habu01 Geschrieben 27. März 2017 Teilen Geschrieben 27. März 2017 Lt. Hotline steht wohl in der Anleitung: sollte mal ausnahmsweise ein laufrichtungsgebundener Reifen entgegen der Laufrichtung montiert werden, ist mit größtmöglicher Vorsicht zu fahren. Nur ändert das nichts an der Tatsache, dass dieses lt. TÜV Nord nicht AU Komfort ist. Die gebundene Laufrichtung hat ja einen Grund. Wenn ich ein vollwertiges Reserverad bestelle, erwarte ich auch eins, sonst hätte es auch ein Notrad getan. Unter einem vollwertigem Reserverad verstehe ich, das es uneingeschränkt unabhängig der Montageseite montiert und ohne Einschränkung gefahren werden kann. Ich habe jetzt VW diesbezüglich angeschrieben. Bin mal gespannt ob bzw. wann ich Antwort erhalte. Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 27. März 2017 Teilen Geschrieben 27. März 2017 Es geht ja gerade wieder weg von Laufrichtungsbindung und hin zur Definition der Außenseite. Das trifft jedenfalls auf die oben angegebenen Bridgestone Turanza zu die ja in der Erstausrüstung häufig sind. Hat der Michelin Alpin PA4 den ich gerade fahre auch so, abgesehen davon ist dann natürlich das Ersatzrad sommerbereift und damit auch nicht 100% passend. Man kann es auch übertreiben, mit dem Ersatzrad fährt man halt, bis der Originalreifen wieder instand ist, notfalls läßt man beim Reifendienst die Decke des Ersatzrades richtigrum auf die Alufelge des defekten Reifens ziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 27. März 2017 Teilen Geschrieben 27. März 2017 @habu01: - also dat Dingens nennt sich ma "HU" und nicht "AU". Du meinst hier ja sicher die "Hauptuntersuchung nach §29 StVZO" wie es im offiziellen Wortlaut heisst. - es gibt einen verbindlichen Mängelkatalog zur HU nach §29 StVZO. - der gilt für alle Bundesländer und für alle Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, FSP, TÜH, und auch den TÜV NORD) zwingend. - in diesem Mängelkatalog ist verbindlich die Einstufung der einzelnen Mängel vorgegeben. ( Da steht dann auch z.B.: Geschwindigkeitsschild bei M+S-Bereifung fehlt: "erheblicher Mangel") - beim "Nichtkraftrad" also PKW, LKW, Wohnmobil etc. ist eine falsche Laufrichtung (amtlich: "Montagefehler Laufrichtung") kein "erheblicher Mangel", nicht mal ein "geringer Mangel" sondern lediglich ein "Hinweis". - es ist unerheblich ob es sich um Sommer- Winter- oder Ganzjahresbereifung handelt. Ob das technisch sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Sollte der Herr TÜV von der Firma TÜV Nord etwas anderes behaupten, kannst du dich an die Aufsichtsbehörde (Verkehrsministerium des Bundeslandes) zur Klärung wenden. Soviel mal zum rechtlichen Hintergrund. Gruß T2-Fahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar
habu01 Geschrieben 27. März 2017 Teilen Geschrieben 27. März 2017 Du hast Recht, ich meine die HU, sorry. Ich habe nochmal meine Unterlagen gewälzt, ist tatsächlich nur noch ein Hinweis. Das war mal anders.. Eine falsche Laufrichtung war bis vor ein paar Jahren ein erheblicher Mangel bei der HU......dann gab es mal ein Statement der Reifenindustrie, dass manche Reifen zwar eine Laufrichtungsbindung haben, diese aber nicht wirklich relevant ist. Daraufhin wurde der Sachverhalt vom erheblichen Mangel zum Hinweis abgewertet. Danke für den Hinweis., war mir so nicht bekannt. Man lernt nie aus . Der Aufkleber mit dem Warnhinweis muss nur dann vorhanden sein, wenn die Winterreifen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind, als das Auto schnell ist. Nicht generell, siehe § 36 StVZO. Übringens gilt das nur bei Winterreifen, nicht bei Ganzjahresreifen. Die müssen für die Höchstgeschwindigkeit, genau wie Sommerreifen, zulässig sein. MarBo: ob ich es übertreibe oder nicht musst du schon mir überlassen. Das hier ist ein öffentliches Forum, wo jeder seine Meinung äußern kann und soll, aber Bitte sachlich bleiben und nicht persönlich werden. Wer sagt dir das man mit einem vollwertigen Ersatzrad nur bis zu Rep. des Rades fährt. Da sagt die Erfahrung etwas anderes, vor allem dann, wenn auch noch die Felgen identisch sind. Und längst nicht jeder weiß was Laufrichtungsgebunden heißt. Und nein, laufrichtungsgebundene Bereifung wird nicht weniger. die gibt es genau wie Inside/Outside schon ewig. Bridgestone bietet mehr Reifen mit Inside/Outside an, Michelin, Dunlop, Goodyear überwiegend mit Laufrichtung. Ich wage es mal so zu sagen, weil in meiner Werkstatt genug Reifen montiert werden. Ich stehe trotzdem immer noch auf dem Standpunkt, an einen Ersatzreifen gehört nicht Laufrichtungsgebunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 28. März 2017 Teilen Geschrieben 28. März 2017 Dunlop scheint es auch zu geben, auch hier ein asymetrischer Reifen mit Kennzeichnung outside. You do not have the required permissions to view the link content in this post. Die vom habu scheinen Allwetter oder so was zu sein, jedenfalls sehr grob profiliert, vielleicht macht da die Laufrichtungsbindung Sinn um die Schneeeigenschaften etwas zu verbessern. Bei einem normalen Busreifen macht ein Reifen mit Laufrichtungsbindung eher keinen Sinn. Zitieren Link zu diesem Kommentar
habu01 Geschrieben 28. März 2017 Teilen Geschrieben 28. März 2017 Guten Morgen, ja, das hast du richtig erkannt . es handelt sich um Allwetterreifen. in meinen Augen hat die Laufrichtungsbindung mehr Nach-als Vorteile,ist aber wegen dem Profil/Reifenaufbau notwendig. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Binou Geschrieben 28. März 2017 Autor Teilen Geschrieben 28. März 2017 Leben und leben lassen! Nicht schubsen, Männer! Ich bin 9 Jahre(auch zum TÜV) mit dem Bus gefahren und hatte immer irgendein Ersatzrad drunter. Oft mal auch ein Winterrad im Sommer. Hat nie einer gemeckert. Allerdings immer die gleiche Felge - die altbewährte Miyato! Der neue Bus bekommt nun auch wieder andere Felgen als das Stahl-Ersatzrad und Winter- sowie Sommerschuhe. Abwarten und Tee trinken...Ich hab ja 3 Jahre Zeit bis zum ersten Hinweis.. Ich fahre wirklich nur bis zum Ersatz des defekten Reifens das Reserverad. Dann kommt es wieder drunter. Zitieren Link zu diesem Kommentar
habu01 Geschrieben 28. März 2017 Teilen Geschrieben 28. März 2017 Wir schupsen doch nicht, wir diskutieren . Zum Thema Ersatzrad, bei der HU ist es völlig egal, was du für eine Felge (Alu oder Stahl) drunter hast. Auch ob es Sommer oder Winterbereifung aufgezogen ist. Einzig, er muss für das Fzg. zugelassen sein. Viele denken beim Ersatzrad etwas anders. Wenn er z.B. 5 Stahlfeigen hat und nun ein Reifen beschädigt ist, wird oft das Ersatzrad draufgelassen, mit dem Hintergrund, auch das Ersatzrad altert und sollte irgendwann getauscht werden. Er lässt nun den defekten Reifen tauschen und hat somit ein neues Reserverad. Und das kommt öfter vor als man denkt, gerade dann, wenn nur ein Reifen erneuert werden soll. Ich weise meine Kunden meistens sogar darauf hin. T2-Fahrer hat Recht, vielen Dank nochmal dafür, wenn er schreibt, dass ein richtungsgebundener falsch montierter Reifen ist kein Mangel, sondern ein nur Hinweis bei der HU darstellt. Trotz alledem finde ich es nicht i.O. laufrichtungsgebrundenen Reifen als Reserverad zu verwenden. Jedenfalls nicht bei einem Neuwagen. Aber warten wir mal ab was VW dazu schreibt . Zitieren Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 28. März 2017 Teilen Geschrieben 28. März 2017 habu01, du hast Recht, bei der Hauptuntersuchung ist es egal, was für ein Ersatzrad du dabei hast: Ein Ersatzrad ist in D definitiv nicht vorgeschrieben, ein Wagenheber auch nicht, auch eine Reparaturlösung wie Tirefit und dergl. nicht (und folglich ist es auch kein Prüfpunkt). Schau mal nur die ganzen Sattelzugmaschinen an: links und rechts Kraftstofftanks und Ad Blue Tank. Ein großer Tank ist da wichtiger als ein Reserverad. Im Falle einer Reifenpanne wird der Notdienst gerufen, fertig. Du könntest aber auch einen abgefahrenen Reifen oder eine andere Größe als Ersatzrad mitführen und im Pannenfall montieren. Das Notrecht macht es möglich. Gruß T2-Fahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar
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