, dass es nicht anders ist. Denn auch auf Bundesstraßen könnte man gut und gerne 100 km/h mit dem Hänger fahren. So aber wird man per Verordnung zum Verkehrshindernis. Gruß, Bernd Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.