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Versicherungsfachleute gefragt


zzrtreiber

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Hallo,

 

ich checke gerade meine Fahrzeugversicherungen und habe nun vor die Versicherungen meiner Autos zu tauschen:

 

- Audi A1 auf meinen Namen zugelassen und versichert

- Cali auf Namen meiner Frau zugelassen und versichert

 

Nun möchte ich den Cali auf meinen Namen versichern und den Audi auf den Namen meiner Frau, also wechseln.

 

Wie stelle ich das am einfachsten an?

 

Andreas

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Die Autos müssen einfach umgemeldet werden. Dann läuft der Cali auf Deine Versicherung wo vorher der A1 war, und umgedreht. Entspricht ja de fakto der Situation wenn 2 neue Autos angeschafft werden.

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??????

erkläre Deinem Versicherungsagenten das Problem und er wird dann Nötiges mit dem Versicherer klären.

 

Grüße

Bernd

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????, m. E. müssen die Fahrzeuge nicht umgemeldet werden, da der Halter nicht gleich der VN sein muss.

 

Grüße

Bernd

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Habe das auch gerade gemacht... Genau wie die Vorredner hier sagen:

-einfach Versicherung anrufen und Anliegen schildern. Die machen dann alles nötige und schicken dir dann noch die nötigen Unterlagen zu etc.

 

- ummeldung ist nicht nötig.

 

Ich nehme mal an dass beide Autos bei der gleichen Versicherung sind...

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Nein, sind bei unterschiedlichen Versicherungen.

 

Andreas

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Dann für eine Versicherung entscheiden und der Vertreter macht es eben fix. Ein Fahrzeug wechselt einfach die Versicherung

 

 

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Die Frage ist hier welches Ziel Du damit verfolgst.

Geht es nur darum das die Schadenfreiheitsrabatte zwischen beiden Fahrzeugen getauscht werden sollen?

Oder ist es zwingend gewünscht das die jeweilige Versicherung auf die andere Person läuft? Für letzteres Szenario fallen mir kaum plausible Gründe ein solange dabei nicht auch die Haltereigenschaft getauscht wird.

 

Wenn es nur um den Schadenfreiheitsrabatt geht wäre es das Einfachste diesen zwischen Euch zu tauschen. Zwischen Ehegatten ist das problemlos möglich - dafür müsstet Ihr Euch an beide Versicherungen wenden und dort ein dafür vorgesehenes Formular unterschreiben. Das ginge also auch wenn Ihr bei zwei verschiedenen Gesellschaften versichert seid. Die Haltereigenschaft müßt Ihr dafür auch nicht ändern.

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