Roitherkur Geschrieben 24. Januar 2017 Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 Hallo, ich bekomme nächste Woche meinen gebrauchten T5.2 Cali Beach. Zu meiner Verwunderung sehe ich im Fahrzeugschein, dass das Auto als Womo zugelassen ist. Das ist wohl so in Berlin passiert, ich möchte das Auto aber in Bayern zulassen. In der Eintragung befindet sich ein Hinweis auf die Schlafmöglichkeit, die Stehhöhe einen Gaskocher (wohl mobil) und einen Tisch (wohl der mitgelieferte). Laut meinem Kenntnissstand braucht man aber auch noch eine Spüle. Ist das nicht mehr korrekt? Meine Frage: TÜV wurde jetzt neu gemacht und der TÜV in Berlin hat das wohl auch so abgenommen. Aber bekomme ich jetzt Probleme in Bayern? Spätestens bei der nächsten Fahrt zum TÜV oder gar vorher mit dem Finanzamt? Kann diese Problematik gerade schlecht einordnen. Würde mich freuen, wenn da jemand was dazu sagen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 24. Januar 2017 Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Also der Wagen ist daoch schon zugelassen und diese Zulassung gilt auch in Bayern. Ich versteh die Frage nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Roitherkur Geschrieben 24. Januar 2017 Autor Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nein, der Wagen ist aktuell abgemeldet und steht noch beim Händler. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 24. Januar 2017 Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das ändert doch aber nichts an der Zulassung. So wie abgemeldet wird er wieder angemeldet. Da wird doch keine neue TÜV-Abnahme fällig. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Roitherkur Geschrieben 24. Januar 2017 Autor Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich denke, diese Aussage ist soweit auch richtig. Mich interessiert nun aber, ob ich dann spätestens in 2 Jahren bei der nächsten TÜV Prüfung Probleme bekomme, weil das Fahrzeug die Bedingungen für ein Wohnmobil nicht erfüllt. Auch stellt sich mir die Frage, ob das Finanzamt das so toll findet und nicht vielleicht mit Nachforderungen um die Ecke kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Flo83 Geschrieben 24. Januar 2017 Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 Hallo, ich kann mir nicht vorstellen, dann ein TÜV-Prüfer die Zulassung rückwirkend in Frage stellt. Wie schon erwähnt die Zulassung ist bereits passiert und solange du nicht aktiv umtypisieren willst, wird das nichts an der Zulassung verändern. Würde ich mir jetzt mal nicht so große Sorgen machen. Dann leihst du dir für den TÜV halt einen Gaskocher aus MfG Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar
Roitherkur Geschrieben 24. Januar 2017 Autor Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Den Gaskocher schaff ich mir eh an Bleibt schlussendlich natürlich noch die Frage, ob ich das jetzt gut oder schlecht finden soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Knox16 Geschrieben 24. Januar 2017 Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 Was ein Wohnmobil ist, ist inder Straßenverkehrszulassungsverordnung geregelt, konkret in Anlage XXIX. Darin steht weder was von Stehhöhe, noch etwas von einer Spüle. Allerdings muss eine Kochgelegenheit vorhanden sein, und diese muss "fest angebracht" sein, was auch immer das heißt... Dein Cali ist bereits als sonstiges KFZ Wohnmobil zugelassen. Somit interessiert das eigentlich nicht bei Hauptuntersuchung. Allerdings sollte der Kocher eigentlich vorhanden sein, da der Bus sonst nicht der Zulassung entspricht und somit eigentlich die ABE erloschen ist. Darüber solltest du dich nochmal mit dem Verkäufer unterhalten. Ein Tipp für die nächste HU: In Bayern darf nur der TÜV Änderungen wie Womoummeldungen vornehmen. Für die HU solltest du daher eher zu Dekra o.ä. gehen. Die beschäftigen sich in Bayern nicht mit dem Thema, und dürften daher noch Ahnungsloser als Tüv-Prüfer sein. Was die Stehhöhe angeht: Das ist ein Relikt aus Zeiten, als übereifrige Finanzbeamte der Meinung waren, besser zu wissen, was ein Womo ist, als der Verordnungsgeber in Brüssel. Das Thema ist zum Glück Geschichte. Wobei der Cali die Stehhöhe ja hat. Zur Spüle: Das diese erforderlich sei, ist eine Erfindung von unwissenden Tüv-Prüfern, und entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Roitherkur Geschrieben 25. Januar 2017 Autor Teilen Geschrieben 25. Januar 2017 Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Der Knackpunkt ist also der nicht fest verbaute Kocher? Weil einen mobilen Kocher ständig mitzuführen ist ja jetzt nicht das Problem. Aber wie ist das dann z.B. bei Küchenmodulen wie You do not have the required permissions to view the link content in this post. hier? Da steht ja auch, dass man damit eine Wohnmobilzulassung bekommt. Und da steht ja auch nur ein mobiler Kocher drin. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Fidel Geschrieben 25. Januar 2017 Teilen Geschrieben 25. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo Bei welcher Zulassungsart man bei Versicherungsprämien und Steuern in Deutschland besser fährt, kann ich nicht beurteilen. Von finanziellen Aspekten mal abgesehen, hat eine PKW-Zulassung aber schon riesen Vorteile. Bedingt durch den gewaltigen Boom bei Reisemobilen in den letzten Jahren werden sie von vielen mittlerweile als wahre Landplage empfunden und immer mehr durch WOMO-Verbotsschilder an vielen Orten verbannt. Mit einer Zulassung als PKW können mir alle den Buckel hinunterrutschen und übereifrigen Ordnungshütern zeige ich bei einer entsprechenden Amtshandlung grinsend die Zulassung und gut ist. Servus Fidel Zitieren Link zu diesem Kommentar
Knox16 Geschrieben 25. Januar 2017 Teilen Geschrieben 25. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. In der StVZO steht nicht "fest verbaut", sondern "fest angebracht". Und wie ich schon angedeutet habe, ist das "weich formuliert", und wird tatsächlich von verschiedenen Prüfern unterschiedlich interpretiert. Dem einen genügt es, wenn der Kocher während der Fahrt festgeschnallt ist (besonders diejenigen, die einmal einen Prototypen von Maxxcamp o.ä. abgenommen haben, und dann für jedes umgebaute Fahrzeug die Hand aufhalten), der andere möchte ihn gerne am Rahmen fest verschweißt haben. Ich habe meinen Spirituskocher mit 4 Spax an der Heckschublade "angebracht". Ebenfalls diskussionsfähig ist die Frage, was eine Kochgelegenheit ist. Auch hier haben die Prüfer unterschiedliche Auffassung von Benzinfeuerzeug über 230V-Wasserkocher und Gaskartuschenkocher bis hin zu 3-flammigen Gaskocher mit fest installierter Gasanlage, abgenommen durch eine Gasprüfung. Aber nochmal: Dein Bus hat bereits die Womozulassung. In der Regel hat das Vorteile bei der Versicherung. Ausnahmen davon gibt es wohl, z.B. wenn du SF30 hast, dir eine Womoversicherung suchst, bei der bei SF10 Schluss ist, und du in 4 Jahren wieder PKW fahren möchtest. Ich zahle für einen T4 Multivan (151PS-TDI, den viele Versicherer gar nicht Kaskoversichern möchten) Haftpflicht + Vollkasko ca. 400/Jahr bei SF11. Freie Werkstattwahl, Fahrer alle Verwandte 1.Grades einschl. Angeheiratete etc. Als PKW hätte ich die Leistungen nicht unter 1000 bekommen... Die Steuer dürfte auch etwas günstiger sein, allerdings nicht viel. Ich würde bei Womo-Zulassung bleiben, und für die nächste HU einen Chinamarkt-Kocher irgendwo hinschrauben oder festschnallen und zur Dekra/GTÜ fahren... Zitieren Link zu diesem Kommentar
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