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Ummeldung von Wohnmobil zu PKW?


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Die Versicherung muß kooperieren, und die HUK tut das jedenfalls nicht. Und alle anderen im konkurenzfähigen Preisumfeld ebenfalls nicht. Da die HUK trotzdem bei mir die günstigsten waren, und bei der Womo-Versicherung nicht die ansonsten beim Bus obligatorische hohe SB bei TK/VK anfällt habe ich da nicht lange rumgemacht.

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Bei mir ist die Zulassung und Versicherung als Womo deutlich günstiger als PKW. Der Cali ist mein einziges Auto und wegen der SF Problematik würde ich gerne meinen Cali als PKW versichern lassen, da ich sonst bei einem Unfall komplett zurückgestuft werde. Aktuell fahre ichmit SF12 und die will ich jetzt nicht so schnell verlieren. Wenn das mit der Versicherung nicht klappt, werde ich wohl oder übell in den sauren Apfel beisen.

 

Viele Grüße

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Wie sein Name war kann ich gar nicht sagen..... würde ich jetzt hier auch nicht unbedingt...

Wir sind, weil es recht spontan und etwas unter Zeitdruck war, einfach beim TÜV-Center in Offenburg vorbeigefahren...

 

Die nette Dame auf der Zulassungsstelle war eben nur etwas verwirrt Aufgrund der Kombination Schlüsselziffer PKW und Klartexteintrag Wohnmobil...

Sie fragte auch noch bei einem erfahrenen Kollegen vor Ort und telefonisch, eine Ebene höher, nach. Es war dann letzten Endes kein Problem und wurde eingetragen.

 

Rechtlich ist es ja sowieso kein Problem, da es für die Besteuerung gar nicht auf die Eintragung in den Zulassungspapieren ankommt, sonder einzig auf die tatsächlichen Eigenschaften/Einbauten des Fahrzeuges....

Wenn also ein Nachweis darüber vorliegt, dass in dem Fahzeug Schlafgelegenheiten und eine fest eingebaute Kochstelle vorhanden sind, kann/darf es als Wohnmobil versteuert werden, muss es aber nicht.

Als Nachweis reicht im Zweifel sogar eine Inaugenscheinnahme des Steuer-/Hauptzollamtsbeamten... oder des Sachbearbeiters beim Landratsamt.

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Es mag sein, daß es die Versicherung nicht merkt, wenn ein PKW zum Womo umgeschriebwn wird. Wobei das ja schon über die Zulassungsstelle geht und die theoretisch den veränderten Sachverhalt der Versicherung mitteilen könnten. Andersherum - wenn es schon ein Womo ist, als solches bei der Zulassungsstelle geführt ist und entsprechend versteuert wird - durch Meldung der Zulassungsstelle an den Zoll, dann akzeptiert die Zulassungsstelle bei der Anmeldung keine EVB in der PKW steht, sondern nur eine Womo-EVB oder mindestens eine Blanko-EVB und die stellt die Versicherung nicht aus. So läuft es jedenfalls in HP bei der Zulassungsstelle.

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Falls dein Beitrag für mich gedacht war....

Der Versicherung lagen alle aktuellen Daten vor... Wir haben die Versicherung gewechselt und der Wechsel fand erst nach der Ummeldung statt...

 

Der Berater sagte, es wären alle Vorraussetzungen für beide Versicherungsarten gegeben und wir können uns aussuchen welche Variante uns lieber sei.

 

Da unser Cali zu 80% im Alltag bewegt wird, einige Konditionen als PKW besser sind UND es deutlich günstiger ist haben wir uns für die PKW Variante entschieden....

 

Die Versicherung wusste also zu jeder Zeit um welches Fahrzeug es sich handelt und dass es als Wohnmobil UND PKW eingetragen/zugelassen ist.

 

Es liegt meines Erachtens immer im Ermessen der Versicherung was sie euch anbieten will...

 

Und das Argument, dass bei einer WoMo Versicherung auch die Ausrüstung/der mitgeführte Hausrat versichert ist, könnt ihr vergessen.

 

Wenn ihr eine "normale" Hausratversicherungen habt, ist euer Hausrat immer versichert, egal ob er in einer Zweitwohnung ist, oder mit euch im Cali auf Reisen..... ist jedenfalls bei unserer so.

Das wäre somit redundant versichert, also unnötig...

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Drehen wirs doch mal andersherum: es haben ja schon viele seit Wegfall der Stehhöhe Multivans (7HC) in Womos umgetragen um damit die Steuervergünstigung zu bekommen. Ich habe in diesem Zusammenhang noch nicht gehört, daß sich dann die Versicherung meldet und eine Womoversicherung verlangt.

Auf der anderen Seite scheint es kaum noch zu gehen, daß ein 7HMA welcher als Womo versteuert wird, eine Versicherung als PKW bekommt außer das Goodwill von der Versicherung in welcher Form auch immer vorliegt.

Bei der HUK geht es jedenfalls nicht, nur daß wollte ich sagen, aber ich bin ebenfalls auf die Erfahrungen des Fragestellers gespannt.

Aber da Du schreibst daß der Wechsel der Versicherung erst nach der Zulassung stattfand: daß heißt ja daß die Zulassungsstelle ursprünglich eine EVB als Womo bekommen hat und die Versicherung das erst später intern geändert hat. Das bestätigt ja die These mit dem Goodwill.

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Nein, nicht ganz. Die EVB mit der zuerst angemeldet wurde war noch von unserer alten Versicherung und lief nur auf PKW, unser Bulli kam mit PKW Zulassung aus dem Werk.

 

Wir haben dann die Änderung auf "Fzg. zur Personenbeförderung bis zu 8 Sitzplätzen, Wohnmobil" MIT alter Schlüsselziffer für PKW eintragen lassen, so wie der TÜV es bescheinigt hatte. Für diese Änderung brauchte es keine EVB, da das Fahrzeug nicht umgemeldet wurde, sondern es nur eine Änderung war.

 

Erst danach hatten wir den Termin mit der neuen Versicherung, haben alle aktuellen Unterlagen vorgelegt und der Berater hat von sich aus alle möglichen Varianten durchgerechnet. Wir konnten es uns frei Aussuchen. Hat auf mich auch nicht den Eindruck gemacht als wäre das jetzt etwas besonderes.

Wir wollten auch nichts verheimlichen oder tricksen, sondern einfach die optimale Absicherung für unsere Situation.

 

Eben ist mir eingefallen, dass wir, bevor wir überhaupt an eine WoMo Zulassung dachten, schon einen Beratungstermin bei unserer alten Versicherung hatten.

Dort war das gleiche Spiel...

Wir haben alle Unterlagen, damals noch mit reiner PKW-Zulassung, vorgelegt und der dortige Berater schlug uns auch selbstständig beide Varianten vor, einmal als PKW zu versichern oder als WoMo.

 

Dadurch sind wir erst darauf gekommen uns mit diesem Thema näher zu beschäftigen.

 

Vielleicht ist das ja nur bei solch einem "Billigheimer" wie der HUK (Sorry, meine Meinung) ein spezielles Problem und nicht generell....

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