Mookicamper Geschrieben 8. MĂ€rz 2016 Teilen Geschrieben 8. MĂ€rz 2016 Hallo Zusammen Mir ist leider genau das passiert was man sich eigentlich nicht vorstellen kann. Im Januar bin ich nach Hannover gefahren und wollte meinen neuen T6 Cali Beach abholen. Bei der Ăbergabe dann das böse Erwachen. Anstelle der in Schwarz bestellten Innenausstattung, hatte der Wagen eine Hellgraue. Habe sofort meinen VerkĂ€ufer des Vertrauens angerufen und festgestellt das dieser das HĂ€kchen an der falschen Stelle setzte. Leider ist das keinem aufgefallen, da auch in der BestellbestĂ€tigung es nicht eindeutig formuliert wurde. Er hat den Fehler aber sofort eingesehen. Allerdings ist es nun so, das ich immer noch keinen Neuen habe und mit einem alten Passat herum fahre, den ich als Leihwagen zu VerfĂŒgung bekommen habe. Der Liefertermin ist weiter nach hinten verschoben worden, so das meine Campingplanung ins Wasser fĂ€llt. Erst hieĂ es sogar der kommt erst im Juli,......aber nach einem Anruf in Hannover soll der jetzt in der KW 17 gebaut werden,...dann noch 2-3 Wochen in den Camperausbau,.... Welche Rechte habe ich eigentlich ? Kann ich mir einen Camper leihen und den in Rechnung stellen ?? Und wie wĂŒrdet ihr das alles angehen ? Bin gerade etwas sehr frustiert. Danke schon mal fĂŒr Eure Antworten Gruss Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
ono99 Geschrieben 8. MĂ€rz 2016 Teilen Geschrieben 8. MĂ€rz 2016 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Was hast du denn unterschrieben? Wenn die unterschriebene AuftragsbestĂ€tigung die falsche Innenfarbe enthielt, wird es kaum einen Rechtsanspruch geben. Die "moralische" Schuld hat der VerkĂ€ufer ja bereits eingestanden und sorgt fĂŒr Ersatz. Zitieren Link zu diesem Kommentar
DerSalzmann Geschrieben 8. MĂ€rz 2016 Teilen Geschrieben 8. MĂ€rz 2016 Hallo Michael,  so etwas ist natĂŒrlich sehr sehr Ă€rgerlich und ich kann deinen Unmut verstehen. So startest du direkt mit Frust ins Cali-Leben. Allerdings wirst du rechtlich vermutlich keine Handhabe haben, da du offenbar eine BestellbestĂ€tigung unterzeichnet hast, in der die Innenausstattung (zumindest kryptisch ĂŒber den Ausstattungscode) aufgefĂŒhrt war.  Bei unserem ersten Cali, damals im Jahre 2005, haben wir eine AnhĂ€ngerkupplung "mitbestellt". Der HĂ€ndler hat sie jedoch vergessen in die Bestellung einzutragen. Das ist uns auch nicht aufgefallen und erst als der Cali ohne AnhĂ€ngerkupplung zur Abholung bereit stand, ist dem HĂ€ndler und uns der Fehler aufgefallen. Wir haben uns damals juristisch beraten lassen, da der HĂ€ndler mit der Unterschrift unter der (fehlerhaften) BestellbestĂ€tigung argumentiert hat. Wir hatten leider kaum Aussicht auf Erfolg, weshalb wir in den sauren Apfel beiĂen mussten und die AHK nachrĂŒsten lieĂen. So Ă€hnlich sehe ich deinen Fall auch. Scheinbar ist der HĂ€ndler bei dir jedoch einsichtig und hat dir daher die Option einer "neuen" Bestellung gegeben.  Ich empfehle dir, den HĂ€ndler weiterhin "moralisch in die Pflicht" zu nehmen und auf deine missliche Urlaubsplanungslage hinzuweisen. Er sieht seinen Fehler ja selbst ein, wie du schreibst. Vielleicht lĂ€sst er sich ja auf eine "expansive Testfahrt" mit einem VorfĂŒhr-California ein. Aber wie gesagt, ich denke du hast keinen rechtlichen Anspruch darauf.  GruĂ Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar
Mookicamper Geschrieben 8. MĂ€rz 2016 Autor Teilen Geschrieben 8. MĂ€rz 2016 Danke schon mal fĂŒr eure Antworten. Ja, das ist das blöde, ich hatte halt auch das falsche unterschrieben. Es ist keinem aufgefallen. Gott sei Dank hatte ich den schriftlich betsellt, so das man seinen Fehler erkennen konnte. Ja echt saublöd gelaufen. Es stimmt schon was ihr sagt, das er ja zumindestens mir einen Ersatzwagen gibt. Aber ich will ehrlich gesagt da auch keinen groĂen Aufstand betreiben, ist ja sonst auch ein sehr gutes Autohaus. Allerdings einen Camperurlaub so ohne Camper,..........  Gruss Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
Shortylein Geschrieben 8. MĂ€rz 2016 Teilen Geschrieben 8. MĂ€rz 2016 Seriös kann man dir jetzt leider keine verbindliche Rechtsauskunft hier geben.  Da könnte man jetzt eine abhandlung schreiben ĂŒber die Frage der Lieferung eines anderen Fzgs. als bestellt, darĂŒber, dass noch keine Ăbergabe an dich stattgefunden hat und es damit nicht um einen Sachmangel geht, darĂŒber, dass in den meisten Verkaufbedingungen die Hafutng bei Ăberschreitung eines unverbindlichen (?) Liefertermins beschrĂ€nkt wird, was grundsĂ€tzlich zulĂ€ssig ist oder darĂŒber, was hier als "Beschaffenheit" vereinbart wurde und was du beweisen kannst.  Daher versuchs, wie meine Vorredner geschrieben haben, im "Guten" zu lösen. DrĂŒck dir die Daumen.  Aber ich finde es von der Sache her natĂŒrlich sehr Ă€rgerlich... Hoffentlich macht dein "richtiger" Cali dieses Ărgernis ĂŒber ide Dauer wieder wett (was er wahrscheinlich wird :-)).  Viele GrĂŒĂe Zitieren Link zu diesem Kommentar
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