CaliJoe Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 Hallo zusammen, mein Cali hat nach 20.000 km den ersten Öl-Wechsel bekommen. Die Kosten erscheinen mir insb. für das Öl sehr hoch - 7,4 l LL5W30 für 206,83 EUR zzgl. MwSt. (siehe Anhang)! Im Internet finde ich 5 l Qualitäts-Öl dieses Typs ab 32 EUR... was meint ihr dazu, sind solche Preise normal wenn von einem VW Händler durchgeführt? Viele Grüße, Jörg Zitieren Link zu diesem Kommentar
exCEer Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 Hallo Jörg, die überteuerten Ölpreise bei VW sind hinlänglich bekannt und deshalb bringen auch immer mehr Kunden selbst besorgtes Öl mit. Zahlen dann halt für die Entsorgung 3 pro Liter... Nicht normal ist, dass sie dir die Schrauben der unteren Motorschutzwanne nach so kurzer Zeit ersetzt haben (N 019 530 6). Hast du die Wanne bei deinem T6 überhaupt noch drunter? Und sind die Schrauben erkennbar neu? Gruß Jochen Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast toppits Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 Na ja, es kommt auch auf die Marke des Öls an. Natürlich ist es preiswerter 8 l Öl mit zur Werkstatt zu nehmen und dann für den Service und die Entsorgung des Altöls zu zahlen. Ist mir aber ehrlich gesagt zu peinlich, denn meine Werkstatt ist echt gut und freundlich. Allerdings handele ich das Öl immer ein wenig runter. Zitieren Link zu diesem Kommentar
habu01 Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 Service hat er auch so bezahlt (1. Position). Altölentsorgung zu berechnen ist auch nicht i.O., da für die Entsorgung keine Kosten anfallen. Im Gegenteil, auch am Altöl verdient der Händler. Zitieren Link zu diesem Kommentar
SuS Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 Sicher müssen die VertragsWerkstätten einen höheren Preis nehmen. Sie müssen auch viele spezielle Dinge vorhalten und werden von den Herstellern entsprechend "geknebelt". Aber das 3-4fache für einen Liter Öl ist schon Wucher! Da brauchen sie sich nicht wundern wenn die Kunden ihr Öl mitbringen und dann nichts verdienen. Es ist leider heute eine Kultur eingezogen, die mit den alten Werten nicht mehr viel gemein hat. Schade! Zitieren Link zu diesem Kommentar
siebenberge Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 Wow schon ein stolzer Preis! Leider steht das auch bei mir in der Anzeige "Öl-Service" in 1000 km. Muss man da wegen Garantie eigentlich zum VW-Händler? Ist da z.B. ATU nicht billiger? Ach ja und übrigens, wie genau ist das mit der Angabe der km? Fahr noch in den Skiurlaub - vorher deshabl 500 km zu wenig , nachher 500 km zu viel laut Anzeige. Viele Grüße Walter Zitieren Link zu diesem Kommentar
SuS Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 Solange Du Garantie hast, immer zu VW und Öl mitbringen. Bei 500 km Überschreitung sollte es nichts ausmachen. Wenn Du allerdings insgesamt überwiegend Kurzstrecke gefahren bist, würde ich lieber vorher wechseln. gesendet mit Tpt Zitieren Link zu diesem Kommentar
tdi-power Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 200 für 7 Liter Öl ist schon gut verlangt aber das wäre mir das Geld definitiv beim Vertragshändler Wert. Nicht weil es im Internet für 1/4tel des Preises zu haben ist und noch die gleiche Qualität, nein... ich würde in die Vertragswerkstatt, weil ich mit jedem Problem dass ich am Bus habe, jederzeit einen 100%igen Service bekomme. Und eine Ölablassschraube ist "Selbstverständlich" bei jedem rechten ölwechsel zu tauschen. Wenn ich wieder die Leute mit Ihren ATU Empfehlungen höre, könnte ich 😬😲 Die Jungs in der Vertragswerkstatt sind geschult und machen Ihren Service super, auch wenn man mal doch eine schlechte Erfahrung gemacht hat, bist du Original immer im Vorteil, solange man Garantie hat.. Auch nach der Garantie gibt es noch lange Kulanz für gute Kunden. Wenn ich auch mit meinem 6 Jahre alten T5 vorbei schaue, wird mich der Serviceberater sicher nicht genervt ansehen. Und ein kleines wewechen ist mit nem Trinkgeld getan statt wie bei ATU "muss erneuert werden". Aber da ist sich jeder selbst Herr.... Zitieren Link zu diesem Kommentar
habu01 Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 Eine Werkstattbindung gibt es nicht (GVO 1400/2002 der EU). Seitdem ist eine Bindung an das eigene Servicenetz verboten. Auch während der Garantiezeit kann man in einer freien Werkstatt seinen Ölwechsel machen lassen. Die Garantie erlischt deswegen nicht. Einzige Voraussetzung: Die Reparatur muss nach Herstellervorgaben erfolgen. Was allerdings (weil freiwillige Leistung) wegfällt, ist die Kulanz. Auch bei Leasing sieht es anders aus. Was mich allerdings etwas irritiert, nach 8 Monaten und 20.000 Km schon Ölwechsel? Ich dachte der erste Service steht erst nach 2 Jahren bzw. 40.000 Km an. Mir ist schon klar, das es variieren kann, aber das finde ich schon krass. Zitieren Link zu diesem Kommentar
SuS Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 Darum hatte ich den Verdacht auf Kurzstrecke geäußert. gesendet mit Tpt Zitieren Link zu diesem Kommentar
Osolemirnix Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 Kleiner Hinweis, die Gewährleistung entfällt nicht in Gänze, die Garantie ist ein freiwilliges einseitiges Rechtsgeschäft und die entfällt nach den Regeln des Garantiegebers. Nix EU-Recht. Gesendet von iPad mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast toppits Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. ÖLwechsel Service T6 150KW ( auch 110KW ??) ab Werk falsch codiert Das Thema wird hier schon diskutiert, Sönke. Zitieren Link zu diesem Kommentar
habu01 Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Dann lese dir bitte die wettbewerbsrechtlichen Regelungen durch (Punkt C Der Servicebereich, Nr. 20 usw.) Dort ist sowohl die Gewährleistung als auch die Garantie geregelt. Kann man aber auch alles googeln. GVO_Fragen_Antworten.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar
Osolemirnix Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 Hast du die GVO und meine Ausführungen verstanden? Soweit der Garantiegeber, also Mobilitätsgarantie, Lackgarantie und Neuwagenanschlussgarantie, eigenständige Regelungen trifft, also Ausführung von Grantiearbeiten in der Herstellerwerkstatt, sonst keine Kostenübernahmen, ist dieses zulässig und entspricht den gesetzlichen Regeln. Zum Entfall der Gewährleistung gibt es dezidierte Rechtsprechung des BGH und der OLG's. Das ist schon etwas komplexer und bedarf der Einzelfallbetrachtung! Gesendet von iPad mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar
habu01 Geschrieben 7. Januar 2017 Teilen Geschrieben 7. Januar 2017 Sorry, du hattest anfangs nur von "Garantie freiwillige Leistung" geschrieben. Richtig ist, wie du schon geschrieben hast, Mobilitätsgarantie, Lackgarantie und Neuwagenanschlussgarantie gehören nicht dazu. Ich wollte mit meinem Einwand auch nur sagen, dass er auch zu ATU oder jeder freien Werkstatt zum Ölwechsel fahren kann, ohne die normale Garantie/Gewährleistung zu verlieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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