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Ab welchem Baujahr AU mit OBD ?


chrischö

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Hallo zusammen,

 

mal ne Frage für die Experten unter euch. War mit meinem Cali letzte Woche beim TÜV (HU,AU,Gasprüfung).

Als der Prüfer die AU abnehmen wollte, probierte er ewig mit dem OBD Stecker das Steuergerät abzufragen. Ständig kam die Meldung keine Antwort vom Steuergerät. Fluchenderweise hat er dann die AU auf die herkömmliche Art durchgeführt. Der Prüfer meinte aber das müsste mit diesem Baujahr eigentlich gehen. Ist das baujahrbedingt oder hatte der TÜV Mensch keinen Plan ?


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Ich glaube ab Zulassungsdatum 1.1.2007.

 

Es gibt einige T5.1 mit DPF losen Motoren, die nach dem 1.1.2007 mit einer Sondergenehmigung zugelassen wurden. Diese lassen dann den ein oder anderen Prüfer schon mal verzweifeln!

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Hallo,

das müßte eigentlich schon ab Einführung Abgaskonzept Euro 4 gehen, also etwa 2006. Bei den 4-Zylindern geht es bei den geänderten Motoren 75 kW/Euro 4 definitiv.

 

Schau mal, ob mit VCDS der "Readiness-code" ausgelesen werden kann. Der TÜV macht auch nix anderes.

 

Gruß

Giovanni

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Hallo t-fünf,

 

um mal Klarheit in die Sache zu bringen:

 

Der Gesetzgeber schreibt beim DIESEL-Motor den Verbau einer OBD ab Erstzulassung 01.01.2004 vor (BENZINER ab 01.01.2001).

Dementsprechend ist an solchen Fahrzeugen dann bei der AU auch das entsprechende Prüfverfahren (also OBD-Prüfverfahren mit Fehlerauslese der abgasrelevanten Fehler) anzuwenden. NUR für den Fall, dass eine Kommunikation des Testers mit dem Steuergerät des Fahrzeugs nicht möglich ist darf das herkömmliche Diesel-Meßverfahren (ohne OBD-Fehlerauslesen) angewandt werden.

 

Die verkürzte Form OBD-AU kommt nur für Fahrzeuge ab EZ 01.01.2006 in Frage und dann auch nur wenn alle Readiness-Codes gesetzt sind, das zeigt sich im Verlauf der Prüfung wenn das Steuergerät abgefragt wird. Eine solche Prüfung dauert dann (mit Glück) etwa nur noch 1 Minute wenn man flott arbeitet, die Vorbereitungen wie Dateneingabe etc. mal außen vor gelassen.

 

Tatsache ist, dass bei unseren T5 häufig keine Kommunikation mit dem Steuergerät möglich ist weil irgendwelche Protokolle gerade nicht miteinander können oder wollen.

 

Wenn noch Unklarheiten bestehen bitte fragen.

 

Gruß T2-Fahrer

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  • 1 Monat später...

Vielleicht noch eine kleine Ergänzung, es wird zwischen Erstzulassung und Typzulassung unterschieden. Eine schöne Übersicht dazu bietet

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Der (deutsche) Gesetzgeber legt das Datum der Erstzulassung zugrunde, alles andere würde nur zur Verwirrung beitragen und ist für Laien wie den Halter nicht nachvollziehbar.

 

T2-Fahrer

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Dies gilt für PKW jeodch nicht für Nutzfahrzeuge wie den T5!

 

 

Das Typgenehmigungsdatum spielt IMHO sehr wohl eine Rolle. Es gab mehrere T5´s, die nach dem Stichtag für die EZ 1.1.2006 noch ohne OBD durch die AU mussten.

 

Betroffen waren hiervon alle T5´s ohne DPF ab Werk, da hier das alte Typgenehmigungsdatum maßgebend ist!

AU Richtlinie.pdf

AU_Nutzfahrzeuge.pdf

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